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Große Synode - hoher Rat - Staatsrat - Talmud

Posted 6 yrs ago

Große Synode, hoher Rat, Staats­rat, deutlicher: Männer der großen Synode; Älteste des Volkes; später: der Gerichtshof des Esra.

I. Name und Bedeutung. Der tal­mudische Name kneseth hagdola ist eine neuhebräische, dem Aramäischen entnommene Bezeichnung für »Ver­sammlung«, »Gemeinde«, wofür das biblische Schrifttum die hebräischen Ausdrücke: kahal, Kehala, auch asu­pha hat. Man versteht im talmudischen Schrifttum darunter die in Nehemia 5. 7. und Esra 10. 8 — 14 bei der Wieder­begründung des zweiten jüdischen Staatslebens in Palästina zusammenge­tretene große Versammlung von den aus dem Exil nach Palästina zurückge­kehrten Israeliten zur Abstellung der laut gewordenen Klagen über eingetre­tene Missstände. Die Benennung: »Männer der großen Versammlung« oder »Männer der großen Synode« be­zeichnet die Häupter dieser Versamm­lung, die Männer, die an der Spitze der­selben standen und aus ihrer Mitte hierzu hervorgingen, eine Benennung, die viel Ähnlichkeit mit der biblischen: »die Einberufenen der Gemeinde« hat. Diese Männer bildeten unter der Per­serherrschaft in Palästina die Oberbe­hörde des neuen jüdischen Staates mit politischem und kirchlichem Charak­ter zur Beratung und Vollziehung des als Staatsverfassung beschworenen mosaischen Gesetzes. Ihre Stellung und Aufgabe war die einer beratenden, im beschränkten Sinne auch einer gesetz­geberischen Versammlung. Nach Esra 10. 8. wurde die Versammlung der Ge­samtgemeinde wegen des Missbrauchs der Mischehen nach Jerusalem auf An­raten der Fürsten und der Ältesten be­rufen. Das Volk machte den Vorschlag, dass die Häupter der ganzen Gemeinde zusammentreten, um sofort das Nötige zur Ausführung zu bringen. Vers 16 daselbst meldet die Willfahrung dieses Wunsches. Diese Männer traten als eine beratende Körperschaft zusam­men, denen noch die Ältesten und Richter jeder Stadt zur Seite standen. Auch der Ausdruck: »Große Versamm­ lung«, als die von Nehemia Zusam­menberufenen kommt vor. Am deut­lichsten haben wir die Angaben über diese Institutionen in Nehemia 8, wo in Vers 1 von der Versammlung des ganzen Volkes zur Anhörung der Vor­lesung des Gesetzes durch Esra und in Vers 13 von der Versammlung ihrer Häupter, der Priester und Leviten zur Beratung über die Ausführung und Er­füllung des Gesetzes gesprochen wird. Auch über die Zusammensetzung die­ser zweiten Versammlung, der eigentli­chen gewählten Oberbehörde haben wir ein deutliches Referat. Unter dem Namen der den beschworenen Vertrag des Volkes zur Aufrechterhaltung des Gesetzes ist die dreifache Benennung: »Unsere Fürsten, Leviten und Priester.« Andere Stellen haben für »Fürsten« »Vaterhäupter«, auch Volkshäupter, oder »Fürsten und Alten«, »Fürsten und Väterhäupter.« Die in Nehemia 8. 3. oben angegebene Versammlung der Volkshäupter, der Priester und Leviten als die Oberbehörde bestand somit aus den Priestern, die das Volk schwören ließen; den Leviten, die dem Volk das Gesetz auslegten und den Volkshäup­tern als den Repräsentanten des Vol­kes. Wir vermuten die Priester als die Präsidenten der Synode, die die Gesetze zur Verhandlung vorlegen, die Leviten als die, welche sie diskutieren und die Volkshäupter, welche sie zur Ausfüh­rung und Vollziehung übernehmen, für deren Verwirklichung Sorge tragen. Im talmudischen Schrifttum kommen als Männer der großen Synode vor: 1. Propheten, wohl die Zeitpropheten bei Entstehung dieses Instituts: Esra, Ne­hemia, Chaggai, Sacharia und Malea­chi, sowie die Leviten als die begeister­ten Sänger, welche prophetische Gebete und Gesänge vortrugen; 2. Alte, eine Benennung für sämtliche Mitglieder, die in späterer Zeit zum Unterschiede von den Synedristen, die ebenfalls »Alte«, hießen, die »Alten der Vorzeit« genannt wurden; 3. Schriftgelehrte, So­pherim, eine Benennung, die später auch als Bezeichnung sämtlicher Mit­glieder dieser Oberbehörde bebraucht wurde. Eine vierte Bezeichnung ist: »Rest der Männer der großen Synode« oder »Rest der großen Synode«, wor­unter man den nach der Auflösung die­ser Oberbehörde, wahrscheinlich unter der Syrerherrschaft, noch provisorisch weiter bestandenen Rest derselben ver­steht. Der kürzere Name für »Männer der großen Synode« ist »Gericht«, der übrigens auch für das Synhedrion vor­kommt. Andererseits wird die Benen­nung »Synode«, in den alten Schriften dem Synhedrion beigelegt; auch entge­gengesetzt findet man den Namen »Synhedrion« als Bezeichnung der »Männer der großen Synode«. Man fasste beide Institutionen in der Bedeu­tung von »Obergericht«; daher die Verwechslung beider bei den Späteren. Ungenau ist bei den Lehrern des 3. und 4. Jahrh. n., bei R. Josua ben Levi und Rab Nachman, die Beziehung der Be­deutung des Epithetons »große«, auf die vollbrachte Tätigkeit der Synode, da dasselbe sich nach oben auf die Ge­samtheit des Volkes, auf die ganze Ge­meinde Palästinas bezieht.

II. Dasein, Zeit, Dauer, Zahl, Klas­sen, Teile, Zusammensetzung, Zweck und Charakter. Das griechische Schrift­tum der Juden in Alexandrien und Pa­lästina, das von Josephus, Philo und den Apokryphen, hat keine Erwäh­nung einer Staatsinstitution in Paläs­tina unter dem Namen »Große Sy­node« oder »Männer der großen Synode«, aber auch im talmudischen Schrifttum wird dieselbe erst von den Lehrern des 3. und 4. Jahrh. n. genannt und zwar ganz allgemein ohne weitere Angabe bestimmter Persönlichkeiten derselben. Diese auffallende Tatsache hat viele zur Annahme veranlasst, die wirkliche einstmalige Existenz dieser Staatsinstitution in Abrede zu stellen und die Nennung derselben bei den Spätren als eine Dichtung anzusehen. Andere wollen sie mit dem unter der Syrerherrschaft konstituierten Synhed­rion identisch halten und lassen sie schon früher beginnen. Wir erklären uns für keine dieser Annahmen, son­dern gehen auf unsere oben angege­bene Auffassung und Begriffsbestim­mung des Namens derselben zurück und suchen sie hier weiter zu begrün­den, um daraus ihre wirkliche Existenz und Konstituierung unter Esra und Nehemia zu erweisen. Nach derselben bezieht sich der Ausdruck »große Ver­sammlung«, »große Synode«, auf das Volk als Gesamtgemeinde, und der Name: »Männer der großen Versamm­lung« bezeichnet die Häupter und Ver­treter der großen Versammlung, der ganzen, großen Gemeinde, des ganzen Volkes als Gesamtgemeinde. Eine Insti­tution » Große Versammlung«, »Große Synode« gab es sonach nicht, da dieser Name die Gesamtgemeinde, das ganze Volk, bezeichnet, aber einen unter dem Namen: »Männer der großen Ver­sammlung« als die aus den Vertretern der Gesamtgemeinde gebildete Ober­behörde. Eine solche Oberbehörde als Vertretung der Gesamtgemeinde wird auch in dem oben genannten griechi­schen Schrifttum der Juden erwähnt. In den Büchern der Makkabäer 1. B. 7. 12; 14. 28. ist von einer »Synode der Schriftgelehrten«, gegen Alkimos und Bakchides, die Rede; im 1. B. 12. 6; 2. B. 11. 27; 3. B. 1. 8. hat sie den Na­men: »Älteste«, (aus dem Jahre zu); ebenso in Josephus, Altertümer 13. 4. 9. 5. und daselbst Kap. 5. 8., wo insbe­sondere dieser Ausdruck im 12. B. K. 3. § 3. hervorzuheben ist, weil derselbe in dem daselbst zitierten Brief Antio­chus des Großen vorkommt, in dem es heißt, dass bei seinem Einzuge in Jeru­salem ihm die Juden mit ihrem Senat entgegenkamen. Auf einer anderen Stelle lässt Josephus durch dieselbe Be­hörde, dem Jaddua befehlen, er möchte die widergesetzlich geheirateten frem­den Frauen entlassen. Die wirkliche Existenz der genannten Oberbehörde schon in der vormakkabäischen Zeit ist daher sicher verbürgt. Das Zweite, die Bestimmung der Zeit ihrer Entste­hung und Verwaltung macht uns daher keine weiteren Schwierigkeiten mehr. Nach den obigen Zitaten bildete sich diese Oberbehörde unter den zwei Be­gründern des zweiten jüdischen Staa­tes, unter Esra und Nehemia, die an deren Arbeiten noch lebhaften Anteil nahmen. Sie bestand und entfaltete ihre Tätigkeit in verschiedenen Wand­lungen und Ergänzungen unter persi­scher Oberhoheit, von Artaxerxes I. 444 v. bis Darius II. 328 v., also gegen 116 Jahre und unter griechischer Herr­schaft bis zum Tod Simon II. (im J. 196), also 132. Jahre, zusammen 248 Jahre, unter den 4 Hohenpriestern der persischen Oberhoheit Eljaschid, Jo­jada, Jonathan und Jaddua, und unter den 5 der griechischen Herrschaft: Onias, Simon I., Elasar, Onias II. Sohn Simons und Simon II. Größere Um­stände macht uns die genaue Angabe der Mitgliederzahl dieser Körperschaft. Das talmudische Schrifttum hat darü­ber: I. im Talmud Jeruschalmi Megilla 1. 1. »85 Alte und von ihnen 30 und mehrere Propheten bestimmten die Vorlesung des Buches Esther«; z. im Midrasch: 85 Alte nebst 3o und einige Propheten haben usw. und 3. Talmud babli Megilla 17. 18: » 120 Alte und unter ihnen viele Propheten haben das Achtzehngebet eingesetzt.« Nach den­selben wären selbst die Talmudlehrer über die Zahl der Männer der großen Synode im Unklaren. Der Talmud Jeruschalmi gibt 85 Mann an, dagegen wis­sen der Midrasch und der Talmud babli von z z0 Männern. Zur Ausgleichung dieser Differenz hat man richtig an ers­ter Stelle das hebräische Wort םהמ, »von ihnen« in םהמע, »mit ihnen« emendiert, so dass es heiße: »85 Alte und mit ihnen 30 und mehrere Prophe­ten«, was ebenfalls die Zahl 120 gibt. Hierzu haben wir nur noch zu bemer­ken, wie wir dies schon oben getan, dass wir den Ausdruck: »Propheten« in uneigentlichem Sinne zu nehmen und auf die Leviten, als die Gesetzes-kundigen, die in Nehemia 8. und 9. die Gesetzeserklärer des Volkes heißen, und die begeisterten Sänger der pro­phetischen Psalmen zu beziehen haben. Auch in den Berichten der Lehrer des 3. und 4. Jahrh. n. ist die oben ge­nannte Teilung der großen Synode in eine Abteilung von 85 Mann und eine von 35 oder 30 und mehreren Män­nern. R. Josua ben Levi spricht von ei­nem Obergericht von 30 und einigen Männern; dagegen weiß R. Janai eine Entscheidung der Synode von 85 Mann. Wir resultieren aus allen diesen Berichten, dass das ganze Kollegium der »Männer der großen Synode« aus 20 Mann bestand, das in zwei Abtei­lungen zerfiel: in eine engere von 35 Mann und in eine größere von 85 Mann; erstere war die der Gelehrten und letztere die von Laien, Vertretern der verschiedenen Volksklassen. Auch das später an dessen Stelle getretene Synhedrion in Jerusalem hatte die Zahl 120, nämlich 70 M. des großen Syn­hedrion und 50 M. von den zwei klei­nen Synedrien, je 25 Mann. Diese 120 Mann des Kollegiums der Männer der großen Synode nach ihrer ersten Zu­sammensetzung werden in den Büchern Esra und Nehemia in Folgenden ange­geben: a. 84 oder 85 Mann, die den Vertrag unterschieben; b. 26 Mann, die Esra bei seiner ersten Vorlesung bei­standen und c. die 7 und 8 Männer, die Gebete und Psalmen vortrugen. Ihre Klassifikation, dass sie aus Priestern, Leviten und den Volksoberhäuptern zusammengesetzt waren, haben wir schon oben in Teil I. dieses Artikels nachgewiesen, und ergibt sich dieselbe auch aus den hier gebrachten Zahlen­angaben, sobald wir die Namen dersel­ben in den bezeichneten Stellen lesen. So glich diese Staatsinstitution einer Notablenversammlung, in denen die verschiedenen Stände: die Priester, Le­viten und das Volk ihre Vertretung hat­ten. Ihre Sache war nach außen die Staatsinteressen bei dem Könige von Persien und später bei den syrischen oder ägyptischen Herrschern zu vertre­ten. Im Inneren hatten sie die Leitung und Entscheidung nach dem als Staats­verfassung beschworenen mosaischen Gesetz.

III. Tätigkeit und Würdigung. Die Angaben über die Tätigkeit der großen Synode gehören mehr ihrer ersten Zeit an, sind die ihrer ersten Zeit, die in den Büchern Esra und Nehemia verzeich­net sind, dagegen fließen sie in dem nachbiblischen Schrifttum sehr spär­lich. Zur Charakterisierung dieser ih­rer jahrhundertelangen Tätigkeit stel­len wir den ihnen in der Mischna (den Sprüchen der Väter) zugeschriebenen Spruch: »Seid bedachtsam im Richter­spruch, stellt viele Schüler aus und macht einen Zaun um das Gesetz.« Ihre Haupttätigkeit gleich nach ihrer Konstituierung unter Nehemia und Esra war die Vereidigung des Volkes zur treuen Befolgung des Gesetzes, wovon speziell angegeben wird: die Heiligung des Shabbaths, die Beob­achtung der Bestimmungen des Erlass­jahres, die Fernhaltung von jeder Mischehe, die Spendung von 1/3 Sche­kel pro Person jährlich, die pünktliche Ablieferung der Abgaben an die Pries­ter (Aaroniden) und Leviten: der Zehnte, der Hebe, der Fruchterstlinge, der Erstgeburten u. a. m. sowie der Holzspenden für den Tempel. Zu ihrer weitern Tätigkeit gehörten: die Beleh­rung des Volkes aus dem Gesetze durch öffentliche Vorlesung und bei vielen andren Gelegenheiten; die Ab­stellung verschiedener eingetretener Missbräuche: als z. B. die Auflösung der Mischehen und Zurücksendung der heidnischen Frauen; die Aufhilfe des in Not geratenen Volkes; die Feier des Laubhüttenfestes u. a. m. Im Tal­mud werden mehrere andre Werke und Einrichtungen auf sie zurückge­führt, die wir als die traditionellen Nachrichten von ihrer Tätigkeit be­zeichnen. Dieselben sind:

1. die Sammlung und Redaktion der heiligen Schriften als der i z kleinen Propheten, der Bücher Daniel, Ezechiel, des Hoheliedes, der Sprüche Salomos und des Buches Koheleth, wozu wir auch die Berichte über die Feststellung des Textes durch Angaben von Lesear­ten, Orthographien und Umsetzung von Anthropomorphismen und Anthropo­pathismen in der heiligen Schrift sowie der Textergänzungen, was gelesen, aber nicht geschrieben, und was geschrieben, aber nicht gelesen wird, rechnen:

2. die Abfassung und Aufnahme des Estherbuches in den Kanon der heiligen Schriften und die Bestimmung, es am Purimfeste vorzulesen;

3. die Bestimmung und Abfassung mehrerer Gebete für feststehende got­tesdienstliche Zeiten. Wir haben im Si­rachbuch 7.14. schon die Warnung vor Änderung und Wiederholung im Ge­bete, was auf übliche feststehende Ge­bete schließen lässt. Ein Lehrer des 3. Jahrh. n., R. Jochanan, rechnet hierher das übliche Achtzehngebet, die Benedei­ungen vor und nach dem Essen u. a. m.

4. Die Verbreitung von Gesetzes­kunde. Auch darüber machen wir auf Sirach 38. 24 — 33. aufmerksam, wo für Gesetzesstudium geeifert wird. Spä­tere führen auf sie zurück den Ursprung des Midrasch, der Halacha und Agada. Die Männer der großen Synode wer­den daher von den Lehrern des 3. Jahrh. n. als die Wiederhersteller des alten Gesetzes in seinem ganzen Um­fange gefeiert.

IV. Geschichte. Die geringe Zahl der Notizen in dem nichtbiblischen, insbesondere des jüdischen Volkes in Palästina seit der Rückkehr aus dem Exil bis tief in die Syrerherrschaft lei­tende Staatsinstitution ist eine auffal­lende Tatsche, die jedoch, so bald wir das völlige Schweigen dieser Zeit auch über andre Verhältnisse in Betracht zie­hen, von ihrem Auffallenden viel ver­liert. Doch sind auch diese wenigen für die Geschichte dieser Körperschaft von Wichtigkeit. Die Entstehung der gro­ßen Synode war, wie wir schon oben angegeben, unter Esra und Nehemia. Wir erkennen in derselben nur eine Er­neuerung der Institution der Ältesten, wie sie sich unter Moses in der Anzahl von 70 Mann konstituiert hatte und im Laufe des ersten jüdischen Staatslebens bei wichtigen Ereignissen tätig mit ein­griff. Einen Begriff der großen Tätig­keit der großen Synode, erhalten wir, wenn wir uns das jüdische Volk in Pa­lästina nach seiner Rückkehr aus den babylonischen Ländern vergegenwärti­gen, wie es keine Ahnung von der ihm gewordenen großen Aufgabe hat, in Mischehen von Heiden eingeht, Shab­bath und Fest entweiht, um Tempel und Altar sich wenig kümmert, den Zehnt und die anderen Priesterabga­ben nicht abliefert — und später, in der Zeit der Makkabäerkämpfe, seinen zum Schutz der Religion entwickelten Heroismus betrachten, wie es freudig alles opfert; lieber den Tod will, als die Entweihung seiner Heiligtümer zu erle­ ben. Von dieser geschichtlich so merk­würdigen Staatsinstitution haben wir in den talmudischen Notizen aus der Zeit der Tanaim (von 150 v. bis 200 n.) die Berichte unter drei Namen: 1. der Tätigkeit der Sopherim, der Schriftge­lehrten; 2. der von den Sekenim, der Alten, die zum Unterschied von den spätren Synedristen, die ebenfalls die­sen Namen führen, »Sekenim hari­schonim«, die Alten der Vorzeit heißen, und endlich 3. der von dem Rest der großen Synode. Schon diese drei Na­men deuten uns ein Stück Geschichte der großen Synode an, sie stellen uns die Umgestaltung und Entwicklung derselben in ihren Hauptepochen dar. An die Stelle der Gesetzeserläuterer, die erst aus Leviten bestand, treten die So­pherim, Schriftkundige, ein geschlosse­ner Gelehrtenstand, von denen allein man nur als dem Hauptfaktor dieser Institution spricht. Die große Synode unter der zweiten Benennung haben wir in den Büchern der Makkabäer. Unter Älteste daselbst haben wir nicht bloß Gelehrte, sondern auch die Volks­häupter, deren Rat: »mit dem Rat der Alten« heißt. Auch der Talmud hält die Benennung: »die Alten« für die große Synode als die einer späteren Epoche, die nach der der Propheten (siehe oben), der früheren Zeit, gefolgt war. So wird die Zehntpflicht in Babylonien als das Werk der Prophetenzeit in der großen Synode, aber die Zehntpflicht in Ägypten als die Maßregel der der Alten, der großen Synode aus der Zeit der Alten angegeben. Wir wissen, dass die Ansiedlung der Juden in Ägypten erst seit der Griechenherrschaft in Ägypten und Syrien wieder stattfand; die Bezeichnung »die Alten« als die der großen Synode war also zu dieser Zeit vorherrschend. Dagegen kommt, wo von dem gelehrten Teil der großen Sy­node in dieser Zeit allein gesprochen wird, die Benennung »Propheten«, ne­biim, für denselben vor. Unter der Sy­rerherrschaft existierte später die große Synode nur noch in einem Rest dersel­ben, der mit dem Tode des Hohenpries­ters Simon II. (196) ganz erlosch. Es scheint eine Auflösung dieser natio­nalen Institution stattgefunden zu ha­ben, die man nur noch in der Person Simon II. fortbestehen ließ. Sie wurde nach seinem Tode erneuert, aber unter einem griechischen Namen und nicht im alten nationalen Sinn als eine Volks­vertretung, sondern als eine gelehrte Körperschaft mit senatorischen Rech­ten und Befugnissen, als Senat. In der nachmakkabäischen Zeit hat die groß­artige Entfaltung ihrer Tätigkeit erstere ganz vergessen gemacht. Erst im 3. Jahrh. n., wo in Folge der vielen Verfol­gungen in Palästina der bedeutendste Teil der Gelehrten nach den babylo­nischen Ländern auswanderte, das Syn­hedrion jede Macht und Bedeutung verloren hatte und sich nur noch als ein jüdisches Gericht konstituieren konnte, kommt man wieder auf die große Sy­node, als die erste nati0nale Institution zurück, eine Erinnerung der ehemaligen Größe, welche die Unbillen der Gegen­wart vergessen machen sollte. R. Chia bar Abba, R. Jochanan, R. Jonathan, R. Josua ben Levi, R. Jirmeja, Simon bar Abba, ein Schüler des R. Chanina, Rab Huna, R. Samuel bar Nachman u. a. m. sprechen von der Zahl, Zeit, den Einrichtungen, Lehren und Leis­tungen überhaupt der großen Synode. Es scheint wirklich, dass sie sich durch den Hinblick auf diese große Zeit, der Begeisterung und Hingebung der Män­ner der großen Synode sich selbst in ih­rer Zeit der allgemeinen Bedrückung und Erschlaffung der jüdischen Geister wieder aufrichten wollten.