Geselligkeit - Gesellschaft - Talmud
Posted 6 yrs ago
Geselligkeit, Gesellschaft. Die Gesetze des Anstands und des Schicklichen, — wie der Mensch sich in der Gesellschaft durch sein Benehmen Achtung und Liebe erwerbe — bilden einen bedeutenden Teil der Lehren und Sprüche des biblischen und nachbiblischen Schrifttums der Juden. Der Mensch ist nicht bloß für sich, sondern auch für andere da; nicht die Einsamkeit und die Vereinsamung ist seine Bestimmung, sondern die segensreiche Entfaltung seiner vollen Tätigkeit für, mit und in der Welt, sind die Mahnungen, die uns jedes Buch der heiligen Schrift entgegenhält. Wir brauchen nur über: Arbeit, Handwerk, Abhängigkeit, Armenfürsorge, Almosen, Wohltätigkeit, Bescheidenheit, Demut, Ehre, Ehrenbezeugung, Erziehung, Freundschaft, Feindschaft, Liebe, Freiheit, Friede, Gruß, Kinder, Verehrung der Eltern, Lehrer, Schüler, König, Dienerschaft u. a. m. nachzulesen, und wir haben eine Fülle der schönsten hierher gehörigen biblischen Lehren. Ganze Bücher von solchen Lehren sind: a. von der heiligen Schrift: die Sprüche Salomos, Koheleth oder der Prediger; b. von den Apokryphen: das Buch der Weisheit und das Sirachbuch und c. von dem talmudischen Schrifttum: 1. der Traktat Aboth oder die Sprüche der Väter; 2. der Traktat Aboth des R. Nathan und 3. die Schriften: Derech Erez Rabba und Derech Erez Sutta. Außer diesen enthält jeder Talmudtraktat, insbesondere die Midraschim einen unerschöpflichen Schatz solcher Geselligkeits- und Gesellschaftslehren. Wir hoffen nicht den Leser zu ermüden, wenn wir hier aus dem noch mehr verkannten als genannten talmudischen Schrifttum eine kurze Blumenlese derselben über verschiedenen Teile des geselligen Verkehrs und des gesellschaftlichen Lebens geben.
I. Allgemeines und Einleitendes. »Wer unten, auf der Erde, geliebt wird, ist es sicherlich auch oben, im Himmel«; »An wem der Geist der Menschen eine Freude hat, an dem hat auch der Geist Gottes eine Freude; aber wem die Menschen nicht wohl wollen, dem will auch Gott nicht wohl«, sind die einleitenden Sätze zu folgenden Lehren: »Der Mensch ändere nie (weiche nicht ab) von der Sitte der Umgebung«; »Man lache nicht unter Weinenden; trauere nicht unter Fröhlichen; wache nicht unter Schlafenden; schlafe nicht unter Wachenden; stehe nicht unter Sitzenden und sitze nicht unter Stehenden usw.« »Du sollst den Ewigen, deinen Gott lieben« d. h. Gott werde durch dich geliebt bei den Menschen. Der Mensch lerne, habe mit den Weisen Umgang, aber rede mit den Leuten, das man von ihm sage: Heil dem, der ihn Thora gelehrt, Heil seinem Vater, der ihn bilden ließ.« »Wer ist ehrenwert? Der die Menschen ehrt! « »Wer Schriftkenntnis besitzt, in der Mischna bewandert ist und Lebensart hat, sündigt nicht leicht, denn ein dreifacher Faden wird nicht schnell zerrissen. (Spr. Sal. 4. 12.); wer aber weder Bibel noch Mischna kennt und keine Lebenssitte versteht, der sollte nicht zur menschlichen Gesellschaft gerechnet werden.«
II. Öffentlichkeit. » Groß ist die Ehre des Menschen, ihr weicht jedes Verbot in der Thora.« »Immer halte der Mensch auf Anstand, wenn er ausgeht oder wenn er einzieht.« »Man mache keine zu großen Schritte im Gehen und schreite nicht einher mit hochgetragenem Haupte.« »Man lache nicht aus vollem Halse.« »Leichtfertiges Gelächter ist die Pforte zur Unsittlichkeit.« »Sei sorgfältig mit deinem Anzuge.« »Wer seine Kleider nicht achtet, wird nie eine Freude von ihnen haben.« So sprach R. Jochanan, ein Lehrer des 3. Jahrh. n.: »Meine Kleider, mein Würde!« »Ein Gelehrter mit schmutzigem Gewande hat den Tod verdient.« »Man verkaufe die Balken seines Hauses und kaufe sich Schuhe zu seinen Füßen.« »Man stelle sich nie auf offener Straße oder in Gesellschaft der Frauen und bete.« »Wer auf öffentlichem Platze ist, gleicht einem Hunde.«
III. Rangordnung. In Bezug auf die zu beachtende Etikette sind folgenden Lehren: »Beim Eintritt in das der Vornehme den Vortritt, beim Weggehen der Niedere; die Treppe aufwärts der Vornehmere, abwärts der Niedere; in den Versammlungssaal der Vornehmere, aber ins Gefängnis der Niedere.« »Gehen drei Personen zusammen, soll der Vornehme in der Mitte sein.« »Der Lehrer gehe zur Rechten des Schülers; geht ein Gelehrter mit ihm, so hat dieser den Platz in der Mitte, der Lehrer rechts und der Schüler links.« »Auf offener Straße und auf Brücken findet kein Vortritt statt.«
IV. Gesellschaft.
a. Wahl. »Achte stets darauf bei wem du sitzest oder stehst und vor wem du sprichst.« »Schaffe dir einen Lehrer, erwirb dir einen Genossen und beurteile jeden nach seiner guten Seite.« »Der Umgang mit Pöbelhaften ist des Gebildeten unwürdig.« »Sei vorsichtig im Umgange mit Großen und Vorgesetzten.«
b. Besuch. »Empfange jeden Menschen mit freundlichem Gesichte;« »Man stürze nie plötzlich in das Haus eines anderen (ohne vorherige Meldung).« »Wo man nicht gekannt ist, darf man auch das Rühmliche von sich sagen, so der Gelehrte: ich bin ein Gelehrter.« »Der Niedere setze sich nicht früher bis der Vornehme ihm zuruft: Setze dich! « »Man lehne sich nicht in Gesellschaft an.« »Sei dienstfertig gegen Vorgesetzte, herablassend gegen die Jugend und freundlich gegen jedermann.«
c. Unterhaltung. »Der Gebildete spricht nicht vor einem Manne von hö herer Bildung; fällt niemandem ins Wort, antwortet nicht voreilig, stellt nur passende Fragen und antwortet gemessen; erteilt Auskunft über das Erste zuvor und über das Letzte zuletzt: sagt von dem, was er nicht gehört: >ich habe es nicht gehört!< und bekennt immer die Wahrheit.« »Man nenne denjenigen ausdrücklich beim Namen, an den man ausschließlich die Rede richten will.« »Sprich nicht unverständlich in der Voraussetzung, man werde dich schon verstehen.« »Widersprich nicht, wenn ein Gelehrter eine Behauptung aufstellt. «
d. Tafel. »Ein geladener Gast bringe keine Ungeladenen mit.« »Man lade keinen Gast, von dem zu vermuten ist, dass er die Einladung nicht annehmen werde.« »Die Gesinnungsreinen in Jerusalem nahmen nur am Mahle teil, wenn sie vorher wussten, mit wem sie speisen werden.« »Der Gast richte sich nach dem Willen des Hausherrn.« »Ohne Erlaubnis des Hausherrn gebe man von den Speisen weder dem Kinde noch dem Diener desselben.« »Die gewöhnliche Speisestunde ist die vierte (10 Uhr morgens); die fünfte (11 Uhr) ist die der Arbeiter, die sechste (12 Uhr) die des Gelehrten, aber später ist das Essen, als wenn man einen Stein in einen Schlauch wirft.« »So lange derjenige, der das Brot bricht und den Segen spricht, noch nichts genossen hat, sollen auch die andren Tischgenossen nichts genießen.« »Drei Dinge bringen in kleiner Dosis angenehme Wirkung, in großer unangenehme hervor: Salz, Sauerteig und Ziererei.« »Einem Geringen kannst du die dir dargebotenen Speisen ablehnen, aber nicht einem Vornehmen.«
e. Speise und Trank. R. Akbia rühmt die Sitte der Meder, dass sie das Fleisch auf dem Tisch tranchieren. »Schleudere nicht mit Brot, lege kein rohes Fleisch auf Brot und führe keinen vollen Becher über dasselbe.« »Von Speisen in flachem Geschirr lässt man keinen Rest übrig, aber wohl von denen in tiefem Geschirre.« »Das Leeren des Bechers in einem Zuge ist Völlerei, in dreien Ziererei, aber in zweien der richtige Brauch;« »Der Gast, dem ein Becher gereicht wird, warte wenig bevor er trinkt.«
f. Tischunterhaltung. »Während des Essens spreche man nicht.« Nach demselben: »Wenn drei Personen an einem Tische essen, ohne sich von der Gotteslehre zu unterhalten, deren Mahl gleicht einem Totenmahle: unterhalten sie sich jedoch von den Worten der Thora, so gleicht deren Tisch dem Altare, dem Tische Gottes.«
g. Abschied. »Man scheide nicht voneinander unter Lachen, Scherzen und leichtfertigem Geschwätz, sondern unter belehrender Unterhaltung.« »Man soll von einem Freunde nicht scheiden, ohne ihn um die Erlaubnis dazu ersucht zu haben.« »An den Lehrer richte man die Frage: Darf ich gehen?« »Man rufe dem Scheidenden zu: Gehe zum Frieden!< aber nicht: >Gehe mit Frieden!.