Große Synode - hoher Rat - Staatsrat - Talmud
Posted 6 yrs ago
Große Synode, hoher Rat, Staatsrat, deutlicher: Männer der großen Synode; Älteste des Volkes; später: der Gerichtshof des Esra.
I. Name und Bedeutung. Der talmudische Name kneseth hagdola ist eine neuhebräische, dem Aramäischen entnommene Bezeichnung für »Versammlung«, »Gemeinde«, wofür das biblische Schrifttum die hebräischen Ausdrücke: kahal, Kehala, auch asupha hat. Man versteht im talmudischen Schrifttum darunter die in Nehemia 5. 7. und Esra 10. 8 — 14 bei der Wiederbegründung des zweiten jüdischen Staatslebens in Palästina zusammengetretene große Versammlung von den aus dem Exil nach Palästina zurückgekehrten Israeliten zur Abstellung der laut gewordenen Klagen über eingetretene Missstände. Die Benennung: »Männer der großen Versammlung« oder »Männer der großen Synode« bezeichnet die Häupter dieser Versammlung, die Männer, die an der Spitze derselben standen und aus ihrer Mitte hierzu hervorgingen, eine Benennung, die viel Ähnlichkeit mit der biblischen: »die Einberufenen der Gemeinde« hat. Diese Männer bildeten unter der Perserherrschaft in Palästina die Oberbehörde des neuen jüdischen Staates mit politischem und kirchlichem Charakter zur Beratung und Vollziehung des als Staatsverfassung beschworenen mosaischen Gesetzes. Ihre Stellung und Aufgabe war die einer beratenden, im beschränkten Sinne auch einer gesetzgeberischen Versammlung. Nach Esra 10. 8. wurde die Versammlung der Gesamtgemeinde wegen des Missbrauchs der Mischehen nach Jerusalem auf Anraten der Fürsten und der Ältesten berufen. Das Volk machte den Vorschlag, dass die Häupter der ganzen Gemeinde zusammentreten, um sofort das Nötige zur Ausführung zu bringen. Vers 16 daselbst meldet die Willfahrung dieses Wunsches. Diese Männer traten als eine beratende Körperschaft zusammen, denen noch die Ältesten und Richter jeder Stadt zur Seite standen. Auch der Ausdruck: »Große Versamm lung«, als die von Nehemia Zusammenberufenen kommt vor. Am deutlichsten haben wir die Angaben über diese Institutionen in Nehemia 8, wo in Vers 1 von der Versammlung des ganzen Volkes zur Anhörung der Vorlesung des Gesetzes durch Esra und in Vers 13 von der Versammlung ihrer Häupter, der Priester und Leviten zur Beratung über die Ausführung und Erfüllung des Gesetzes gesprochen wird. Auch über die Zusammensetzung dieser zweiten Versammlung, der eigentlichen gewählten Oberbehörde haben wir ein deutliches Referat. Unter dem Namen der den beschworenen Vertrag des Volkes zur Aufrechterhaltung des Gesetzes ist die dreifache Benennung: »Unsere Fürsten, Leviten und Priester.« Andere Stellen haben für »Fürsten« »Vaterhäupter«, auch Volkshäupter, oder »Fürsten und Alten«, »Fürsten und Väterhäupter.« Die in Nehemia 8. 3. oben angegebene Versammlung der Volkshäupter, der Priester und Leviten als die Oberbehörde bestand somit aus den Priestern, die das Volk schwören ließen; den Leviten, die dem Volk das Gesetz auslegten und den Volkshäuptern als den Repräsentanten des Volkes. Wir vermuten die Priester als die Präsidenten der Synode, die die Gesetze zur Verhandlung vorlegen, die Leviten als die, welche sie diskutieren und die Volkshäupter, welche sie zur Ausführung und Vollziehung übernehmen, für deren Verwirklichung Sorge tragen. Im talmudischen Schrifttum kommen als Männer der großen Synode vor: 1. Propheten, wohl die Zeitpropheten bei Entstehung dieses Instituts: Esra, Nehemia, Chaggai, Sacharia und Maleachi, sowie die Leviten als die begeisterten Sänger, welche prophetische Gebete und Gesänge vortrugen; 2. Alte, eine Benennung für sämtliche Mitglieder, die in späterer Zeit zum Unterschiede von den Synedristen, die ebenfalls »Alte«, hießen, die »Alten der Vorzeit« genannt wurden; 3. Schriftgelehrte, Sopherim, eine Benennung, die später auch als Bezeichnung sämtlicher Mitglieder dieser Oberbehörde bebraucht wurde. Eine vierte Bezeichnung ist: »Rest der Männer der großen Synode« oder »Rest der großen Synode«, worunter man den nach der Auflösung dieser Oberbehörde, wahrscheinlich unter der Syrerherrschaft, noch provisorisch weiter bestandenen Rest derselben versteht. Der kürzere Name für »Männer der großen Synode« ist »Gericht«, der übrigens auch für das Synhedrion vorkommt. Andererseits wird die Benennung »Synode«, in den alten Schriften dem Synhedrion beigelegt; auch entgegengesetzt findet man den Namen »Synhedrion« als Bezeichnung der »Männer der großen Synode«. Man fasste beide Institutionen in der Bedeutung von »Obergericht«; daher die Verwechslung beider bei den Späteren. Ungenau ist bei den Lehrern des 3. und 4. Jahrh. n., bei R. Josua ben Levi und Rab Nachman, die Beziehung der Bedeutung des Epithetons »große«, auf die vollbrachte Tätigkeit der Synode, da dasselbe sich nach oben auf die Gesamtheit des Volkes, auf die ganze Gemeinde Palästinas bezieht.
II. Dasein, Zeit, Dauer, Zahl, Klassen, Teile, Zusammensetzung, Zweck und Charakter. Das griechische Schrifttum der Juden in Alexandrien und Palästina, das von Josephus, Philo und den Apokryphen, hat keine Erwähnung einer Staatsinstitution in Palästina unter dem Namen »Große Synode« oder »Männer der großen Synode«, aber auch im talmudischen Schrifttum wird dieselbe erst von den Lehrern des 3. und 4. Jahrh. n. genannt und zwar ganz allgemein ohne weitere Angabe bestimmter Persönlichkeiten derselben. Diese auffallende Tatsache hat viele zur Annahme veranlasst, die wirkliche einstmalige Existenz dieser Staatsinstitution in Abrede zu stellen und die Nennung derselben bei den Spätren als eine Dichtung anzusehen. Andere wollen sie mit dem unter der Syrerherrschaft konstituierten Synhedrion identisch halten und lassen sie schon früher beginnen. Wir erklären uns für keine dieser Annahmen, sondern gehen auf unsere oben angegebene Auffassung und Begriffsbestimmung des Namens derselben zurück und suchen sie hier weiter zu begründen, um daraus ihre wirkliche Existenz und Konstituierung unter Esra und Nehemia zu erweisen. Nach derselben bezieht sich der Ausdruck »große Versammlung«, »große Synode«, auf das Volk als Gesamtgemeinde, und der Name: »Männer der großen Versammlung« bezeichnet die Häupter und Vertreter der großen Versammlung, der ganzen, großen Gemeinde, des ganzen Volkes als Gesamtgemeinde. Eine Institution » Große Versammlung«, »Große Synode« gab es sonach nicht, da dieser Name die Gesamtgemeinde, das ganze Volk, bezeichnet, aber einen unter dem Namen: »Männer der großen Versammlung« als die aus den Vertretern der Gesamtgemeinde gebildete Oberbehörde. Eine solche Oberbehörde als Vertretung der Gesamtgemeinde wird auch in dem oben genannten griechischen Schrifttum der Juden erwähnt. In den Büchern der Makkabäer 1. B. 7. 12; 14. 28. ist von einer »Synode der Schriftgelehrten«, gegen Alkimos und Bakchides, die Rede; im 1. B. 12. 6; 2. B. 11. 27; 3. B. 1. 8. hat sie den Namen: »Älteste«, (aus dem Jahre zu); ebenso in Josephus, Altertümer 13. 4. 9. 5. und daselbst Kap. 5. 8., wo insbesondere dieser Ausdruck im 12. B. K. 3. § 3. hervorzuheben ist, weil derselbe in dem daselbst zitierten Brief Antiochus des Großen vorkommt, in dem es heißt, dass bei seinem Einzuge in Jerusalem ihm die Juden mit ihrem Senat entgegenkamen. Auf einer anderen Stelle lässt Josephus durch dieselbe Behörde, dem Jaddua befehlen, er möchte die widergesetzlich geheirateten fremden Frauen entlassen. Die wirkliche Existenz der genannten Oberbehörde schon in der vormakkabäischen Zeit ist daher sicher verbürgt. Das Zweite, die Bestimmung der Zeit ihrer Entstehung und Verwaltung macht uns daher keine weiteren Schwierigkeiten mehr. Nach den obigen Zitaten bildete sich diese Oberbehörde unter den zwei Begründern des zweiten jüdischen Staates, unter Esra und Nehemia, die an deren Arbeiten noch lebhaften Anteil nahmen. Sie bestand und entfaltete ihre Tätigkeit in verschiedenen Wandlungen und Ergänzungen unter persischer Oberhoheit, von Artaxerxes I. 444 v. bis Darius II. 328 v., also gegen 116 Jahre und unter griechischer Herrschaft bis zum Tod Simon II. (im J. 196), also 132. Jahre, zusammen 248 Jahre, unter den 4 Hohenpriestern der persischen Oberhoheit Eljaschid, Jojada, Jonathan und Jaddua, und unter den 5 der griechischen Herrschaft: Onias, Simon I., Elasar, Onias II. Sohn Simons und Simon II. Größere Umstände macht uns die genaue Angabe der Mitgliederzahl dieser Körperschaft. Das talmudische Schrifttum hat darüber: I. im Talmud Jeruschalmi Megilla 1. 1. »85 Alte und von ihnen 30 und mehrere Propheten bestimmten die Vorlesung des Buches Esther«; z. im Midrasch: 85 Alte nebst 3o und einige Propheten haben usw. und 3. Talmud babli Megilla 17. 18: » 120 Alte und unter ihnen viele Propheten haben das Achtzehngebet eingesetzt.« Nach denselben wären selbst die Talmudlehrer über die Zahl der Männer der großen Synode im Unklaren. Der Talmud Jeruschalmi gibt 85 Mann an, dagegen wissen der Midrasch und der Talmud babli von z z0 Männern. Zur Ausgleichung dieser Differenz hat man richtig an erster Stelle das hebräische Wort םהמ, »von ihnen« in םהמע, »mit ihnen« emendiert, so dass es heiße: »85 Alte und mit ihnen 30 und mehrere Propheten«, was ebenfalls die Zahl 120 gibt. Hierzu haben wir nur noch zu bemerken, wie wir dies schon oben getan, dass wir den Ausdruck: »Propheten« in uneigentlichem Sinne zu nehmen und auf die Leviten, als die Gesetzes-kundigen, die in Nehemia 8. und 9. die Gesetzeserklärer des Volkes heißen, und die begeisterten Sänger der prophetischen Psalmen zu beziehen haben. Auch in den Berichten der Lehrer des 3. und 4. Jahrh. n. ist die oben genannte Teilung der großen Synode in eine Abteilung von 85 Mann und eine von 35 oder 30 und mehreren Männern. R. Josua ben Levi spricht von einem Obergericht von 30 und einigen Männern; dagegen weiß R. Janai eine Entscheidung der Synode von 85 Mann. Wir resultieren aus allen diesen Berichten, dass das ganze Kollegium der »Männer der großen Synode« aus 20 Mann bestand, das in zwei Abteilungen zerfiel: in eine engere von 35 Mann und in eine größere von 85 Mann; erstere war die der Gelehrten und letztere die von Laien, Vertretern der verschiedenen Volksklassen. Auch das später an dessen Stelle getretene Synhedrion in Jerusalem hatte die Zahl 120, nämlich 70 M. des großen Synhedrion und 50 M. von den zwei kleinen Synedrien, je 25 Mann. Diese 120 Mann des Kollegiums der Männer der großen Synode nach ihrer ersten Zusammensetzung werden in den Büchern Esra und Nehemia in Folgenden angegeben: a. 84 oder 85 Mann, die den Vertrag unterschieben; b. 26 Mann, die Esra bei seiner ersten Vorlesung beistanden und c. die 7 und 8 Männer, die Gebete und Psalmen vortrugen. Ihre Klassifikation, dass sie aus Priestern, Leviten und den Volksoberhäuptern zusammengesetzt waren, haben wir schon oben in Teil I. dieses Artikels nachgewiesen, und ergibt sich dieselbe auch aus den hier gebrachten Zahlenangaben, sobald wir die Namen derselben in den bezeichneten Stellen lesen. So glich diese Staatsinstitution einer Notablenversammlung, in denen die verschiedenen Stände: die Priester, Leviten und das Volk ihre Vertretung hatten. Ihre Sache war nach außen die Staatsinteressen bei dem Könige von Persien und später bei den syrischen oder ägyptischen Herrschern zu vertreten. Im Inneren hatten sie die Leitung und Entscheidung nach dem als Staatsverfassung beschworenen mosaischen Gesetz.
III. Tätigkeit und Würdigung. Die Angaben über die Tätigkeit der großen Synode gehören mehr ihrer ersten Zeit an, sind die ihrer ersten Zeit, die in den Büchern Esra und Nehemia verzeichnet sind, dagegen fließen sie in dem nachbiblischen Schrifttum sehr spärlich. Zur Charakterisierung dieser ihrer jahrhundertelangen Tätigkeit stellen wir den ihnen in der Mischna (den Sprüchen der Väter) zugeschriebenen Spruch: »Seid bedachtsam im Richterspruch, stellt viele Schüler aus und macht einen Zaun um das Gesetz.« Ihre Haupttätigkeit gleich nach ihrer Konstituierung unter Nehemia und Esra war die Vereidigung des Volkes zur treuen Befolgung des Gesetzes, wovon speziell angegeben wird: die Heiligung des Shabbaths, die Beobachtung der Bestimmungen des Erlassjahres, die Fernhaltung von jeder Mischehe, die Spendung von 1/3 Schekel pro Person jährlich, die pünktliche Ablieferung der Abgaben an die Priester (Aaroniden) und Leviten: der Zehnte, der Hebe, der Fruchterstlinge, der Erstgeburten u. a. m. sowie der Holzspenden für den Tempel. Zu ihrer weitern Tätigkeit gehörten: die Belehrung des Volkes aus dem Gesetze durch öffentliche Vorlesung und bei vielen andren Gelegenheiten; die Abstellung verschiedener eingetretener Missbräuche: als z. B. die Auflösung der Mischehen und Zurücksendung der heidnischen Frauen; die Aufhilfe des in Not geratenen Volkes; die Feier des Laubhüttenfestes u. a. m. Im Talmud werden mehrere andre Werke und Einrichtungen auf sie zurückgeführt, die wir als die traditionellen Nachrichten von ihrer Tätigkeit bezeichnen. Dieselben sind:
1. die Sammlung und Redaktion der heiligen Schriften als der i z kleinen Propheten, der Bücher Daniel, Ezechiel, des Hoheliedes, der Sprüche Salomos und des Buches Koheleth, wozu wir auch die Berichte über die Feststellung des Textes durch Angaben von Lesearten, Orthographien und Umsetzung von Anthropomorphismen und Anthropopathismen in der heiligen Schrift sowie der Textergänzungen, was gelesen, aber nicht geschrieben, und was geschrieben, aber nicht gelesen wird, rechnen:
2. die Abfassung und Aufnahme des Estherbuches in den Kanon der heiligen Schriften und die Bestimmung, es am Purimfeste vorzulesen;
3. die Bestimmung und Abfassung mehrerer Gebete für feststehende gottesdienstliche Zeiten. Wir haben im Sirachbuch 7.14. schon die Warnung vor Änderung und Wiederholung im Gebete, was auf übliche feststehende Gebete schließen lässt. Ein Lehrer des 3. Jahrh. n., R. Jochanan, rechnet hierher das übliche Achtzehngebet, die Benedeiungen vor und nach dem Essen u. a. m.
4. Die Verbreitung von Gesetzeskunde. Auch darüber machen wir auf Sirach 38. 24 — 33. aufmerksam, wo für Gesetzesstudium geeifert wird. Spätere führen auf sie zurück den Ursprung des Midrasch, der Halacha und Agada. Die Männer der großen Synode werden daher von den Lehrern des 3. Jahrh. n. als die Wiederhersteller des alten Gesetzes in seinem ganzen Umfange gefeiert.
IV. Geschichte. Die geringe Zahl der Notizen in dem nichtbiblischen, insbesondere des jüdischen Volkes in Palästina seit der Rückkehr aus dem Exil bis tief in die Syrerherrschaft leitende Staatsinstitution ist eine auffallende Tatsche, die jedoch, so bald wir das völlige Schweigen dieser Zeit auch über andre Verhältnisse in Betracht ziehen, von ihrem Auffallenden viel verliert. Doch sind auch diese wenigen für die Geschichte dieser Körperschaft von Wichtigkeit. Die Entstehung der großen Synode war, wie wir schon oben angegeben, unter Esra und Nehemia. Wir erkennen in derselben nur eine Erneuerung der Institution der Ältesten, wie sie sich unter Moses in der Anzahl von 70 Mann konstituiert hatte und im Laufe des ersten jüdischen Staatslebens bei wichtigen Ereignissen tätig mit eingriff. Einen Begriff der großen Tätigkeit der großen Synode, erhalten wir, wenn wir uns das jüdische Volk in Palästina nach seiner Rückkehr aus den babylonischen Ländern vergegenwärtigen, wie es keine Ahnung von der ihm gewordenen großen Aufgabe hat, in Mischehen von Heiden eingeht, Shabbath und Fest entweiht, um Tempel und Altar sich wenig kümmert, den Zehnt und die anderen Priesterabgaben nicht abliefert — und später, in der Zeit der Makkabäerkämpfe, seinen zum Schutz der Religion entwickelten Heroismus betrachten, wie es freudig alles opfert; lieber den Tod will, als die Entweihung seiner Heiligtümer zu erle ben. Von dieser geschichtlich so merkwürdigen Staatsinstitution haben wir in den talmudischen Notizen aus der Zeit der Tanaim (von 150 v. bis 200 n.) die Berichte unter drei Namen: 1. der Tätigkeit der Sopherim, der Schriftgelehrten; 2. der von den Sekenim, der Alten, die zum Unterschied von den spätren Synedristen, die ebenfalls diesen Namen führen, »Sekenim harischonim«, die Alten der Vorzeit heißen, und endlich 3. der von dem Rest der großen Synode. Schon diese drei Namen deuten uns ein Stück Geschichte der großen Synode an, sie stellen uns die Umgestaltung und Entwicklung derselben in ihren Hauptepochen dar. An die Stelle der Gesetzeserläuterer, die erst aus Leviten bestand, treten die Sopherim, Schriftkundige, ein geschlossener Gelehrtenstand, von denen allein man nur als dem Hauptfaktor dieser Institution spricht. Die große Synode unter der zweiten Benennung haben wir in den Büchern der Makkabäer. Unter Älteste daselbst haben wir nicht bloß Gelehrte, sondern auch die Volkshäupter, deren Rat: »mit dem Rat der Alten« heißt. Auch der Talmud hält die Benennung: »die Alten« für die große Synode als die einer späteren Epoche, die nach der der Propheten (siehe oben), der früheren Zeit, gefolgt war. So wird die Zehntpflicht in Babylonien als das Werk der Prophetenzeit in der großen Synode, aber die Zehntpflicht in Ägypten als die Maßregel der der Alten, der großen Synode aus der Zeit der Alten angegeben. Wir wissen, dass die Ansiedlung der Juden in Ägypten erst seit der Griechenherrschaft in Ägypten und Syrien wieder stattfand; die Bezeichnung »die Alten« als die der großen Synode war also zu dieser Zeit vorherrschend. Dagegen kommt, wo von dem gelehrten Teil der großen Synode in dieser Zeit allein gesprochen wird, die Benennung »Propheten«, nebiim, für denselben vor. Unter der Syrerherrschaft existierte später die große Synode nur noch in einem Rest derselben, der mit dem Tode des Hohenpriesters Simon II. (196) ganz erlosch. Es scheint eine Auflösung dieser nationalen Institution stattgefunden zu haben, die man nur noch in der Person Simon II. fortbestehen ließ. Sie wurde nach seinem Tode erneuert, aber unter einem griechischen Namen und nicht im alten nationalen Sinn als eine Volksvertretung, sondern als eine gelehrte Körperschaft mit senatorischen Rechten und Befugnissen, als Senat. In der nachmakkabäischen Zeit hat die großartige Entfaltung ihrer Tätigkeit erstere ganz vergessen gemacht. Erst im 3. Jahrh. n., wo in Folge der vielen Verfolgungen in Palästina der bedeutendste Teil der Gelehrten nach den babylonischen Ländern auswanderte, das Synhedrion jede Macht und Bedeutung verloren hatte und sich nur noch als ein jüdisches Gericht konstituieren konnte, kommt man wieder auf die große Synode, als die erste nati0nale Institution zurück, eine Erinnerung der ehemaligen Größe, welche die Unbillen der Gegenwart vergessen machen sollte. R. Chia bar Abba, R. Jochanan, R. Jonathan, R. Josua ben Levi, R. Jirmeja, Simon bar Abba, ein Schüler des R. Chanina, Rab Huna, R. Samuel bar Nachman u. a. m. sprechen von der Zahl, Zeit, den Einrichtungen, Lehren und Leistungen überhaupt der großen Synode. Es scheint wirklich, dass sie sich durch den Hinblick auf diese große Zeit, der Begeisterung und Hingebung der Männer der großen Synode sich selbst in ihrer Zeit der allgemeinen Bedrückung und Erschlaffung der jüdischen Geister wieder aufrichten wollten.