Genealogie - Geburts-, Geschlechts- und Stammregister
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Genealogie, Geburts-, Geschlechts-und Stammregister. Die Aufzeichnungen der Geburts- und Stammesabkunft bilden die ersten Grundformen der menschlichen Gemeinschaft, von der Familie beginnend, sind ein Zeugnis des erwachten höheren Bewusstseins des Menschen, sich in seiner Geschichte kennen zu wollen und waren bei fast allen kultivierten Völkern des Altertums üblich. Die Ägypter, Babylonier und Araber bewahrten sorgfältig durch mündliche Überlieferung, Denkmäler und Schriftstücke die Spur ihrer ersten Abstammung auf. Andere Völker, bei denen solche Überlieferungen vernachlässigt wurden, oder ganz und gar fehlten, suchten dieselben später durch Erdichtung allerlei Mythen von ihrer Abstammung, wie dies teilweise bei den Griechen und Römern geschah, zu ersetzen. Auch das israelitische Altertum hat von seinen Uranfängen genealogische Aufzeichnungen. Die Bibel, das Buch der Lehre, des Gesetzes und der Geschichte des israelitischen Volkes, hat ganze genealogische Verzeichnisse, die die Israeliten nicht bloß mit ihren ersten Ahnen bekannt machen, sondern sie auch von den Anfängen der andern Völker in Kenntnis setzen. So beginnt sie mit der Geschichte des ersten Menschen und geht zur späteren Familien-, Stamm- und Völkerbildung über; sie führt mit einer ausgezeichneten Genauigkeit fast alle damals bekannten Völker auf einen Menschen, den ersten Menschen, auf Adam zurück. Das erste genealogische Verzeichnis erstreckt sich von Adam bis Noach; es liegt uns in zwei Formularen vor: a. 1. B. M. Kap. 4. 17. mit der Aufzählung nach 7 Geschlechtern und b. 1. B. M. 5.1 — 32, wo sie nach 10 Geschlechtern vorgenommen wird. Das Zweite ist die vielfach besprochene Völkertafel in 1. B. M. 10. 1 — 31. von den Völkern mit Zurückführung ihrer Abstammung auf Noachs drei Söhne: Sem, Ham und Japhet, nach denen sie in Semiten, Hamiten und Japhiten geteilt und aufgezählt werden. Das Dritte ist in 1. B. M. Kap. 11. 10 eine Ergänzung von 1. M. 10. 20 — 32. über die Semiten besonders von Sem bis Abraham nach 10 Geschlechtern. Das Vierte hat eine zweite Fortsetzung der Semiten nach der Linie von Nahar durch Milka in 1. M. 22. 21. bis Rebekka, auch von seinen Kebsweibern bis Maache. Das Fünfte in 1 M. 25. 1 - 8. enthält wieder eine Aufrechnung der Söhne Keturas und der von ihnen abstammenden Völkerschaften. Das Sechste von Abrahamiten nach deren Abstammung von Ismael, also von den Ismaeliten in 1. M. 25. 1 2 - 18. Das siebte in 1. M. 36. 1 - 43. von den Abrahamiten nach deren Abstammung von Isaak und dessen Sohn Esau-Edom. Das achte, das von den Nachkommen Jakob-Israel in 1. M. 35. 23 - 27. und das in 1. M. 46. 8 - 28. in Bezug auf deren Ansiedlung in Ägypten, wo sie aus 70 Personen bestanden. Das neunte in 2. M. 6. 14 -27. eine Aufzählung der Häupter der Vaterhäuser, der drei Stämme Ruben, Simon und Levi, um die Abkunft Moses und Aarons nachzuweisen. Das zehnte in 4. M. 1 - 47. die erste vollständigte Geschlechtstafel von den Israeliten als Volk mit Ausschluss der Leviten. Die Aufzählung geschieht nach Geburt, Familie und Stammhäuptern oder Vaterhäusern. Das elfte in 4. M. 2. 1 - 33. in Bezug auf den Kriegsdienst und die Ordnung des Zuges durch die Wüste. Das zwölfte in 4. M. 3. 1 - 39, eine Aufzählung der Geschlechts- und Klasseneinteilung der Leviten in Bezug auf ihren Dienst am Heiligtume, sowie der Aaroniden wegen ihres Priesterdienstes. Das dreizehnte in 4. M. 26. 1 - 51 eine Aufzählung der Israeliten mit Ausschluss der Leviten in Bezug auf die Einteilung der zu erobernden Ländergebiete Palästi nas. Das vierzehnte endlich in 4. M. 26. 53 - 63. von den Leviten. Diese genealogischen Verzeichnisse des israelitischen Volkes wurden als die gesetzlich anerkannten Urkunden betrachtet, auf die sich jeder Israelit bei etwa ihm geschmälerten Rechtszusagen berufen konnte. So wiesen die Töchter Zelophchads ihre Abstammung nach und forderten die Beachtung ihrer Ansprüche bei der Verteilung Palästinas. Auch war es Sitte, dass man bei Nennung hervorragender Männer ihre Abstammung mit angab. Eine wiederholende Zusammenstellung mit manchen Änderungen und Ausführungen geben uns die Bücher der Chronik, Dibre Hajamim. Wir lesen in 1. B. Chronik Kap. 1 die Vorgenealogien des israelitischen Volkes: 1. 1 - 2 die von Adam bis Noach; V. 2. 54. von den drei Söhnen Noachs bis auf die edomitischen Fürsten; Kapitel 2. die von dem Volke Israel überhaupt nach Stämmen und Geschlechtern, wobei der Stamm Juda besonders bis auf David seine Aufzählung hat. Kapitel 3. die von Davids Nachkommen; Kapitel 4. die von den Stämmen Judas und Simons; Kapitel 5. die von den Stämmen Ruben, Gad und Halbmanasse; Kapitel 6. die von den Leviten nach ihren Familien; Kapitel 7. die von den Stämmen Isaschar, Benjamin, Naphtali, Manasse, Ephraim und Ascher; Kapitel 8. die von dem Stamme Benjamin, den Benjamiten; Kapitel 9. die von den Bewohnern Jerusalems in ihrer Zusammensetzung von Priestern, Leviten, Torwächtern, Sängern, Gibeoniten und den Nachkommen der Familie Sauls. Eine bedeutende Rolle spielten solcheFamilien-Abstammungsverzeichnisse und die Berufung auf dieselben bei der Wiederbegründung des zweiten jüdischen Staatslebens in Palästina nach der Rückkehr der Exilanten aus den babylonischen Ländern, als dieselben wieder Besitz nehmen wollten von den Häusern und Ländereien ihrer Angehörigen; ferner bei den Leviten und Priestern wegen Zulassung zum Tempeldienste und zu dem Genuss der Opfer und heiligen Gaben, wo jede Familie zum Nachweis ihrer Abkunft ihre genealogischen Verzeichnisse aufzeigen musste. In den Büchern Esra und Nehemia haben wir ein dreifaches Verzeichnis von zurückgekehrten Exilanten: 1. Esra 8. 1 — 14. von den mit Esra Zurückgekehrten; 2. Nehemia 1 2. — 26. von den Priester- und Levitenfamilien und 3. Nehemia 11. von den Landschaftshäuptern in und außerhalb Jerusalems, außerdem hat genealogische Verzeichnisse das Buch Esra: 1. der ersten Heimkehrenden (Esra 2.1.); 2. der zweiten Heimkehrenden (Esra 10. 18 — 44) und 3. der Priester (Esra 7. 1 — 5.). Überblicken wir diese Angaben der biblischen Genealogien und fragen nach dem Zweck des Gebrauchs derselben, so fand mittels derselben statt die Regulierung der Erbschaftssachen, des Landbesitzes, der Tempeldienste, der Eheverhältnisse und der Wiederverheiratung der Bruderwitwen und endlich der Einlösung verkaufter Grundstücke und Häuser. Wir sehen daraus, dass die Aufzeichnung von Geburts-Stammesabkunft im Judentum zu keiner Scheidung der Volksklassen gleich dem Kastensystem Indiens und Ägyptens gekommen. Das Recht schützte alle gleich und der Weg zur freien Entwicklung seiner Kräfte und Anlangen war niemandem verwehrt, auch der Sohn der niedrigsten Volks-schichte konnte durch Bildung und Verdienst zu den höchsten Staatswürden emporsteigen. Ebenso waren Besitz, Niederlassung, Gewerbe und Handel von jeder Beschränkung eines Geburtsadels frei. »Ein Gesetz sei euch und dem Fremden, der sich bei euch aufhält«, war der Ausspruch des Mosaismus, ein Ergebnis, das wir nicht genug bewundern, je mehr dasselbe in den neuen Staatsverfassungen als Errungenschaft der neuesten Zeit und ihrer blutigen Kämpfe aufgestellt wird. Auch der Talmud hat die schöne Lehre: »Von Adam stammen alle Menschen ab, damit die Gerechten nicht sagen: >wir sind Söhne der Gerechten< und die Frevler: >wir sind Abkömmlinge der Frevler!<« Ferner: »Nur einen Menschen hat Gott als Stammvater aller Geschlechter geschaffen der Familien wegen, dass sie sich nicht stolz gegeneinander überheben, nicht Mord, Raub, Diebstahl u. a. m. gegen andere für erlaubt halten.« Nur wegen ihrer Abstammung wurden die Genealogien der Völker in die Bibel aufgenommen, die Frevler und Gerechten werden deshalb darin genannt, damit erstere gelobt und letztere getadelt werden. Eine hohe Abkunft hat nur Wert, wenn sie uns ein Vorbild für die Aneignung gewisser Vorzüge gewesen. »Ist er gelehrt? So ist's eine Zierde; von hoher Abkunft und großer Gelehrsamkeit? Sicherlich! Aber von hoher Abkunft und ohne Bildung, ist das ein Ruhm? Macht ja das ihn des Feuertodes schuldig!«, entgegnet ein Lehrer des 3. Jahrh. n., R. Preda, als man ihm die Ankunft eines Mannes mit seiner ganzen Abstammungsliste anmeldete: »Asaria, Sohn des Abtulus, der zehnten Abkunft von R. Elasar ben Asaria, der wieder von der zehnten Abkunft von Esra war, will dich besuchen.« Geschichtlich ist es bekannt, dass im z. Jahrh. n. die Gesetzeslehrer durch Assyrer und die Verpflanzung der besiegten Völker nach andern Gegenden zur Aufhebung der auf die Nachbarvölker sich beziehenden Gesetze schritten. Auch innerhalb Israels konnten die Stammesunterschiede im zweiten jüdischen Staatsleben nicht mehr aufrechterhalten werden, so dass auch dieser Rest der Geburtsabstammung keine rechtliche Beachtung finden konnte. Die genealogischen Verzeichnisse beschränkten sich daher nur noch auf die Priester- und Levitenabstammungen in Bezug auf den Tempeldienst. So hat der Geschichtsschreiber Josephus vita z. ein genealogisches Verzeichnis der Priesterabstammung. Mit welcher Sorgfalt ein solches geführt wurde, davon spricht er selbst in seiner Schrift Contra Apionem 1. 7. Nach dem Talmud war es Esra, der sich um die Anlegung von Genealogien verdient gemacht hat. Man nannte die Bücher der Chronik und die Bücher Esra und Nehemia »Die Rollen der genealogischen Verzeichnisse«, auch nur: »Das Buch der Genealogien«. Zu Aufzeichnung und Führung der Genealogien waren eigene Beamte angestellt; noch die Mischna kennt ein Gericht zur Prüfung der Priestergenealogien, die in der Quaderhalle des Tempels in Jerusalem seine Sitzungen hielt. Erst beim Regierungsantritt des Herodes I. ging eine Veränderung vor. Die Verzeichnisse der Genealogien hörten von amtlicher Seite zu existieren auf. Nichtjüdische Quellen erzählen, dass Herodes I. sämtliche genealogischen Verzeichnisse, die sich im Tempel vorfanden, vernichten ließ. Das Motiv zu dieser Maßregel mag wohl der Hinblick auf seine eigene niedrige Abkunft gewesen sein, die er dadurch zu verwischen glaubte, auch um den Ahnenstolz der anderen zu brechen. Diese Vernichtung der amtlichen genealogischen Verzeichnisse wurde später als eine Zerstörung einer großen Quelle traditioneller Erläuterungen der Bücher der Chronik betrauert. Rabh, ein Lehrer des 3. Jahrh. n., äußerte sich darüber: »Am Tage, da die Bücher der Genealogien kassiert wurden, war die Kraft der Weisen gelähmt und das Licht ihrer Augen verdunkelte sich.« Trotzdem bewahrten einige Gelehrte genealogische Verzeichnisse und überlieferten sie ihren Jüngern. Viel studiert wurden die Bücher der Chronik, Esra und Nehemia, aus denen eine reiche Literatur hervorging. Die Zusammenstellung eines solchen traditionellen Kommentars zu den Büchern der Chronik fand später statt und war unter dem Namen: »Agadoth dibre ha-jamim« bekannt. Die Sage erzählt, dass das neue Schrifttum dieses Literaturzweiges so sehr anwuchs, dass die Kommentare zu 1. Chr. 8. 37. bis 9. 44., von dem einen bekannten zum andren 900 Kamellasten betrugen. So hatten die Gesetzeslehrer noch im 3. Jahrh. n. manche wichtigen Notizen über Familiengenealogien. Abba Areka, genannt Rabh, empfing genealogische Traditionen von seinem Lehrer R. Chija und teilte gelegentlich andern davon mit. Bekannt sind die Stellen in der Chronik, die er metaphorisch erklärt. Doch war man in der Überlieferung solcher Traditionen sehr vorsichtig. R. Simlai, so wird erzählt, besuchte den Gesetzeslehrer R. Jochanan und ersuchte ihn um den Unterricht in den Büchern der Genealogien. Dieser fragte ihn nach seinem Wohnsitze und seiner Herkunft, und als er antwortete: »Ich bin meiner Geburt nach ein Lyddenser, aber ich wohne jetzt in Nehardea«, entgegnete er ihm, »es heißt: >Man unterrichte keine Lyddenser und keine Nehardäer< und du bist aus Lydda und wohnst in Nehardea!« Es wurde bestimmt, man dürfe genealogische Traditionen nur einmal, nach anderen zweimal wöchentlich überliefern, aber auch da nicht an jeden Mann (Pesachim 76). Liberalere Stimmen über die Beachtung von Genealogien ließen sich im 2. Jahrh. n. hören. Wir bringen die Aussprüche: »Auch der Nichtjude, der sich mit der Thora beschäftigt, ist dem Hohenpriester gleich zu achten«; »Der Priester, (Aaronide) steht höher als der Levit, der Levit höher als der Israelit, dieser wieder höher als der Bastard (Mamser), aber besitzt letzterer Gelehrsamkeit, so ist er einem unwissenden Priester vorzuziehen. « In diese Zeit fällt der berühmte Synhederialsbeschluss, dass die Nachkommen der alten Nachbarvölker Palästinas, Ammon und Moab, in die Gemeinde Gottes aufgenommen werden können und das mosaische Verbot keine Anwendung auf dieselbe mehr haben könne. Man nannte mehrere Grade, die keiner Untersuchung mehr bedürfen. Wer am Altar beschäftigt gewesen, in den Reihen der Leviten im Tempel mitgesungen, im Synhedrion gesessen, als Mitglied der öffentlichen Obrigkeit (Schoterim) gekannt war, das Amt eines Almosenvorstehers bekleidet, in den alten königlichen Archiven von Sephoris eingereiht war. Der Grund hierzu waren die öfteren Streitigkeiten und bedenklichen Auftritte, die in Babylonien und Palästina bei Entdeckung von Familiengenealogien stattzufinden pflegten. In der letzten Hälfte des 3. Jahrhunderts nach der üblichen Zeitrechnung ereignete sich folgender Vorfall. Aus Nehardea kam ein Mann nach Pumbadita, der daselbst vorgab, von den Hasmonäern abzustammen und mit den angesehensten Familien Nehardeas verschwägert zu sein. Bei einer Gelegenheit, wo man dem Diener des Rab Juda ben Jecheskel, des damaligen Schuloberhauptes den Vorzug einräumte, rief ersterer spöttelnd aus; »Wer ist denn dieser Juda ben Scheveskel?« Rab Juda, verletzt von dessen erniedrigender Äußerung, legte ihn darauf in den Bann und als man ihn später benachrichtigte, dass dessen Ahnenstolz so weit gehe, alle Welt Sklaven zu nennen, tat er das Entgegengesetzte und ließ ihn öffentlich als einen Abkömmling von Sklaven brandmarken. Der Nehardäer erklagte ihn darauf bei Rab Nachman, dem Schwiegersohne des Exilfürsten, und Rab Juda erhielt eine Vorladung. Obwohl Rab Nachman bedeutend jünger war, erschien er dennoch auf Zureden des Rabh Juna am bestimmten Tage zur Rechtfertigung, und machte nach vielem Hin- und Her-reden endlich die Gründe seines Verhaltens geltend. »Samuel«, so sprach er, »hat uns überliefert, wer sich rühmt ein Abkömmling der Hasmönäer zu sein, der ist von der Abkunft des Herodes, der Sklave im Hause der Hasmonäer war, da die letzte Hasmonäerin Mariamne gewesen.« Dieser Ausspruch machte einen solchen Eindruck, dass selbst Rab Nachman sich bewogen fühlte, denselben öffentlich bekannt zu machen. Und als darauf mehrere adelige Familien, die mit ihm verschwägert waren, ihre Ehen lösten, und viele nehardeanische Häuser sich dadurch bloßgestellt erblickten, entstand ein förmlicher Aufstand gegen Rab Juda, man drohte, ihn zu steinigen. Rab Juda, ohne von dieser Gefahr sich einschüchtern zu lassen, rief nur noch drohender dem Volke entgegen: »Wenn ihr nicht aufhört, so werde ich noch mehrere unerquickliche Familiengeheimnisse entdecken.« Aus Furcht warfen die Auf-ständigen die Steine in den Kanal, deren so viele gewesen, fügt die Sage hinzu, dass von ihnen eine Stockung des Flusses Nahar Malka entstand. Ebenso wird von einem anderen Auftritte erzählt, der sich zu Mechuza, einer Stadt in Babylonien, in der ersten Hälfte des 4. Jahrh. n. zugetragen hatte. Die Mechuzaner stammten größtenteils von Proselyten ab, und es scheuten sich die übrigen babylonischen Juden, mit ihnen Ehen zu schließen. Da traf es sich, dass Rabbi Seira in seinem Vortrage auf höchst naive Weise ihnen den Rat erteilte, sich doch mit den unehelich Geborenen zu verheiraten. Das Volk fühlte sich bei diesen Worten so gekränkt, dass es Rabbi Seira mit den Festfrüchten, es war am Hüttenfest, wie es einst dem König Alexander Janai im Tempelvorhofe zu Jerusalem begegnet war, steinigen wollte. Es machten sich bald tolerantere Ansichten geltend. Rabh machte Rabbi Seira Vorwürfe, wie er es nur wagen könne, eine solche Entscheidung in einer Gemeinde, die größtenteils aus Proselyten bestehe, vorzubringen, und bewies bald darauf ein einem andren Vortrage, dass Proselyten sogar Priestertöchter ehelichen dürfen. So wurde jede Ängstlichkeit in Betreff der hohen Abkunft getadelt. »Keiner ist heute seiner Abkunft sicher, selbst der Größte und Vornehmste unter uns nicht«, so rief erzürnt Ulla dem Rabbi Juda zu, weil dieser aus Furcht vor nicht reiner Abstammung seinen Sohn nicht verheiraten wollte. Zur Zeit Rabbi Judas I. stellten mehrere den Antrag, Babylonien, das in Betreff der hohen Abkunft den ersten Rang einnahm, Palästina unterzuordnen. Dieses Verlangen schien dem Patriarchen so sehr anmaßend, dass er ihnen zurief: »Werdet ihr mir nicht auch bald Dornen ins Gesicht werfen!«, und ihnen durch seinen Schüler die Traditionen wiederholen ließ: »Die Israeliten aller Länder stehen im Range der Abkunft unter denen in Palästina mit Ausnahme von Babylonien, das in dieser Beziehung über Palästina steht.« Er ließ sich daher gleich nach Mitteilung obiger Tradition von seinen Dienern in aller Eile nach Hause tragen, und die Anwesenden wurden gezwungen, über die Unmöglichkeit ihres Antrages nachzudenken. Sie forschten nach und erblickten sich bald in Gefahr, die Abkunft der adeligsten Familien in Frage zu stellen. So standen sie von ihrer Forderung ab und mussten sich begnügen, das Bestehende zu achten. Sie wünschten daher jeden Streit über die Abkunft hinweg und ihr Lieblingsspruch lautete: »Elia der Prophet wird bei seinem Erscheinen die Familien aussöhnen und sich der mit Gewalt Entfernten annehmen, so dass viele eingereiht und viele ausgeschieden werden.«