Die Beschneidung (3) — מילה

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מפני מה כה"ג משמש בשמנה בגדים, אלא כנגד מילה שהי’ לח’ ימים ה”ד בריתי הית’ אחו החיים והשלום (ילק' מלאכי)

Warum bediente sich der Hohepriester der acht Gewandstücke? Das soll wohl dem Bundeszeichen der Beschneidung entsprechen, die zu acht Tagen vollzogen wird. Also heißt es auch (Maleachi): »Mein Bündniß war mit ihm: das Leben und der Friede.«

Erklärung: Der kleine acht Tage alte Sohn Jsraels trägt in der Wiege das Zeichen des Hohepriesterthums an sich, auch dann, wenn er nicht von den Aharoniden stammt. Nimmt der Hohepriester die höchste Stufe in der gesellschaftlichen Rangordnung ein, und sind seine acht Bekleidungsstücke die Abzeichen seines heiligsten Dienstes im Hause Gottes, so bezeichnet Milah die erste Weihe des jungen Knäbleins aus dem Priestervolke. Die ‏קדושה‎ die dem ‏כה"ג‎ die Binde um die Stirne windet muß durch Widmungen und Entsagungen von der frühesten Kindheit an vorbereitet werden. So wird der Bund geschlossen zwischen dem irdischen Leben, das mit seinen Trieben und Neigungen abwärts zieht und dem geistig idealen Leben, das, im reinen, dem Erdbesitze abgewandten Stamme Levi und in seinen erhabenen Aharoniden verkörpert, die Stufen des Tempels und Altars hinan, höher und immer höher steigt. Die hoch empor ragende Zeder des Hohepriesters kann sich nur aus der jungen Menschensprosse entwickeln, deren erste Pflege heiliger Sinn und gottgeweihte Handlung übernommen. Die Kinderstube ist die Vorhalle des Gottestempels, die Wiege die erste Stufe zum Altare und das acht Tage alte Söhnchen ‏בן ברית‎ der frühe Opferpriester auf derselben. — Das Leben soll nicht abgetödtet werden, damit ein überirdisch Sein zur Herrschaft komme, sondern geistiges und körperliches Sein soll von Anfang an mit einander in Einklang gebracht, zu dem unlösbaren Bündnisse geeinigt werden, welches den Lebensfrieden bedeutet und das im jungen ‏בן ברית‎ und im — Hohepriester seine Bundesglieder hat.

‏לא המתים יהללו יה שנו רבותינו לולב היבש פסול שנא’ לא המתים‎
’יהללו וכו’ ולא כל יורדי דומה אמר הקב״ה למשה כל הבריות יורדות לשאול שנא' כל יורדי דומה ואתה עולה שנא’ עלה אל הר העברים וגו


ישראל שהן נמולים תפלתן נכנסת לפני הקב"ה כריח ניחח
(‎שנא' ואנחנו נברך יה מעו"ע הללויה! (‏ילקוט תהלים קט"ו‎

Nicht die Todten verkünden die Gottesmacht, und nicht Alle, die in’s Schweigen sinken, wir aber segnen den mächtigen Gott von jetzt bis in die Ewigkeit, Halleluja! (Ps. 16) Unsere Lehrer lehrten: Ein vertrocknetes Lulaw ist zur Mizwah unbrauchbar, denn es ist gesagt: »Nicht die Todten verkünden usw.« Der heilige g. s. E. sprach zu Moscheh: Alle Geschaffenen sinken in die Gruft, wie es heißt, »Alle, die ins Schweigen sinken«; du aber steigst empor, wie es heißt: Steige empor auf den Berg der Uebergänge usw. — »Das Gebet Israels, des Volkes, das Milah zum Bundeszeichen hat, steigt zum Heiligen g. s. E. auf, und es wird von Ihm angenommen wie lieblicher Duft: heißt es ja: Wir aber segnen den mächtigen Gott ; Halleluja! (Jalk. das.)

Erklärung. Lulaw überragt die andern מינים‎ die Bestandtheile des Feststraußes; allein ein ganz dürres Lulaw ist unbrauchbar ‏כפת תמרים .פסול‎ — der Zweig vom Palmbaum muß eben nicht bloß, hohem Baum entstammend, hoch ragen, sondern er muß auch Lebenssaft enthalten. Deutet der Feststrauß symbolisch die Volksgemeinschaft und das Lulaw den großen Mann im Volke an, so bedeutet der Satz ‏לולב היבש פסול‎ daß unsere großen Männer nicht bloß hoch ragend, weithin sichtbar, daß sie nicht Herren sein sollen, die sich vom Volke abheben, sondern Männer, die mit des Volkes Schaffen und Wirken in lebendiger Wechselwirkung stehen, die Prachtzweige, die aus dem Stamme, Charaktere, die aus dem Volke heraus wachsen. Der große Mann in Israel hat nicht um eine einzige ‏מצוה‎ weniger, als jeder Andere zu erfüllen. Nicht Rang, nicht Adel enthebt ihn der thatkräftigen Pflichttreue, in der er seinem Volke vorleuchten soll. Das schützt dagegen, daß der ‏,מנהיג הדור‎ der zur Führung der Generation Berufene nicht zum ‏לולב היבש‎ zum abgestorbenen Zweige eines hohen, alten Stammbaumes wird, der den Machthaber der jeweiligen Zeitrichtung zum Scepter dient. Diese solidarisch lebendige Zusammengehörigkeit des großen Mannes mit seinem Volke vermindert auch die Gefahr in schweren Uebergangszeiten, wenn die Nation mit ihrer ganzen Kulturaufgabe bei Wendepunkten anlangt, vor welchen "‏"הר העברים drohend das Haupt erhebt. — —

Diese Zusammengehörigkeit, die die Einheit des Volkes in Haupt und Gliedern verbürgt, ist in der Einheitlichkeit des Erziehungsganges begründet, den Israels Gesetz und Glaube von Allen, die nach menschlich möglicher Vollkommenheit streben, eingehalten wissen will. Israel kennt keine Ascetik, die sich vom Leben sondert, und weist mönchische Leibesabtödtung weit von sich, fordert aber von seinen Getreuen, daß sie von früher Jugend an die sittliche Bearbeitun und Erhebung ihres Selbstes, die Durchgeistigung aller körperlichen Gaben und Triebe anstreben. Dieser große Dienst, der die Naturveredlung beim jüngsten Weltbürger beginnt, um Schaaren reiner Gottesdiener zu erziehen, mit welchen später große Naturen und Charaktere in Reihe und Glied schreiten können zur Versittlichung der Welt und Verherrlichung Gottes — dieser Dienst nimmt mit ‏מצות מילה‎ seinen Anfang; er verkündet die Gottesmacht durch’s Leben und stimmt noch da, wo Alle ‏in's‎ Schweigen sinken — sein Halleluja an!

 

 

Der Mohel

In früheren Zeiten konnte die Frage, wer beschneiden solle, kaum diskutirt werden, und erst, nachdem die Zahl der jüdischen Aerzte sich in ungeahnter Weise vermehrt hat, kommt die Frage nicht mehr von der Tagesordnung So ist z. B. in der Repräsentanten-Versammlung der jüdischen Gemeinde Berlin vor einigen Jahren der Beschluß gefaßt worden, die Gemeindemitglieder aufzufordern, bei vorkommenden Fällen ausschließlich einen Arzt zu nehmen. Die Gemeinde hat diesen Ukas dankbar angenommen und verläßt sich nach wie vor ausschließlich auf Privat-Mohelim, ohne daß man von irgend welchen Unglücksfällen hört. Es ist ganz natürlich, daß sämmtliche Autoren von Lehrbüchern über die Beschneidung, die praktische Aerzte waren, sich dafür aussprechen, ja entschieden fordern, daß nur ein Arzt die Operation mache, weil sonst die Gesundheit und das Leben des Kindes gefährdet werde. Die älteren Autoren, Bergson, Brecher, Terquem, lassen noch die Mohelim gelten und fordern nur mit Recht, daß diese neben der talmudischen auch die nöthigen anatomischen Kenntnisse besitzen. Die neueren Aerzte suchen mit Gewalt vorzugehen, wovon wir merkwürdige Beispiele aufzählen könnten, sie würden am liebsten die Polizei aufbieten, die ihnen wenigstens die kleinen Patienten zuführen soll. So hat vor einigen Jahren ein junger Arzt, Sohn eines amtirenden Rabbiners, ein Werkchen geschrieben, worin er u. A. auf 13 enggedruckten Seiten mit Bienenfleiß alle möglichen Unglücksfälle, wie Krankheiten und Tod gesammelt hat, die in Folge der Beschneidung seit vielen Jahren in Deutschland, Frankreich, Polen, Galizien ec. vorgekommen. Es ist erstaunlich, daß die Regierung auf Grund einer solchen Schrift nicht einfach die Beschneidung verbietet, die nach den genannten Ausführungen doch entschieden lebensgefährlich ist. Wir können natürlich nicht untersuchen, inwieweit alle diese Fälle als Nachwirkung der Circumcision angesehen werden können, und auch der Autor hat sie nur aus den verschiedensten Lehrbüchern, Annalen und Zeitschriften gesammelt; er citirt hierbei viele Fälle, die von ausgesprochenen Gegnern der Beschneidung (z. B. Professor König) beschrieben werden. Es kann aber nicht in Abrede gestellt werden, daß einzelne Folgekrankheiten, z. B. die Rose oder, bei Anwendung der Meziza, auch Syphilis oder Tuberkulose nach der Beschneidung eintreten können, doch sind solche Erscheinungen nur an Orten beobachtet worden, in denen eine große Zahl armer Juden zusammengepfercht wohnen, wie z. B. in Rußland, Polen und Galizien; dort grassiren gelegentlich auch andere Epidemien, von denen wir in Deutschland keine Ahnung haben. Für jene Länder dürfte eine strenge Verordnung in Betreff der antiseptischen Behandlung und ein noch strengeres Verbot der Meziza am Platze sein. Daß Fälle vorgekommen, wo einem Knaben die ganze Eichel, ein zweiter, wo ein Theil der Glans und des Hodensacks weggeschnitten wurde, mag sich der Autor des genannten Werkchens von seinen angeführten Capazitäten weißmachen lassen; wir glauben es ihm nicht! Sind aber alle die fürchterlichen Verstümmelungen, Krankheiten und Todesfälle nur darum gesammelt, um daraus die Nutzanwendung zu ziehen, daß — weil Privat-Mohelim die Attentäter waren — bei einer von einem Arzte vorgenommenen Operation böse Nachwirkungen nicht denkbar und daher nur Aerzte für die Circumcision zu verwenden sind, so war die ganze Arbeit umsonst. Es wird dem gesammten Aerzte-Collegium der ganzen Welt nicht gelingen, die jüdischen Väter zu überzeugen, daß ein Arzt die einfache und bei einiger Vorsicht gefahrlose Operation besser und gewandter macht als ein praktischer Mohel, abgesehen davon, daß Fehler und die geschilderten Erscheinungen nach der ärztlichen Operation mindestens eben so oft vorkommen wie nach einer von einem Mohel vorgenommenen Beschneidung.

Von einem Mohel ist unbedingt zu verlangen, daß er die nöthigen anatomischen und physiologischen Kenntnisse der Theile besitze, die er operiren soll, daß er sich die manuelle Fertigkeit durch sorgfältige und längere Uebung, zunächst aus Kinderleichen angeeignet habe, daß er ferner alle pathologischen Zustände des Kindes zu beachten im Stande sei und die Mittel kenne, um Gefahren bei der Beschneidung zu verhüten und zu beseitigen. Außerdem muß der Mohel auch genügende Erfahrung in der antiseptischen Behandlung haben und zur Noth, wenn ein Arzt nicht zur Hand ist, bei einer starken Blutung auch eine Nath anlegen können. Da die Mohelim zumeist dem Lehrerstande angehören, so ist es selbstverständlich daß ihnen die rituellen Vorschriften und die Liturgie geläufig sind.
Wird ein solcher Mohel von einer Medicinalbehörde geprüft (z. B. von einem Physiecus), so ist er unbedingt einem praktischen Arzte vorzuziehen, da er in den meisten Fällen in kürzerer Zeit eine größere Uebung sich aneignet, als ein Arzt, der nur in beschränktem Umfang diese Praxis ausüben kann. Ein geschickter Mohel wird nicht allein in seiner eigenen Gemeinde, sondern in der ganzen Umgegend, ja selbst in der ganzen Provinz zu Beschneidungen herangezogen, was bei einem praktischen Arzte, schon der größeren Kosten wegen, nicht denkbar ist.

Abgesehen von den chirurgischen Kenntnissen, die wir in erster Reihe verlangen, muß der Mohel aber auch ein frommer Jehudi sein, dem auch die übrigen biblischen und talmudischen Gesetze heilig sind. Die Mila ist keine Operation, sondern eine heilige Handlung, gewissermaßen ein heiliges Opfer, ein Weihezeichen des Bandes zwischen Gott und Israel und nur der kann dieses eminent wichtige Gebot ausüben, der durch sein Leben zeigt, daß ihm auch die übrigen Gottesgebote, z. B. Speise- und Sabbathgesetze heilig sind.

Der Arzt als Mohel ist in erster Reihe Operateur, er kommt mit seinen Instrumenten und stört schon die heilige Handlung durch seine Vorbereitungen, die ein peinliches Gefühl erwecken. Daß er die eigentliche Beschneidung in gewandter Weise erledigt, ist vorauszusetzen Die liturgische Handlung aber, die ein integrirender Theil des Aktes ist, läßt ihn ziemlich gleichgültig.

Anatomische Beschreibung des Gliedes.

(Penis)

Ein in der Chirurgie allgemein anerkannter Grundsatz lehrt, daß der Erfolg einer jeden Operation nicht allein von der Geschicklichkeit des Operateurs abhängt, sondern auch von seiner genauen auatomischen und pathologischen Kenntniß der Theile, welche der Wirkung der Instrumente unterworfen werden sollen. Ist auch die Beschneidung eigentlich kein pathologischer Fall, d. h. kein krankhafter Zustand, der beseitigt werden muß, so ist sie doch wichtig genug, daß man von dem Mohel, wie schon bemerkt, die nöthigen Kenntnisse zu verlangen berechtigt ist.

a) Männliches Glied

Das männliche Glied, die Ruthe, heißt Penis und ist ein in der Schamgegend vor der Schambeinvereinigung und über dem vorderen und oberen Theil des Hodensackes hervorragender, länglicher, walzenförmiger Körper. Seine obere Fläche ist etwas flach und wie platt gedrückt.

Der Penis besteht aus folgenden Theilen:

1. Aus zwei zelligen, fächerigen Körpern, auch Schwellkörper genannt.

2. Aus der Harnröhre und dem zelligen (schwammigen) Körper der Harnröhre.

3. Aus der Eichel (Atora).

4. Aus der das Glied umkleidenden äußeren Haut und einer Fortsetzung (Verlängerung) derselben, welche die Vorlhaut (praeputium) heißt.

5. Aus Blutgefäßen, Sauggefäßen und Nerven.


1. Die zwei Schwellkörper (Corpora cavernosa penis).

Diese zwei Körper bilden den größten Theil der Ruthe und sind ihrer Gestalt nach hohle Halbcylinder. Sie entspringen am Sitzbein, steigen gegen die Schambeinsvereinigung, werden allmählich breiter und dicker und vereinigen sich vor dem unteren Theile der Schambeinsvereinignng. Von da an bilden sie zusammen einen etwas platten cylindrischen Körper, der sich bis zur Eichel erstreckt und dort mit einer runden Spitze endigt. Die obere oder Rückenwand hat eine ziemlich tiefe Längenfurche, in welcher die Rückenblutader der Ruthe verläuft. Die untere Wand hat eine breite Rinne zur Aufnahme der Harnröhre.

Die Wände dieser schwammigen Körper bestehen aus einem sehr dichten, festen Gewebe, dessen Fasern sich in allen Richtungen filzartig durchkreuzen und größtentheils sehnig sind. Zwischen beiden schwammigen Körpern befindet sich eine Art durchbrochener Scheidewand, welche die Höhlungen derselben nur unvollkommen von einander absondert, denn es bleiben zwischen den sie bildenden Fasern theils kleinere, theils größere Spalten und Zwischenräume übrig, durch welche die Höhlungen mit einander communiziren.

Die Höhlungen der schwammigen Körper sind mit Zellengewebe und einem Gewebe von unzähligen Blutgefäßen angefüllt. Durch den Zufluß des Blutes kann dieses Gewebe sich plötzlich nach allen Seiten und Richtungen bedeutend ausdehnen, wodurch die schwammigen Körper anschwellen und ein größeres Volumen gewinnen. Ebenso schnell können sich die Gefäße von dem in ihnen angehäuften Blute entleeren, wodurch jene wieder zusammenfallen und in den Zustand der Erschlaffung zurückkehren.

2. Die männliche Harnröhre nebst ihrem schwammigen Körper.

Die innere Harnröhre (Urethra) ist eine Fortsetzung des Harnblasenhalses. Sie geht von diesem unter der Schambeinsvereinigung hervor zur untern Wand der vereinigten schwammigen Körper der Ruthe, läuft da in der für sie bestimmten Rinne fort bis zur Spitze der Eichel.

Der schwammige Körper der Harnröhre (Corpus cavernosum Urethrae) ist eine theils kegelförmige, theils cylindrische Scheide, welche die Harnröhre theils an ihrer unteren Fläche, theils an den Seitenflächen und theils an ihrer oberen Fläche umgiebt und sie bis zur Eichel begleitet.

3. Die Eichel (Glans seu balanus penis).

Die Eichel ist ein ovaler Körper, der in schräger Richtung das Ende der schwammigen Körper der männlichen Ruthe umfaßt, so daß er nach oben eine weit größere Fläche darbietet als nach unten. Man bemerkt an ihr eine Grundfläche und eine Spitze. Die Grundfläche hat einen größeren Umfang als der übrige Theil der Ruthe und bildet rings um das Ende der schwammigen Körper einen wulstigen Rand, den man die Krone der Eichel (corona glandis Authora) nennt. Die Spitze ist abgerundet und schräg nach vorn und abwärts gerichtet, an ihr befindet sich die Oeffnung der Harnröhre.

Die Substanz der Eichel ist eine Fortsetzung des Substanz der schwammigen Körper der Harnröhre und besteht wie diese aus einem weichen Zellengewebe und einer großen Menge von Puls- und Blutadern, die nach allen Richtungen sich in derselben verbreitert und vielfältig in einander einmüden. An ihrer Oberfläche ist die Eichel von einem sehr zarten Häutchen bedeckt, welches eine Fortsetzung der äußern Haut der Ruthe ist.

4. Von der äußeren Haut des männliches Gliedes und der Vorhaut.

Die äußere das männliche Glied bedeckende und umkleidende Haut ist eine Fortsetzung der allgemeinen Haut des menschlichen Körpers. Nachdem sie die Ruthe locker überzogen hat, erstreckt sie sich etwas über die Eichel hinaus, schlägt sich dann nach innen gegen sich selbst um, wird feiner und geht bis hinter die Krone der Eichel zurück wo sie sich an die schwammigen Körper der Ruthe und der Harnröhre anheftet. Diese freie Hautportion, welche die Eichel im schlaffen Zustande vollkommen bedeckt, heißt die Vorhaut (praeputium). Die Vorhaut besteht also aus zwei Hautblättern (Hautschichten, Lamellen), einer äußeren und einer inneren. Von dem innern Blatte des untern Theils der Vorhaut geht eine längliche Hautfalte zu dem untern Theile der Eichel bis nahe an das untere Ende der Harnröhrenöffnung hin, sie wird das Vorhautbändchen (frenulum praeputii) genannt und dient dazu, die Vorhaut im schlaffen Zustand der Ruthe über die Harnröhrenöffnung hervorgezogen zu halten. Zwischen der Vorhaut und der Oberfläche der Eichel befindet sich gewöhnlich eine klebrige starkriechende Feuchtigkeit (Smegma), welche von den um die Krone der Eichel in der Haut befindlichen Talgdrüsen abgesondert wird.

5. Von den Puls- und Blutadern des männlichen Gliedes. (arteriae et venae penis).

Die Pulsader der männlichen Ruthe kommt vom Mittelfleische (so wird die Stelle zwischen dem Hodensacke und dem After genannt) unter dem Schambeine hervor und teilt sich, nachdem sie unter der Schambeinsvereinigung hervorgekommen, in zwei Aeste: in die tiefergehende Schlagader der schwammigen Körper (art. cavernosa s. profunda penis) und in die Rückenpulsader der Ruthe (arteria dorsalis p.) Diese verläuft auf dem Rücken der Ruthe bis zur Eichel. Die Blutadern (Adern, welche das zur Ernährung der körperlichen Teile unbrauchbare Blut zum Herzen zurückführen) der männlichen Ruthe vereinigen sich zu drei Stämmen, deren Hauptstamm die Rückenblutader ist (vena dorsalis penis). Sie läuft mitten auf dem Rücken der Ruthe zwischen den beiden Rückenpulsadern bis unter die Schambeinsvereinigung, wo sie sich mit den andern Blutadern vereinigt

Mila, Chittuch. ‏היתוך ;מילה‎

Das Kind wird dem Sandek, der auf einem Stuhle sitzend beide Füße auf einen Schemel stützt, auf den Schooß gelegt, so daß der Kopf des Kindes gegen die linke, die Füße gegen die rechte Hand des Sandek zu liegen kommen. Letzterer legt nun seinen Arm unter den Kopf des Kindes und seine rechte Hand fest über die Knie desselben und drückt dabei die Beinchen etwas abwärts. Der Mohel legt nun ein festes (möglichst ledernes) Kissen unter den Steiß des Kindes. Er stellt sich zu den Füßen desselben, faßt mit dem Daumen und zwei Fingern die Vorhaut, zieht sie in die Höhe und drückt sie zwischen den Fingern, damit die Eichel sich zurückzieht. Er fühlt nun vorsichtig, ob er nicht auch die Eichel mitgefaßt, und schiebt nun die Schutzplatte vor die Eichel, knapp unterhalb der Finger, so daß die abzuschneidende Vorhaut in die Spalte der Platte kommt. Mit der linken Hand hält er die Vorhaut fest, überzeugt sich nochmals, daß die Eichel hinter der Platte isoliert liegt, d. h. nicht mit eingeklemmt ist, nimmt das Messer und schneidet nun mit einem Zuge die Vorhaut weg. Die Platte fällt von selbst ab, und die abgeschnittene ‏ערלה‎ ‎wird bei Seite gelegt.


Peria. ‏פריעה‎

Vor Allem hüte man sich bei dem zweiten Akte vor jeder Aufregung, die besonders hier verhängnißvoll werden kann. Wie wir oben gesehen haben, besteht das Präputium aus zwei Lamellen (Häuten). Durch den Schnitt ist die äußere Haut entfernt, und die zweite wird erst jetzt sichtbar. Nur in dem günstigsten Falle bildet die zweite Lamelle aus der Eichel schon eine Oeffnung, in welche man in vorsichtiger Weise den stumpfen Theil der Knopfscheere führen kann. In den meisten Fällen überragt das innere Blatt noch die Eichel und läuft spitz nach vorne zu, so daß man nur mit großer Mühe die Oeffnung finden kann. Von unwissenden Mohelim wird hier viel gesündigt. Sie suchen mit ihren spitzen Daumennägeln die Oeffnung, zerren an der Wunde herum und verursachen eine starke Blutung, im günstigsten Falle aber eine spätere Entzündung. Mögen die Operirenden sich die eine Regel einprägen: die Nägel haben bei der Mila und Peria nichts zu schaffen, sie bilden das allerungeeignetste Instrument für eine Operation. Es existirt in der chirurgischen Wissenschaft kein Fall, wo der Arzt mit den Nägeln arbeitet. Ist die ‏ערלה פריעה‎ lang und spitz, so schneide man ruhig zum zweiten Male mit einem Messer oder mit der Scheere die Spitze weg, und nun hebe man das Blatt ein wenig in die Höhe, oder man überzeuge sich durch eine Sonde, daß sie nicht an die Eichel festgewachsen; dann führe man die Scheere vorsichtig ein und mache einen kleinen Einschnitt. Man kann jetzt die getrennten Lappen sehr leicht mit beiden Daumen zurückschlagen resp. von der Krone loslösen. Bei diesem Verfahren geht bei der Peria kein Tropfen Blut verloren. Eine sog. ‏ערלה כפולה‎ (doppelte innere Vorhaut), mit der die Mohelim die längere Dauer des Einreißens beschönigen wollen, giebt es nicht!*)

Selbstredend muß die innere Lamelle noch oben über die Krone hin eingeschnitten werden, aber ja nicht nach unten oder seitwärts, da sonst das sog. Bändchen eingerissen wird und gefährliche Blutungen entstehen können, auch darf das innere Blatt nicht weiter als bis nahe an die Krone (Corona glandis) eingeschnitten werden.

*(Sämmtliche Autoren, auch ältere sind darüber einig, daß man die Nägel nicht zum Operiren gebrauchen solle. Man hat versucht, silberne Nägel an den Daumen zu befestigen und damit die Peria zu machen, aber diese können mehr schaden als nützen, weil dadurch der Gelenkigkeit der Daumen Eintrag gethan wird, und durch die Manipolation mit dem Daumen leicht andere Theile verletzt werden können. Zwei Autoren: Dr. Terquem und Dr. Bergson (1844, 1845) haben besonders construirte Instrumente erfunden, die aber längst nicht mehr bekannt sind. Alle Mohelim, die z. B. in Berlin ausgebildet werden, sind mit der sog. Peria-Scheere eingeübt und werden sie auch anwenden. Ein religiöses Bedenken, die Scheere bei der Mila zu benutzen, liegt nicht vor, da selbst Maimonides (Hilcha 1 Mila 2)‎ es ausdrücklich gestattet.


Meziza.

Wenn wir alle Meinungen, die seit vielen Jahren von orthodoxen und Reform-Rabbinern und von Aerzten, christlichen wie jüdischen, über die Meziza ausgespochen sind, hier auch nur im Auszuge wiedergeben wollten, so würde damit allein schon ein starker Band angefüllt werden. Man kann sagen, daß die Frage heute vollständig erledigt ist. Die Meziza ist in der That abgeschafft! Giebt es wirklich noch hier und da einen Mohel der Blutsauger ist, so hat er niemals über das unsinnige Verfahren nachgedacht, oder er ist in seinen Gewohnheiten so verbohrt, daß vernünftige Auseinandersetzungen zwecklos sind. Bei diesen kann nur ein strenges Verbot angewendet werden, und die Gemeinden und Religionsbehörden sind verpflichtet, allen Mohelim, welche die Meziza anwenden, die Ausübung der Beschneidung zu verbieten.

Für angehende Mohelim wollen wir einzelne Gutachten von rabbinischen und ärztlichen Autoritäten wiedergeben, damit sie die Nichtbeachtung der rabbinischen Vorschrift vertheidigen können.

I. Gutachten.

Die Beschneidung besteht aus Mila und Peria. Die Meziza gehört nicht zur Beschneidung, sondern wird vom Thalmud blos als ein Präservativ angeordnet, damit das beschnittene Kind nicht in Gefahr (welche, wird nicht angegeben) komme. Sab. 133 b. Maim, Mila 2,2. Nun ist dieses zwar genügend, ja es ist noch wichtiger als eine Satzung, nach dem bekannten Satz ‏חמירא סכנתא מאסורא‎ (Jore Dea 116), und es wird ausdrücklich gelehrt: Dinge, die vom Thalmud wegen Gefahr angeordnet oder verboten sind, müssen beobachtet werden, und Niemand hat das Recht zu sagen: Ich trotze der Gefahr, was kümmert das Andere? sondern der Uebertreter verdient Züchtigung ‏מכת מרדות‎ (Chosch. Mischp. 427,10); und wenn man sich selbst einer vom Thalmud angegeben Gefahr nicht aussetzen darf, um wie viel weniger darf man es bei anderen Personen, nämlich bei den beschnittenen Knaben thun. Aber die Aerzte behaupten gegenwärtig, die Unterlassung der Meziza kann dem Kinde keine Gefahr bringen, ja nicht einmal die Heilung verspäten. Es ist sonach zu untersuchen, inwiefern den Aerzten Glauben beigemessen werden kann gegen die Aussprüche des Thalmuds.

Maimonides sagt, (Schechita 10. 12. 13): "Jede Verwundung eines Thieres, das der Thalmud als nicht trefa angiebt, muß als solche gehalten werden, wenn auch die Aerzte behaupten, das Thier müsse dadurch bald sterben; sowie umgekehrt jede Verwundung, die vom Thalmud als trefa constatirt wird, trefa bleibt, wenn auch die Aerzte behaupten, das Thier kann damit lange leben. Auch anus J. D. 83, S. K. 26. J. D. 86. S.

K. 1. J. D. 199. S. K. 4. u. a. geht hervor, daß weder das Zeugniß der Aerzte noch anderer glaubwürdiger Personen gegen die Aussprüche des Thalmuds Gültigkeit haben. Aber dieser Grundsatz bleibt blos bei Satzungen anwendbar, weil die Weisen des Thalmuds hier die Tradition zu Grunde gelegt haben, wie Maimonides daselbst ausdrücklich sagt: ‏אין לך אלא מה שמנו‎
חכמים, שנ' על פי התורה אשר יורוך‎‎ nicht aber bei Dingen, welche von ihnen als gefahrbringend angegeben sind, denn solche Verordnungen beruhen nicht auf göttlicher Tradition, sondern auf Erfahrungen, und hierin kann den Beobachtungen der Thalmudisten keine ewige Gültigkeit zugesprochen werden, wie die spätern Rabbinen bei thalmudischen Aussprüchen, die sich jetzt nicht bewähren, zu sagen pflegen: Die Dinge haben sich unterdessen geändert: ‏עכשיו נשתנה הענין‎ (Eben Haeser 156.4)

Es sollen hier nicht die Heilmittel oder Heilmethoden angeführt werden, die der Thalmud lehrt, die aber von der heutigen Medizin verworfen sind, sondern blos Satzungen, die der Thalmud, auf Erfahrung und nicht auf Tradition sich stützend, verordnet, welche aber jetzt ihre Gültigkeit verloren haben.

Fische und Fleisch zusammen zu essen, wird vom Thalmud als sehr gefährlich streng verboten (Pessach 76 b), ist aber jetzt nicht mehr so streng zu beachten, weil die Erfahrung bewiesen, daß es nicht gefährlich ist (O. Ch. 173. M. A. 1). Die Hände nach dem Essen zu waschen, wird vom Thalmud als unerläßliche Pflicht verordnet ‏הובה‎ ‏מים אחרונים‎ weil die Unterlassung der Waschung Blindheit verursachen könnte (Chulin 105 b.) Das ist auch jetzt nicht mehr so nothwendig zu beobachten (O. Ch. 181. 10).) Der Thalmud räth, nach allen Speisen Salz zu essen, sonst könnte man sich eine Halssperre zuziehen. (‏אסכרה Berach. 40 a) Jetzt aber braucht dies nicht mehr befolgt zu werden (O. Ch. 189. M. A. 5 Vgl. das. 170. 22.). Doch wozu Beweise aus der Ferne holen? An derselben Stelle im Thalmud, wo die Meziza zur Pflicht gemacht wird, wird auch geboten, auf die Wunde nach der Beschneidung Kümmel zu streuen und sie mit einem Pflaster zu belegen. Diese Heilmittel wurden als so wesentlich und deren Unterlassung als so gefährlich gehalten, daß ihre Anwendung auch am Sabbath erlaubt wurde. (Maim. Mila 2, 8. J. D. 266, 4.) Und doch werden alle diese Heilmittel jetzt nicht mehr angewendet. Warum soll nun der Meziza, deren Unterlassung auch nicht mehr schädlich ist, ein Vorzug vor diesen gegeben werden? Kommt nun noch dazu, daß die Erfahrung lehrt, die Meziza sei nicht nur nicht nützlich, sondern sie könne auch dem beschnittenen Kinde sehr gefährlich werden, indem dadurch demselben die Krankheit der Venerie mitgetheilt werden kann, eine Krankheit von der (wohl zu merken!) die Thalmudisten nichts wissen konnten, weil sie erst nach der Entdeckung Amerikas zu uns gekommen ist, und die neuere Zeit wirklich mehrere traurige Beispiele davon aufzuweisen hat, so ist es gewiß eine dringende Nothwendigkeit, die Meziza nicht nur abzuschaffen, sondern auch zu verbieten und das Urtheil des Thalmuds jetzt auf eine umgekehrte Weise zu vollziehen: ‏האי אומנא‎ סכנה הוא ועברינן ליה‎ דמייץ Und nicht nur aus Sanitätsrücksichten, sondern auch in religiöser Beziehung muß die Meziza abgeschafft und verboten werden. Das Aussaugen einer Wunde am Sabbath ist durch mosaisches Gesetz verboten ‏אב מלאכה (O. Ch. 328. M. Ch. 53), und selbst hinsichtlich der Meziza heißt es im Thalmud (Sab. 133 b), man glaube nicht, sie sei kein Verbot der Thora (S. Raschi das.), vielmehr sei sie dies allerdings, aber sie müsse dennoch am Sabbath geschehen, weil die Unterlassung dem Kinde gefährlich wäre. Hat nun aber diese Gefahr aufgehört, so kann man die Meziza am Sabbath nicht anders nennen als ‏הלול‎ ‏השבת באסור דאורייתא שלא לצורך‎.

Würde man erlauben können, am Sabbath Wasser zu wärmen, um das beschnittene Kind zu baden, weil der Thalmud es erlaubt? Merkwürdig und ganz unserer Behauptung entsprechend sind die Worte des Schulchan Aruch hierüber. Zu den Zeiten der thalmudischen Weisen war es gefährlich, wenn man das Kind vor und nach der Beschneidung nicht badete, darum mußten sie die Verordnung hierüber festsetzen. Nun aber ist das Baden der Beschnittenen nicht mehr gebräuchlich (weil die Erfahrung die Gefahrlosigkeit des Nichtbadens gelehrt hat), daher ist mit dem beschnittenen Kinde hinsichtlich des Badens eben so zu verfahren wie mit jedem anderen Menschen (O. Ch. 331,9). Als ich das erste Mal eines meiner Kinder hier beschneiden ließ, fragte ich die Hebeamme (eine jüdische), warum sie das Kind nicht bade? Wie, sagte sie, wissen Sie denn nicht, daß man in den ersten drei Tagen nach der Beschneidung das Kind nicht baden dürfe? Ich wußte lange nicht, woher eine solche Satzung gekommen sein mochte. Nun scheint mir, weil eben der Thalmud in den ersten drei Tagen nach der Beschneidung auch am Sabbath das Kind zu baden befiehlt, das Baden aber, weil man es für unnötig erkannt, am Sabbath und an Festtagen unstatthaft geworden, dürfte vielleicht mancher Rabbiner dasselbe in den ersten 3 Tagen mündlich verboten haben, damit man nicht auch am Sabbath das Kind bade. Und muß nicht eben so von der Meziza geurteilt werden? Zu den Zeiten der Mischna und Gemara war es gefährlich, aus der Wunde das Blut nicht auszufsaugen, darum mußten die Rabbinen erlauben, es am Sabbath zu thun; nun aber ist es nicht mehr gefährlich, und die Wunde der Beschneidung muß eben so behandelt werden wie jede andere Wunde, darf also am Sabbath nicht ausgesogen werden.

Aus diesen Gründen erkläre ich mich offen für die Abschaffung der Meziza, ich selbst verrichte sie seit längerer Zeit nicht mehr, und Gottlob! es ist keinem einzigen Kinde daraus ein Nachteil erwachsen, und auch die Heilung der Wunde verspätete sich nicht im Entferntesten gegen früher.

II. Gutachten.
(H. B. Fassel, Oberrabbiner. Gutachten über d. Meziza. [1845]).

Der vierte Akt der Beschneidung besteht in der Aussaugung der Wunde mit den Lippen. Der Zweck hiervon scheint offenbar ein doppelter gewesen zu sein. Erstlich, die Wunde mit dem Speichel, welchem man eine heilende und zusammenziehende Kraft zuschreiben mochte, in Berührung zu bringen, und zweitens, dieselbe vom Blute zu befreien, um so jeder nachfolgenden Entzündung und Blutung vorzubeugen, wie man auch sonst leichte Schnitt- und Stichwunden an den Fingern zu diesem Zwecke aussaugt. So anerkennungswerth die Absicht hierbei war, so wenig Empfehlung verdient die Art, wie man sie erreichen wollte.

Abgesehen davon, daß bei gebildeten Leuten das ästhetische Gefühl verletzt wird, stehen diesem rohen Verfahren auch medizinische Bedenken entgegen.

Erstlich kann das Glied des Kindes beim Einführen in den Mund leicht zwischen die Zähne des Aussaugers gerathen, dadurch gequetscht und entzündet werden. Diese Gefahr steigert sich, wenn die Zähne schadhaft, carios und abgebrochen sind; denn wie leicht kann dabei die eben geschnittene und gerissene Wunde des unschuldigen Säuglings noch mehr aufgeritzt und die Eichel selbst verletzt werden?

Zweitens sind Zähne und Lippen oft genug der Sitz von Krankheiten, wie Krebs und Syphilis. Da nun für alle derartigen Stoffe eine frische Wunde die beste Aufnahmestelle darbietet, so muß man für die Gesundheit und das Leben des armen Kindes zittern, wenn man bedenkt, welchen Gefahren es hierbei ausgesetzt wird. Die Entschuldigung, die man hiergegen vorbringt, daß der Wein, welchen der Aussauger in den Mund nimmt, letztere von allen ansteckenden Stoffen reinigt, ist hinfällig, da der Wein diese Stoffe nicht nur nicht zerstört, sondern vielmehr zu ihrer Einimpfung ein passendes Vehikel wird.

Drittens ist der Speichel des Aussaugers, wenn dieser, wie es in vielen Ländern der Fall ist, viel Tabak raucht oder spirituöse und scharfe Getränke und Stoffe, wie Pfeffer, Senf, Hering, Zwiebeln und Knoblauch, zu genießen pflegt, stets von derselben scharfen Beschaffenheit wie diese Stoffe, und da er hier mit der offenen Wunde des Kindes in unmittelbare Berührung kommt, so wird das Blut des letzteren davon infizirt. Die Gefahren einer Ansteckung, die umgekehrt von dem Kinde aus auf den Aussauger übergehen kann, sind auch nicht zu übersehen.

Endlich sichert die Aussaugung nicht gegen die Verletzung eines der ersten mosaischen Gebote, Menschenblut zu genießen; denn wenn das ausgesaugte Blut hierbei auch schnell wieder aus dem Munde ausgespiehen wird, so kann man doch nicht immer ganz sicher sein, ob nicht eine, wenn auch noch so geringe Menge des frischen Kindesblutes im Munde, an den Zähnen oder am Gaumen zurückgeblieben ist. Daß die syphilitische Krankheit bei diesem Akt oft unter den Kindern verbreitet wurde, weiß jeder in einer großen Gemeinde Polens und Rußlands praktizirende Arzt. Es genüge uns aber das Zeugniß des berühmten Rust hier anzuführen, welcher folgenden Fall erzählt. Als er vor 30 Jahren in dem judenreichen Stadtviertel Krakaus die syphilitische Krankheit teils als Geschwüre, teils als Flecken bei vielen neugeborenen jüdischen Knaben sich ausbreiten sah, ohne die Ursache dieser Ansteckung entdecken zu können, da Eltern und Ammen sich als gesund auswiesen, gerieth er nach langem Nachdenken auf die Idee, daß vielleicht durch die Beschneidung die Austeckung hervorgerufen werden könnte, worin er um so mehr bestärkt wurde, da alle angesteckten Knaben kurz zuvor beschnitten waren. Er verschaffte sich sofort Gelegenheit, einer solchen Beschneidung beizuwohnen. Den ersten drei Akten der Beschneidung sah er ruhig zu, als es aber zur Aussaugung kam, eilte er, Verdacht schöpfend und in der sicheren Vermuthung, die lange gesuchte Quelle der Ansteckung endlich aufgefunden zu haben, auf den Aussauger zu, ließ ihn den Mund öffnen und erblickte in seinem Halse ein großes syphilitisches Geschwür. Dieser Mann hatte alle früheren Kinder mittelst des Speichels inficirt. Natürlich wurde ihm vorläufig die fernere Ausübung des Amtes untersagt. Da ähnliche Beispiele in vielen anderen großen Gemeinden, z. B. Warschau, Lemberg, Wilna, schon öfter vorgekommen, ohne daß die Medizinal-Behörden hiervon Notiz genommen haben, so erscheint es als eine Pflicht, die Aufmerksamkeit derselben um so mehr auf diesen Umstand zu lenken, als es ihre Aufgabe ist, jede ansteckende Krankheit, auf welchem Wege sie sich auch verbreiten möge, zu unterdrücken und zu verhüten.

Das Rathsamste hierbei wäre, den Akt der Aussaugung ganz abzuschaffen, da er weder rituell noch biblich begründet ist und weder für die Heilung und Schließung der Wunde durch die vermeintliche Kraft des Speichels noch zur Stillung der Blutung durch den Saugdruck irgend etwas beitragen kann, während er auf der andern Seite mit so vielen Gefahren für das Wohlsein des Kindes verknüpft ist, daß man sich wundern muß, wie die sonst im Rufe mütterlicher Zärtlichkeit stehenden jüdischen Frauen ihren Liebling einer so offenen Gefahr Preis geben, wenn man sie nicht mit der vollkommenen Unwissenheit über dieselbe entschuldigen wollte. (Dr. Bergson, Die Beschneidung 1844).

Blutstillung.

Nachdem die Peria vorschriftmäßig gemacht ist, wird die Wunde und die Umgebung mit einem in kaltes Wasser getauchten Lappen gut gereinigt und mit einem sehr sauberen leinenen Lappen gut abgetrocknet. Sodann nimmt man einen schmalen Streifen sog. Borlint, legt diesen, mit der glatten Seite nach außen, um die Wunde fest herum und befestigt die Enden mit einem Streifen amerikanischen Heftpflasters. Will man ganz sicher gehen, daß der Verband nicht zu rasch abfällt, so umschlinge man vorher den Hodensack mit einem langen Streifen Heftpflaster und befestige nun die beiden Enden um das Glied resp. über den Verband.

Ist eine Blutung nicht zu befürchten, so genügt es vollkommen, wenn man je einen Streifen Borlint mit Heftpflaster verwendet. Anstatt Borlint kann man auch einen schmalen, dünnen Streifen sandfreien Feuerschwamm nehmen, der eine geringe Blutung sofort stillt. In neuerer Zeit verwendet man Jodoformgaze, das ein als gutes Styptikum zugleich antiseptisch wirkt.

In früheren Zeiten und zum Theil wohl auch noch heute bestreut der Mohel die Wunde mit einem Pulver bestehend aus 1) Boli armer. 2) Terr. sigill rubr. 3) Sang. drac. 4) Flor. rosar. 5)‎ Cerrus pulv. Gall. turc. zu gleichen Theilen. Oder: Colophon. album und Gummi arabicum zu gleichen Theilen.

Außerdem wurde noch als blutstillend ein sog. Schußwasser (Thedersches Schußwasser) gebraucht:
Honig, Essig, Schwefelsäure und Weingeist
1 Theil 3 Theil 1/2 Theil 1 /2 Theil

Jeder Apotheter stellt diese Mischung richtig her. Viele Mohelim wenden bei heftigen Blutungen Liquor terri an, wovon wir entschieden abrathen. Ist eine Arterie getroffen, so nützt in den meisten Fällen dieses Mittel nichts. Die Wundränder werden verbrannt, und wenn der Arzt später eine Naht anlegen will, ist Umstechung einfach unmöglich. Im günstigsten Falle, wenn die Blutung mit Eisenchlorid wirklich gestillt wird, tritt nachher eine Eiterung ein, die Monate anhalten kann. Also Vorsicht mit diesem verzweifelten Styptikon. Ist ein Arzt nicht zur Stelle, so versuche man zunächst folgendes Verfahren:

Man fülle einen Fingerhut mit dem genannten Pulver, stülpe denselben auf die Eichel und halte ihn einige Zeit darauf, bis das Blut steht. Das beste und unschädlichste Mittel ist Compression, d. h. zunächst ein fester Verband, der aber nicht zu lange liegen muß. Hilft der Verband nicht, so nehme man ihn herunter, säubere die ganze Wunde sorgfältig mit Essigwasser und suche nun die blutende Stelle. Hat man sie entdeckt, so drücke man sie zwischen zwei Fingern und halte so lange, und wenn es Stunden sind, bis der Arzt kommt, oder bis die Blutung steht.
Ein weiteres Mittel soll hier noch erwähnt werden, das nur dann angewendet werden darf, wenn eine dringende Gefahr vorhanden und ein Arzt zunächst nicht zu erwarten ist.
Man nimmt ein Stückchen Höllenstein (Argentum nitric.), das der Mohel mit Landpraxis immer bei sich führen muß, befeuchte ihn mit Speichel und betupfe die kleine Oeffnung 3—4 Mal. Diese Kauterisation mit Höllenstein genügt selbst dann, wenn eine Arterie durchschnitten worden. Ist Höllenstein nicht zur Hand und das Kind in Gefahr zu verbluten, so mache man eine Stricknadel glühend und touchire damit die Wunde. Es bildet sich in beiden Fällen ein Schorf, und die Blutung wird sicher aufhören. Die gebrannte Stelle wird nachher mehrere Stunden mit Umschlägen und Eiswasser gekühlt.
Das sicherste Mittel bei arterieller Blutung ist die Unterbindung, Umstechung oder Naht, die aber nur der Arzt machen kann.
Vor einigen Jahren kam ein schon früher gekanntes styptisches Mittel wieder in Anregung, nämlich pinghar war jambi, die Fasern eines exotischen Baumes. Wo ohnedies keine Blutung vorhanden, wirkt es insoweit, das die Harnröhre des Kindes durch die feinen Fäden gereizt wird, bei einer größern Blutung versagt dieses Mittel jedoch. Einen sog. Kranz von Leder über die Wunde zu legen, ist ganz nutzlos und macht dem Kinde und den Wärtern nur unnöthige Beschwerden. Ist das Kind gut gewickelt, so kann man den operirten Theil ohne diese Knebelung isoliren; man hat das Glied nur vor Druck zu schützen, und das geschieht am besten durch eine einfache feuchte Compresse, die man von 15 zu 15 Minuten 1—2 Stunden lang erneuert.
Entsteht nach 24 Stunden oder später in der Wunde eine Eiterung oder ist die ganze Eichel geschwollen, so lege man eine in Bleiwasser getauchte Compresse auf oder bade das Glied 2-3 Mal in Camillen-Thee.

Pathologische Zustände

Bevor der Mohel zur Beschneidung schreitet, überzeuge er sich zunächst davon, ob das Kind gesund ist und keine Abnormitäten hat. In allen zweifelhaften Fällen ist sofort ein Arzt zuzuziehen, und nur mit dessen Erlaubniß kann die Beschneidung vorgenommen werden, oder sie wird aufgeschoben.

Folgende Erscheinungen sind besonders zu beobachten: Große Gesichtsblässe, Gelbsucht, hohe Temperatur (Fieber), allgemeiner oder örtlicher Ausschlag, Convulsionen (Krämpfe), Augenentzündung, häufiges Erbrechen, Ruhr oder Diarrhoe, geschwollener Leib, Blutharnen, Ohrenfluß, ein nicht zurückgebrachter Bruch, Wasserkopf, Wassersucht, Entzündung der Rachenhöhle. Ist die Geburt durch Instrumente erfolgt und das Kind in Folge dessen verletzt, oder weigert sich das Kind die Mutterbrust zu nehmen und zu trinken, so liegen Momente vor, welche die Zuziehung eines Arztes erfordern und die Beschneidung vorläufig verbieten.

Besondere Vorsicht ist dem Mohel anzuempfehlen in Betreff der Bluter (Hämophilen). Es verblutet oft ein Kind nach der Beschneidung, ohne daß eine Arterie oder nur eine Vene durchschnitten wurde, weil es ein Bluter ist. Der Din besagt übrigens ausdrücklich, daß, wenn zwei Söhne einer Frau oder je ein Sohn von zwei Schwestern in Folge der Beschneidung gestorben sind, bei den späteren Knaben die Beschneidung unterbleiben müsse.

Den Rabbinen war die Hämophilie noch nicht bekannt. Sie wußten wohl von lebensgefährlichen Blutungen, welche aus abnormem Verlauf der Arterien vorkamen. Die Hämophilie als Krankheit der Neuzeit mußte ihnen unbekannt sein. Ist nachweislich in der Familie des Kindes ein Bluter, so muß die Beschneidung schon aus diesen Grunde unterbleiben, da das Kind eines Vaters, welcher an der betr. Krankheit leidet, rettungslos in Folge der Beschneidung verblutet.

Der erste Fall von Hämophilie ist im Jahre 1793 bekannt geworden. 1820 existirten schon 20 Bluterfamilien, und ihre Zahl stieg bis zum Jahre 1839 aus 46, 1854 auf 152 und mag jetzt 3—400 betragen, soweit die Fälle veröffentlicht sind.

Der Mohel ist nicht in der Lage, die richtige Diagnose zu stellen, ob die Eltern resp. das Kind Hämophilen sind. Als Zeichen gelten außerordentlich zarter Bau des Körpers, eine weiße, durchsichtige Hautfarbe, blondes Haar (bei den Eltern), graublaue Augen. Die Zeichen können fehlen, und es kann doch Hämophilie vorhanden sein, und umgekehrt können Eltern und Kind die beschriebene Symptome haben, ohne Bluter zu sein. Der Mohel kann also unmöglich vorher die Bluterkrankheit constatiren und hat nur dafür zu sorgen, daß bei Verdachtsmomenten ein Arzt zugegen ist, der bei einer Blutung sofort energisch eingreifen muß.

Wenn irgend thunlich, sorge der Mohel dafür, daß stets ein Arzt bei der Beschneidung zugezogen wird, dem man die Nachbehandlung übergiebt. Die jüdischen Aerzte plädiren überall dafür, daß die Circumcision nur von Aerzten, ohne Rücksicht auf ihre Confession ausgeübt wird, wie es zum Theil in Berlin in Folge einer von einem unbeschäftigten jüdischen Arzte angeregten Agitation geschieht. Der Arzt oder ein Professor nimmt an einem beliebigen Tage die Operation vor, und die Eltern glauben damit ihrer Pflicht genügt zu haben. Die eigentliche Beschneidungsfeier (Berith Kodesch) unterbleibt in diesem Falle. Durch die Agitation resp. öffentliche Discussion bei der Repräsentanten-Versammlung in Berlin, worin 2 oder 3 Aerzte sitzen, und wo die haarsträubendsten Dinge erzählt wurden, sind viele gleichgültige Juden derart ängstlich geworden, daß sie ihre Kinder überhaupt nicht mehr beschneiden lassen. Nachdem der Vorstand der Berliner Gemeinde an alle Mitglieder die Aufforderung erlassen, ihre Kinder nur bei den im Circular erwähnten Aerzten beschneiden zu lassen, ist dem Hauptagitator das Mißgeschick passirt, daß das erste Kind eines hiesigen Rechtsantwalts, welches er beschnitten hatte, ihm unter der Hand verblutete. Das hätte auch einem Mohel passiren können, aber bei dem Arzte war es doch ein priviligirtes Unglück. Die ganze Agitation hatte nur das Resultat, daß, wie oben bemerkt, die Beschneidung oft überhaupt unterbleibt, sonst aber von vernünftigen Eltern nur den Mohelim übertragen wird.

Die Instrumente

Zu einer gewöhnlichen Beschneidung sind folgende Instrumente erforderlich:
1) Eine silberne Schutzplatte (Klemme).
2) Ein zweischneidiges, fein polirtes, scharfes Messer mit rauhem (nicht glattem) Elfenbeingriff, etwa 12 Cent. Mässerklingen
3) Eine sog. Peria, d. i. eine gebogene Knopfscheere.
4) Eine gewöhnliche Scheere.
5) Eine Hohlsonde.
6) Eine Pincette.
7) 1 Glasröhrchen zur Meziza. *)

Für Operationen, die man auf dem Lande auszuführen hat, nehme man eine reichliche Auswahl von blutstillenden Mitteln, damit man auf alle Fälle vorbereitet sei.
Vor jeder Operation müssen sämmtliche Instrumente gut abgebürstet und in 5 % Carbollösung gewaschen werden. Bis zu ihrer Anwendung lege man sie in Schalen von Metall oder Glas, welche

*) Eine ganz nutzlose, lächerliche Spielerei von keiner praktischen Bedeutung, da die Meziza in keiner Form mehr gemacht wird.


man mit 3 % Carbollösung so hoch füllt, daß die Instrumente davon bedeckt werden. Die Vertheilung der Instrumente an die umstehenden Personen (die sog. מצות‎) muß unbedingt unterbleiben, weil dadurch die Instrumente von schmutzigen Händen unmittelbar vor der Operation infizirt werden können. Nur das Glas Wein כוס של ברכה möge man einem würdigen Manne geben. Die Instrumente müssen so — zur Rechten des Operateurs — liegen, daß er sie sofort ergreifen kann. Borlint, Zunder und Heftpflaster müssen ebenfalls zugeschnitten bereit liegen.

Schwämme dürfen nicht angewandt werden. Man nimmt statt derselben reinleinene Lappen, die man in 2 % Carbollösung taucht, oder sog. antiseptische Ballen aus Chlorzinkwatte. Der Mohel wasche sich vorher die Hände in warmem Seifenwasser und spüle sie dann mit 3 % Carbollösung ab. Auch die Nägel müssen auf das Sorgfältigste gereinigt werden.


Vorschriften für die Beschneidung aus dem Ritual-Codex (Jore Dea § 260- 266 Hilchot Milah.)

(Im Auszuge.)

Dem Vater liegt die Pflicht ob, seinen Sohn zu beschneiden oder beschneiden zu lassen. Dass Gebot der Beschneidung ist eines der wichtigsten.

Man verrichte die Beschneidung am achten Tage nach der Geburt, bald nach Sonnenaufgang nie des Nachts. Die Beschneidung kann zwar zu jeder andern Tagesstunde vorgenommen werden; es ist aber fromme Sitte, alle gottesdienstlichen Funktionen zeitig am Tage zu üben.

Die Sabbathfeier darf der am achten Tage statthabenden Beschneidung kein Hinderniß in den Weg legen. Muß die Operation aber aus bestimmten Gründen verschoben werden, so darf sie weder die Feier des Sabbaths, noch irgend eines Festtages verdrängen.

Bei kranken Kindern wird die Beschneidung bis zur völligen Genesung hinausgeschoben. Tritt diese ein, so muß man von da noch sieben volle Tage warten. Bei minderbedeutenden, örtlichen Krankheiten und leichter Augenentzündung kann sie (mit Zustimmung des Arztes) gleich nach geschwundenem Leiden stattfinden.

Verhalten bei ohne Vorhaut Gebornen. (נולד מהול).‎

Es kommen oft Kinder zur Welt, denen die Vorhaut gänzlich oder zum Theil mangelt. Im ersten Falle, wo das Glied einem geschnittenen Gliede ganz gleich ist, genügt es, durch eine kleine Schnittwunde der hinter der Krone der Eichel befindlichen wulstigen Haut einen Tropfen Blut zu entnehmen. Nach Ansicht des ‏פרישה‎ genügt eine gelinde Verwundung vermittelst eines scharfen Fingernagels, damit doch ein Zeichen des Blutbundes sichtbar werde. In anderen Fällen ist von der Vorhaut doch soviel vorhanden, daß sie entweder die Krone der Eichel oder die Eichel selbst bedeckt. Es kann dann ein Theil der Vorhaut ringförmig weggeschnitten und die Peria an der untern Vorhautlamelle verrichtet werden. Manchmal hängt blos ein Lappen der unvollkommen gebildeten Vorhaut an der einen oder der andern Seite oder auch aus beiden Seiten der Eichel einer herab. Hier werden die Lappen weggeschnitten, und wenn eine untere Lamelle zum Vorschein kommt, wird an dieser die Peria verrichtet.

Zwitter (Androgynus) ‏ d. h. Kinder mit doppelter Vorhaut und durch den Kaiserschnitt geförderte Kinder werden nur an Wochentagen beschnitten. Erfolgt die Geburt in der Abenddämmerung ‏(בן השמשים), so wird der folgende Tag als der erste gezählt.

Wenn nach der Beschneidung bei einer sehr kurzen Vorhaut (besonders bei starken Kindern) das Glied sich einwärts zieht und wie unbeschnitten scheint, muß der Mohel die Vorhaut täglich 1—2 mal zurückschieben, bis die Eichel leicht herauskommt; es genügt dann, wenn im steifen Zustande der Ruthe ein Theil der Eichel sichtbar ist.

Bei einem vollkommen gesunden Kinde wird auch am Sabbath und Feiertage, wenn es der achte Tag nach der Geburt ist, die Beschneidung verrichtet. Eine verschobene Beschneidung (שלא מילה בזמנה) darf an diesen Tagen nicht vollzogen werden. Ebenso darf der‏ ‎Mohel die erste Beschneidnngsoperation nicht am Sabbath vornehmen.‏

‎Ein Kind, Freitag Abends im Zwielicht geboren, kann erst am zweiten Sonntage, also am 9. Tage nach seiner Geburt, beschnitten werden. Trifft bei einem im Zwielicht Geborenen der 8. Tag auf einen Feiertag, so wird die Beschneidung über beide Feiertage (also bis zum 10., und wenn nach dem zweiten ‏יו"ט‎ ein ‏שבת‎ fällt, bis zum 11. Tage der Geburt) hinausgeschoben. — Ein Kind am ‏ערב שבת‎ in der Dämmerung geboren, wird erst am Sonntag beschnitten.

‎Beim nochmaligen Beschneiden eines Kindes aus verschiedenen Ursachen (z. B. wenn die Vorhaut zu klein weggeschnitten und wieder zugewachsen ist und dgl.) sagt der Mohel aufs Neue den Segensspruch: ‏,על התילה‎ ferner ‏אשר קדש ידיד‎ u. s. w. bis ‏:כרת הברית‎ sonst nichts.

‎Wenn man ein Kind, das ein ‏בכור‎ ist, wegen verschiedener Umstände zur Zeit nicht beschneiden konnte, sodaß die Operation bis zum 31. Tag nach der Geburt hinausgeschoben werden mußte, so beschneidet man es am 31. Tag und feiert zugleich das Fest der Loskaufung (‏פדיון הבן).

‎In der Synagoge wird der Beschneidungs-Akt nur noch in kleinen Gemeinden vorgenommen, und auch hier soll es nur dann geschehen, wenn es Sommer ist und keine Erkältungsgefahr zu befürchten. Am ‏ר"ה und ‏י"כ‎ kann man auch in größeren Gemeinden eine Ausnahme machen und die Mila in der Synagoge vornehmen. Der Mohel oder Arzt muß aber die Gevatterin nach Hause geleiten, um sofort nach der Rückkehr das Kind zu untersuchen.

‎In der Synagoge beschneidet man an den ‏ימים טובים‎ nach folgender Ordnung: An den drei Jahresfesten (‏שלש רגלים) nach ‏שחרית ש"ע‎ am ‏יום כפור‎ nach der ‏הפטרה‎ zu Schacharis, am ‏ראש השנה‎ nach der ‏,הפטרה‎ am ‏תשעה באב‎ nach den ‏קנות‎ und am ‏,פורים‎ bevor man die ‏מגלה vorliest.

‎Werden zwei Kinder zugleich beschnitten, so genügt es den Segenspruch‏s על המילה ברכה ‎vor der Beschneidung des ersten Kindes, und den Segen‏ ‎nach vollendeter Beschneidung des zweiten, also jede‏ ברכה ‎nur einmal zu sprechen. Der Vater sagt anstatt "רהבניסו"
להבנוסס א' א' של בבדיתו
‎Der Mohel sagt beim Segen:‏ או"א קים את הילדיםu. ‎s. w. - Lehnsessel und Lichter zur Feierlichkeit werden jedoch für ‎jedes Kind besonders bereitet.
‎Die weggeschnittene Vorhaut wird (mit Hinweisung auf 1. Mos. 32, 13) in ein Gefäß gelegt, worin sich etwas Staub befindet. (Siehe auch Midr. Jalkut zu 4. M. 22. 23.)

‎Der Beschneidung folgt gewöhnlich frohes Familienmahl, das mit ‏מנין‎ geschlossen werden soll.

‎Diese schöne, jüdische Sitte, welche die Beschneidungsfeier ungemein erhöht, basirt auf einer Stelle im Thalmud (Sabb. Fol. 130. s. Raschi daselbst) wo es heißt: »Jedes Gebot, das Israel unter Freuden erfüllt, wird für immer Bestand in seiner Mitte haben, wie das mit der Beschneidung der Fall«. Der Ausdruck »unter Freuden« deutet an, daß das Gebot unter Begleitung von erfreulichen, aufheiternden Momenten, gleichsam als Dankfest vor sich geht. --‎ Außer diesem Hanptmahle haben wir noch zweier Festlichkeiten zu erwähnen, die man zu Ehren des neugeborenen Kindleins veranstaltet.

Diese Feier wird ‏זכיר genannt; nach Midr. Rabba Wajikra 27. ‏אין מילה, בלא שבת‎ wird die achttägige Dauer bis zur Beschneidung damit motivirt, daß der neugeborene Weltbürger, bevor er in den Bund Gottes aufgenommen wird, von der hochgefeierten Königin Sabbath feierlich empfangen werde; daher: ‏זכור את יום השבת‎ — Endlich der Knabenschmaus, welchen man am Abende vor der Beschneidung (»Wachnacht«) zu geben pflegt. Den Ursprung desselben siehe Jore dea דגול מרבבה יו"ד קע"ה.‎

Beschneidung an Fasttagen.

Wenn an ‏ערב פסח‎ ein Berith-Mila oder Pidjou-habben stattfindet, so dürfen die Erstgebornen (Bechorim) an der ‏סעודה‎ theilnehmen.

Fällt ein Berith-Mila auf ‏,ערב תשעה באב‎ so ist am Vormittage Fleisch- und Weingenuß gestattet, keineswegs aber für Nachmittag.

Fällt ein Berith-Mila auf תשעה באב, so dürfen die Eltern des Kindes, der Gevatter und der Mohel feierliche Kleidung anlegen, (u. zw. erst nach den »Kinnoth«); ferner dürfen zu Ehren der Mizwa Lichter angezündet werden. Nach vollzogenem »Berith« werden die Feierkleider wieder abgelegt.

Fällt ein Berith-Mila oder Pidjon-habben auf einen Privat-Fasttag, wie etwa ‏עשרת ימי תשובה‎ oder . . . שני והמישי ‏שני‎, so ist es Pflicht, an der ‏סעודה‎ Theil zu nehmen. Fält ein Berith-Mila auf ‏תענית אסתר‎ der verschoben wird (Nidcha), so dürfen die Gäste Speise zu sich nehmen und brauchen diesen Fasttag nicht mehr durch einen andern zu ersetzen. (Or. Ehajim 562).

An den übrigen Fasttagen findet die Mahlzeit erst am Abend statt. Vgl. Dessauer, ‏,מריה עילק‎ Budapest.

Der Ritus am Beschneidungstage.

Es ist üblich, daß der Mohel am Beschneidungstage vorbetet und die Gebetstücke ‏מזמור לתורה‎ die Stelle רוממות אל u. s. w. הללויה‎ ferner וכרות‎ bis du Ende ‏שירת הים‎ in der bekannten Melodie absingt.
An den Tagen, an welchen ‏קריאת התורה‎ stattfinden sind der Gevatter, der Vater des Kindes und der Mohel ‏עולה לתורה‎ wobei zu merken ist, daß der Gevatter vor dem Vater des Kindes aufgerufen wird, indem er gleichsam den Altar darstellt, auf dem Gott zu Ehren das Kind geweiht wird. (Pirke de R. Elieser).

Vor der Beschneidung werden zwei Sessel mit Polstern nebeneinander gestellt. Der Gevatter setzt sich auf einen derselben und läßt den andern (rechten) leer.

In der Synagoge werden diese Lehnstühle gegen die heilige Lade gestellt, woselbst dem Kinde der Name und Segen ertheilt wird. — Die Beschneidung soll, wenn möglich, als ein gottesdienstlicher Akt לפדסומי מצוה‎ in Beisein von zehn Mannspersonen (Minjan) vorgenommen werden; im Nothfalle kann die Beschneidung auch ohne Minjan geschehen (Jore Dea § 265). Zur Erhöhung der Feierlichkeit werden außer der gewöhnlichen Beleuchtung auch kleine Wachslichtlein angezündet, die unter die anwesenden Kinder vertheilt werden.

Sobald das Kind in der Synagoge oder im Beschneidungs-Lokal anlangt, geht der Mohel, der Gevatter und Einige der Anwesenden demselben zur Thüre entgegen; die Gemeinde erhebt sich und ruft laut: ‏ברוך הבא‎ (Gesegnet sei, der da kommt!)

Der Mohel nimmt das Kind vom Gevatter, legt es auf den neben dem Beschneidungsstuhl stehenden zweiten Sitz und spricht ‏אמר‎ ‏הקדוש ברוך הוא לאברהם אבינו‎ u. s. w. Siehe Kompendium.

Nach vollendeter Beschneidung nimmt der Mohel einen mit Wein gefüllten Becher in die Hand, und während eine hierzu aufgeforderte Person das Kind auf den Armen hält, spricht der Mohel das Gebet: ‏אלהינו וא”א‎ ‏בורא פה”ג‎ - ‏אשר קדש‎ - bis ‏טובים‎ ולמעשים ‏לחופה.‎ (S. Siddur. —) Wenn ein Vater sein Kind selbst besehneidet, sagt er anstatt ‏ישמה האב‎ u. s. w. den Spruch: ‏הלצי‎ ‏יהי רצון 'שאשמה כיופאי‎ Bei einer vaterlosen Waise sagt man anstatt ‏ישמה האב‎ u. s. w. ‏ישמה האבב בגן עדן‎ — Bei einer mutterlosen Waise sagt man; ‏אמו בגן עדן‎ ותהל.

Anmerkung. Beim Sprechen von ‏בדמיך היי‎ werden dem Kinde einige Tropfen Weines aus dem Segensbecher mit dem Finger in den Mund geträufelt, was auch zur Stillung desselben während des Segensspruches mehrere Male wiederholt werden kann.


Gebet nach der Beschneidung.

Nachdem die Handlung beendet und das übliche hebräische Gebet vom Mohel gesprochen ist, spricht der Mohel oder der anwesende Cultusbeamte folgendes Gebet:

Unter allen Freudentagen des Familienlebens ist keiner beseligender und beglückender, als wenn ein neuer Sprößling geboren wird. Wenn eine schwere Angststunde im Hause verflossen ist, wenn die frohe Kunde dann erschallt ‏.ילד ילד לנו בן נתן לנו‎ »Ein Kind ist uns geboren, ein Sohn ist uns gegeben worden«, dann vergißt die Mutter ihre Schmerzen und blickt hochbeglückt und dankerfüllt zu Dir, o Vater, und vereint ihre innigen Gebete mit ihrem glücklichen Gatten zum Geber alles Guten.

Weil sie aber Dir allein vertrauen, o Herr, brachten sie ihren Säugling an diese Stätte, um ihn Dir ‏zu weihen; nach Deinem heiligen Gebote wurde das Kind in den Bund aufgenommen, den Du mit Abraham geschlossen.

Dich, Vater im Himmel, bitten wir nun: laß dieses Kind reifen und gedeihen, körperlich und geistig! Verleihe ihm einst Kraft, in den Stunden der Gefahr und der Verführung, treu zu bleiben dem väterlichen Bunde und dem väterlichen Glauben! Gieb ihm, o Herr, Deinen Geist, den Geist der Weisheit und der Stärke, der ihn im Glück wie im Unglück, im Leben wie im Tode seiner höheren Bestimmung entgegen führe!

Deine Allmacht schütze diese kleine Unschuld, deine Weisheit leite den Knaben, deine Güte bewahre ihn, damit er nicht abweiche von dem Wege der Tugend und der Wahrheit. Amen!
(Priestersegen).

Rede bei der Beschneidungsfeier.

Nicht nur die theuren Eltern und Verwandten dieses holden Kindes, nein, wir Alle, meine werthen Zuhörer, die wir gekommen, um diesem heiligen Familienfeste beizuwohnen, haben keinen andern Wunsch, keine andere Hoffnung, kein anderes Gebet, als daß der gütige Vater droben dieses holde Kind behüten, und mit ihm sein möge auf seinem ganzen Lebenswege. Denn wer von uns empfände nicht mit, was den geliebten Eltern in dieser Stunde das Herz bewegt, die ganze Seele stillt. Führwahr welche Freude wäre größer, als die, welche glückliche Ehegatten empfinden, wenn ihnen in dem ersten Kinde, in dem Fleisch von ihrem Fleische, in dem Blute von ihrem Blute ein neues Leben aufgeht, eine Quelle der schönsten und süßesten Hoffnungen sich eröffnet. Es sind ja unsere Kinder wir selbst, aber mehr als wir selbst, unser verjüngtes Herz, unsere erneute Seele, unser wieder blühendes, wieder geborenes Leben.

In solchen feierlichen Augenblicken des Lebens tritt jene Vermittlerin zwischen Gott und Menschen, jene Spenderin ewigen Heils und ewigen Segens, tritt die Religion zu den glücklichen Menschenkindern und verklärt ihre Freude und hebt ihre Hoffnung und erleichtert ihnen die Sorgen um das neue Leben, indem sie ihnen die beglückende Lehre verkündet, daß, sowie der gütige Vater droben das ganze Menschengeschlecht führt, und es seiner Bestimmung, seinem göttlich heiligen Ziel immer näher bringt, er eben so mit jedem einzelnen Menschen ist und ihn mit seiner Vaterhuld trägt und ihn mit seinem allmächtigen Arm schützt. Und so war er schon mit diesem Säugling, als er noch unter der Mutter Herz schlummerte; so stand er dieser bei, daß sie die Schmerzen der Geburt überwand; so öffnete er die Augen dieses Kindes, daß es in die Gotteswelt blicken konnte; und so wird seine Liebe es fortan geleiten durch das Leben und es schützen vor seinen Versuchungen und es behüten vor seinen Gefahren, damit es zur Freude und zum Stolz seiner Eltern heranwachse als ein würdiges Glied des göttlichen Reiches, welches schon hier auf Erden die Menschenfamilie gründen soll.

Und das ist denn auch der Beruf, welchen heute die Religion durch mich ausübt; sie will die Freude, welche diese Stunde krönt, durch ihren Segen heiligen; sie will mit dem Namen, welchen sie diesem Neugeborenen, giebt, den göttlichen Bund auch mit himmlischen Segen verbinden, auf daß der glücklichen Stunde ein glückliches Leben folge. In diesem Sinne wende ich mich auch an Sie, glücklicher Vater dieses Kindes und ermahne sie im Namen der Religion, dasselbe als ein Geschenk von Gottes Hand zu betrachten und mit dem väterlichen Herzen ihm auch den väterlichen Willen zu weihen und es zu bilden für ein menschlichschönes, für ein menschlichwürdiges Leben. In diesem Sinne wende ich mich auch an Sie, die Sie bei dem heiligen Aste der Beschneidung die Stelle des Gevatters bei diesem Kinde übernahmen, und bitte Sie, daß Sie Ihre Liebe und Ihre Fürsorge beweisen, falls es ihrer irgendwie bedarf; ja fürwahr, wo also durch den heiligen Akt der Beschneidung, durch das ‏דם מילה‎ dieses Bundesfest gefeiert wird, da spricht Gott selbst sein Amen und krönt die Wünsche und Hoffnungen der Eltern und Verwandten dieses Kindes, unser Aller Erwarten und unsere Zuversicht und hört das Gebet, welches ich für dieses Kind nun in Demuth zu Gott erhebe. Amen!

Zweites Gebet (Schluß-Segen) nach der Beschneidung.

‎Gebe Gott, der Allgütige, daß deine Eltern und deine lieben Ange‎hörigen dich erziehen in dem Glauben unserer Väter zur Weisheit, Tugend‏ und Gottesfurcht Laß, o Gott, dieses Kind heranwachsen und groß werden unter uns, daß es wandle vor dir, uns Allen zur Freude, zum Glück und zum Heil. In deine Hand, o Gott und Allvater, der du bist ein Beschützer der Unmündigen, in deine Hand übergeben wir dieses Kind, schütze und hüte es, daß seine Eltern Freude an ihrem Sprößlinge erleben mögen. Sende ihnen deinen Segen ins Haus. Der Mutter verleih Kraft und Stärke, daß sie genese und gesund bleibe. Dem Vater laß gelingen, was er unternimmt zum Wohle der Seinigen. Segne Alle, die an diesem gottesdienstlichen Werke Theil genommen haben, segne Alle, die hier in Liebe versammelt sind, daß geheiligt werde dein Name unter uns. ‏‎יברכך u. s. w. Amen. ‏מי שברך‎ (s. Kompendiuth

Der Bundes-Segen

‏הרחמו הוא יברך אבי ‏הילד ובו'‎

Allerbarmer!
Beglück’ mit Deines Segens Huld
Der Eltern Treue und Geduld,
Daß sie die Kindespflanze zart
Erzieh’n zum Fruchtbaum edler Art.
Sieh gnädig auf das Bundesmal,
Dem Kinde heute aufgedrückt;
Der Tugendweg sei seine Wahl,
Durch Deinen Namen stets beglückt!

Allerbarmer !

Gesegnet sei der Mann, dess’ Sinn
Das Wohlthun nennt allein Gewinn,
In freudig frommem Hochgenuß
Bracht’ er das Kind zum Bundesschluß;
Von dir, ‏o‎ Gott, trag er davon
Den Beistand zu dem frommen Werke;
Verdopple seines Segens Lohn,
Erhöhe Wille ihm und Stärke.

Allerbarmer !

Laß fließen deinen Segensthau
Aufs Knäblein, noch so zart an Bau,
Am achten Tag’ heut’ dir geweiht,
Mit Herz und Hand zum Dienst bereit;
In Gotterkenntniß blüh’ es auf,
Sie leuchte ihm auf allen Wegen;
Zu jeder Zeit im Jahreslauf
Fühl’ es der Andacht heilig Regen.


Allerbarmer !

Dem Mann, der mit geübter Hand
Die Wunde schlug zum Heilverband,
Bewältigend vor Blut die Scheu,
Sei stets, o Gott, dein Segen neu!
Wem Weichlichkeit und zager Muth,
Doch Seelenstärke nimmer eigen,
Der wird untauglich sich zur Hut
Des dreifach heil’gen Werkes zeigen.

Allerbarmer !

Ach, sende den Gesalbten schnell,
In seinem Wandel leuchtend hell!
Um Willen dess, der in Gefahr
Durch Blut wie Moses einstens war.
Dem Volk, auf Erden jetzt zerstreut,
Mög’ Himmelstrost und Heil er künden:
Mit seinem Worte, Gott geweiht,
Zu schöner Eintracht es verbünden!

Allerbarmer !

O send’ den Priester uns, den fromm
Sein Eifer trug zum Himmelsdom
Der ganz von Glaubensgluth erfüllt
Vor Erdentand sein Aug’ verhüllt.
Wie Sonnenstrahl, wie Edelstein,
Erglänzt sein lichter Thron hinieden,
Auf dem man schließt im Namen sein
Den Bund zu stetem Lebensfrieden!