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Jochanan Sohn Sakai R.

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Jochanan Sohn Sakai R., Volks-und Gesetzeslehrer, Synedrialpräsident, eine der größten Persönlichkeiten unter den Juden Palästinas am Ende des

zweiten jüdischen Staatslebens, der Retter und Wiederbegründer des Ju­dentums in seiner Lehre und seinem Leben, der vom Jahre 48 bis 72. n. lebte und mit geschickter Hand den Geist aus dem zusammenbrechenden Leib, dem untergehenden Staate, gerettet und ihn nach Abstreifung seiner Hülle in verjüngender Lebensfülle sich neu entfalten ließ.

I. Jugend, Bildung, Kenntnisse, Ei­genschaften, Charakter, Zeit, Zeitge­nossen, Amt, Lehrhaus, Schülerkreis, Parteien, Stellung und Auftreten. Von seiner Geburt, Erziehung und Jugend­zeit hat die Geschichte nichts Bestimm­tes aufbewahrt, unklar sind die Anga­ben über seine priesterliche Abkunft, von denen eine sie zum Priester macht, aber die andere dies in Abrede zu stel­len scheint. Weiter wird erzählt, er ge­hörte erst dem Kaufmannsstande an, den er jedoch in reiferem Alter verließ, um sich dem Gesetzesstudium zu wid­men. So besuchte er das Lehrhaus des Patriarchen Hillel I. und wurde einer seiner tüchtigsten Jünger, die im Geiste ihres Meisters eine segensreiche Tätig­keit entwickelten. Sein Lehrer Hillel sprach von ihm mit den Ausdrücken der Achtung und Anerkennung; er nannte ihn »Vater der Weisheit«; »Va­ter der Geschlechter«; (Lehrer der Zu­kunft), Bezeichnungen, die sich auch vollständig in seinem späteren Leben verwirklichten. Das Krankenlager des­selben umstanden die Jünger bis auf den einen R. Jochanan ben Sakai, der fehlte. Der Meister richtete sich auf und musterte seinen Jüngerkreis, sein Auge suchte den Fehlenden. »Wo ist der Jüngste unter euch, der Vater der Weisheit und der Vater der Geschlech­ter ? «, fragte er mit nicht geringer Erre­gung. Da trat der Vermisste herein. Hillel richtete sich nochmals auf und sprach befriedigt: »Meinen Lieben (den Jüngern) vererbe ich Wesentliches! Die Kenntnisse R. Jochanan b. S. er­streckten sich auf alle bekannten Zweige des damaligen jüdischen Wis­sens: die Bibel, die Mischna (Halacha), die Hagada, die Gemara (Erklärung der Halacha), die Herleitung aus dem schriftlichen Gesetz und den sopheri­schen Bestimmungen mit den dabei zur Anwendung kommenden Schlussfolge­rungen, die Astronomie, die Kalender­berechnung, die Fuchs- und Wäscher-fabeln, die Engel- und Geisterlehre, die Merkaba u. a. m. Mit diesem reichen Wissen verband er eine Lebensweise, die ihn bald zu einem beliebten Volks-und Gesetzeslehrer machte. Seine Zu­vorkommenheit gegenüber jedermann, auch gegen Heiden, war derart, dass ihm niemand mit einem Gruß zuvor­kommen konnte, er war mit demselben stets früher da. Eine andere Stelle rühmt von ihm, er habe nie ein profa­nes Geschwätz geführt; sei keine vier Ellen weit ohne Beschäftigung mit der Lehre gegangen; war im Lehrhause im­mer der erste, wo er nie für sich hersin­nend saß, sondern bald in dem Kreise seiner Jünger lehrte. In ihrer Mitte zeigte er sich herablassend und ge­dachte in seinem Vortrage der Aus­sprüche seiner Vorgänger. War ihm eine Halacha aus dem Gedächtnis ge­schwunden, so gestand er offen, dass er sie vergessen habe. In der Geset­zesausübung war er streng gegen sich selbst, aber versöhnlich und mild gegen andere. So entschied er zu Gunsten ei­ner Frau gegen das Urteil eines Pries­tergerichtes. Bald bildete sich auch um ihn ein Kreis von ausgezeichneten Männern, die in ihm ihren Meister ver­ehrten und voll Liebe an ihm hingen. Er erhielt den Ehrennamen »Rabbi«, während er früher nur »Sohn Sakai«, ben Sakai, hieß. Wir nennen: R. Elieser ben Hyrkanos, R. Josua Sohn Chaanja, R. Elasar ben Arach, R. Simon ben Na­thanel, R. Jose Hakohen, R. Gamliel, R. Chanina Sohn Dosa u. a. m. Män­ner, die sich in der Geschichte des Ju­dentums einen bedeutenden Namen errangen. Seine Vorträge hielt er auf offener Straße, im Schatten der hohen Tempelmauer, doch hatte er auch ein eigenes Lehrhaus in Jerusalem, bekannt unter dem Namen »das Lehrhaus des R. Jochanan ben Sakai«. Er wirkte wahrscheinlich schon damals in der Stellung eines Abbethdin, Gerichtsprä­sident im Synhedrion, da von ihm aus dieser Zeit schon zwei Funktionen be­kannt sind: 1. die der Abschaffung des Fluchwasser für eine des Ehebruchs verdächtigte Ehefrau, und 2. die Behin­derung der Verbrennung der roten Kuh zur Entsündigungsasche nach sadducäischem Ritus. Nach der Eroberung Je­rusalems und der Zerstörung des Tem­pels war sein Lehrhaus in Jamnia (Jabne), Berur Chail, und Arab, einer Stadt in Galiläa, in der Nähe von Se­phoris. In Jamnia wirkte er als Vorsit­zender des Synhedrions und Verwalter des Patriarchats, an den beiden ande­ren Orten nach der Übertragung dieser Würden auf Gamliel II., den Sohn des Patriarchen R. Simon ben Gamliel I., war er nur Lehrer. Die Zeit seiner öf­fentlichen Wirksamkeit war eine der erregtesten in der jüdischen Geschichte. Seit der Willkürherrschaft Herodes I. mit der Ein- und Absetzung der Hohen­priester hat die Ehrfurcht vor dem Hei­ligtum viel gelitten. Vierzig Jahre vor der Zerstörung Jerusalems soll unser R. Jochanan b. S. bei der sich wiederho­lenden Erscheinung von dem Selbstauf­gehen der Tempelpforten ausgerufen haben: »Tempel, Tempel, weshalb schreckst du mich, weiß ich doch, dass du der Zerstörung entgegengehst! « Es waren in der Tat prophetische Worte, die sich wunderbar erfüllten. In Jerusa­lem und auf dem Land war alles zu einem großen Waffenplatz umgewan­delt, der Kriegslärm ertönte von allen Seiten; es galt einer Erhebung gegen Rom auf Tod und Leben. Das ganze Land erhob die Waffen zur Erkämp­fung seiner Unabhängigkeit. In Jerusa­lem standen sich zwei Parteien schroff gegenüber: eine die den Krieg gegen die Römer bis aufs Äußerste zu führen be­reit war, die andere, die gern einlenkte und nach dem Frieden sich sehnte. An der Spitze der ersten standen die Ze­loten, Kanaim, Eiferer, welche die Ver­nichtung jeder menschlichen Herr­schaft und die Wiederherstellung der Theokratie auf ihre Fahne schrieben. R. Jochanan ben Sakai gehörte zur Friedenspartei und mahnte zur einst­weiligen Unterwerfung, um Jerusalem und den Tempel vor Zerstörung zu be­wahren. Er hatte einen Neffen namens Ben Betiach, der als Haupt der Sikarier eine bedeutende Stellung bei der Kriegs­partei einnahm. Mit ihm hielt er ge­heime Unterredung und suchte die Kriegspartei zum Nachgeben zu bewe­gen, alles schlug fehl. Da griff er zu einem Gewaltmittel, er ließ sich von seinen Jüngern in einem Sarge durch Jerusalems Tore in das feindliche Lager der Römer tragen, um auf eigene Faust mit dem Feind zu unterhandeln. Da angelangt, wurde er Titus, dem dama­ligen römischen Feldherren vorgeführt. In dem allerdings etwas sagenhaften Berichte von seiner Unterredung mit Titus in Gegenwart eines arabischen Feldherren, der sich dem Kriegszuge gegen Jerusalem angeschlossen hatte, mögen wohl die zwei Bilder von dem Fasse Honig, in dem sich eine Schlange eingenistet, und von dem Turme, in dem wilde Tiere hausten, Anspielungen auf die stürmische Kriegspartei enthal­ten. Der Turm und das Fass Honig deuten das befestigte Jerusalem und den Tempel an; die wilden Tiere und die Schlange sollen die Zeloten und deren Oberhaupt bezeichnen. Mit seinem Vorschlage die Tiere aus dem Turme zu entfernen, ohne den Turm zu zerbre­chen; die Schlange aus dem Honigfass zu locken und das Fass ganz zu erhal­ten, hätte er um die Rettung Jerusalems und des Tempels gebeten; aber in der Antwort des Titus: »Nein, wir vernich­ten die Schlange mit dem Honigfass, zerstören den Turm mit den wilden Tieren in ihm«, lag die Verneinung seiner Bitte. Erst darauf trat er mit seinem scheinbar geringen Gnadenge­suche hervor; er bat um die Stadt Jam-nia mit ihren Weisen zur Rekonstitu­tionierung des Synhedrions und Begründung eines Lehrhauses, einer Stätte für die Lehre, sowie um die Schonung R. Gamliels II. und um die Zulassung eines Arztes für seinen er­krankten Freund Zadok. In der Bewil­ligung dieser drei letzten Bitten lag zugleich eine stillschweigende Einwil­ligung zu seiner nunmehr öffentlichen Tätigkeit, die er nach der Wiederzu­sammensetzung des Synhedrions als Vorsitzender entfaltete. So ward mit dieser Gründung des Lehrhause in Jabne das Judentum gerettet; der Un­tergang des Staates hat es nicht mit vernichtet. Als die Nachricht von der Zerstörung des alten Jerusalems ein­getroffen war, stand ein neues wieder da; für den Tempel aus Holz und Stein ward der Tempel des Geistes, der Lehre, der jüdischen Wissenschaft ge­schaffen; er wurde nicht wieder zer­stört. R. Jochanan b S lebte von da ab fern von Jerusalem, die Nachricht von der Zerstörung des Tempels wurde ihm in seinem neuen Wohnorte überbracht. Dieselbe machte auf ihn einen erschüt­ternden Eindruck; er erkannte deren volle Bedeutung. Er mit seinen Jüngern zerrissen ihre Kleider, weinten und klagten wie um den Tod eines geliebten Blutsverwandten. Aber bald ermannte er sich, er erkannte den neuen Beruf und die neuen Wege für seine nunmehr einzuschlagende Tätigkeit. Mit seinen Jüngern besuchte er nochmals Jerusa­lem und betrachtete mit ihnen die Trümmerberge auf dem Tempelberge. »Meine Söhne«, rief er den laut auf­schluchzenden Jüngern zu, »ein Got­tesaltar in Israel ist nicht zerstört, eine Versöhnungsstätte haben wir trotzdem, es sind die Liebeswerke, gehet und übet sie gegeneinander! « In einem anderen Lehrsatze sprach er sich noch deutli­cher aus: »Wohin Israel vertrieben wird, zieht Gott mit! «

II. Synedrialoberhaupt, Tätigkeit, Institutionen, Sekten, Diskussionen, Maßnahmen gegen sie. In seiner Tätig­keit als Synedrialoberhaupt sehen wir ihn ganz im Geiste seines großen Leh­rers Hillel I. wirken. Die Zerstörung des Tempels und die Auflösung des jü­dischen Staates haben Veränderungen hervorgerufen von der tiefsten und weitgehendsten Bedeutung. Ein großer Teil des Gesetzes als z. B. der über Op­fer und die levitischen Reinheitsbestim­mungen hatte keine praktische Bedeu­tung mehr, ihm fehlte der Boden zu seiner Verwirklichung. Andererseits waren die Nachwehen des Krieges, die Güterkonfiskationen durch die Römer, die Erpressungen und Beraubungen von Seiten der Sikarier früherer Zeit so tief einschneidend, von solch schmerz­lichen Folgen, dass deren Berücksichti­gung zur möglichen Abhilfe aufrief. Das damalige Synhedrion, als die noch bestehende und von den Römern aner­kannte jüdische Oberbehörde, dieser gesetzgebende Körper konnte sich sol­chen Notschreien nicht entziehen, und dessen Oberhaupt R. Jochanan b. S. war ganz der Mann für die neue Zeit­lage. Er traf neue Einrichtungen, schaffte Gesetze ab, die bedeutungslos für seine Zeit geworden, und änderte ohne Scheu die halachischen Bestim­mungen nach denselben. Man kennt im Ganzen elf solche Einrichtungen, Gesetzesinstitutionen, doch spricht man im Allgemeinen nur von neun. Dieselben sind: 1. Die Erhebung des Synhedrions in Jabne zur vollen Auto­rität einer Oberbehörde der Juden Pa­lästinas gleich der des früheren Syn­hedrions in Jerusalem; 2 Die teilweise Übertragung der Heiligkeit Jerusalems auf Jabne und für die Zukunft auf jede Stadt und jede Ortschaft des Syn­hedrions, so dass man in Jabne und in anderen Orten des Synhedrions an einem Neujahrs-Shabbath, wie früher in Jerusalem, das übliche Schofarbla­sen vornehmen kann; 3. die Bevoll­mächtigung des Synhedrions zur Vor­nahme der Neumondsbestimmung und deren Verkündigung auch in Ab­wesenheit des Gerichtspräsidenten, Abbethdin, Synedrialoberhauptes, ge­gen eine ältere Verordnung, welche ausdrücklich die Mittätigkeit desselben zur Bedingung macht; 4. die Anord­nung, dass die Zeugen über das Sicht­barwerden des Neumonds, nach deren Aussage die Neumondsverkündigung geschah, mit ihren Aussagen sich zur Stätte, wo das Synhedrion tagt, zu be­geben haben; 5. die Bestimmung des ganzen 29. Monatstags zum Empfange der Neumondszeugen, womit die Auf­hebung einer früheren Anordnung des Nichtempfanges der Neumondszeugen in den Nachmittagsstunden wegen vor­gefallener Unordnung in der Bestim­mung der Psalmgesänge für die Levi­tenchöre des Tempelgottesdienstes mit verbunden war; 6. die Aufhebung der Dispensation des Shabbathgesetzes für die Neumondszeugen, die in Bezug auf die Opferdarbringung erteilt wurden, mit Ausnahme für die Zweitmonate Nisan und Tischri wegen der Bestim­mung der in denselben zu feiernden Feste; 7. die Verlängerung des Verbots des Nichtgenusses des neuen Getreides auf den zweiten Pessachtag, weil an demselben die Erstlingsgarbe nicht mehr dargebracht werden kann; B. und 9. die Beibehaltung aus dem Tempel­gottesdienst der sieben Prozessionen mit dem Palmstrauß am 6. Tage des Laubhüttenfestes für den Synagogen­gottesdienst sowie die Verrichtung des Priestersegens durch die Priester nach Ablegung ihres Schuhzeuges; io. die Aufhebung der Bestimmung, dass der Proselyt bei seiner Aufnahme ins Ju­dentum den Betrag für das übliche Op­fer zu legen habe; 11. die Verordnung, dass der Betrag der Früchte des Wein­berges am 4. Jahre nach seiner Pflan­zung nach Jerusalem gebracht und dort verzehrt werden solle. Rechnen wir hierzu noch die schon oben genannte Aufhebung der Gesetzesvollziehung des Fluchwassers, so haben wir zwölf Institutionen, die auf ihn zurückge­führt werden. Dass es dabei nicht ohne Opposition herging, lässt sich wohl denken. Aber eine Autorität wie die des Jochanan b. S. reichte hin, seine Gegner machtlos zu machen. So waren auch jetzt wieder, wie früher zur Zeit Hillels, die Söhne Bathyras die Vertre­ter der konservativen Richtung, die ge­gen die Erlaubnis des R. Jochanan b. S., dass nun in Jabne, wie früher in Je­rusalem, am Neujahrs-Shabbath Scho­far geblasen werden dürfe, Protest er­hoben. Sie bestürmten R. Jochanan b. S. mit Fragen, aber er entgegnete ih­nen: »Lasset erst in das Schofar blasen, dann wollen wir darüber diskutieren.« Als sie nach geschehener Tat dennoch nicht mit ihren Fragen nachließen, fer­tigte er sie kurzweg ab: »Schon hörte man das Schofar in Jabne, ein durch die Behörde vollzogenes Faktum darf nicht mehr diskutiert werden.« Auch seine Aufhebung der Bestimmung des Opfergeldes von dem Proselyten bei seiner Aufnahme ins Judentum stieß auf heftige Gegner, die dieselbe als Er­innerung an den Tempelopfergottes­dienst gern weiter beibehalten wollten. Ob er durch diese und ähnliche Syned­rialbeschlüsse eine Reformation des Judentums, wie von vielen angegeben wird, beabsichtiget? Zur Beantwor­tung dieser Frage genügt die Hinwei­sung auf die vielen Bestimmungen von ihm, die nicht eine Gesetzeserleichte­rung, sondern eine Gesetzeserschwe­rung waren. Nur in beschränktem Sinne, wie hier diese Frage über die Tä­tigkeit Hillels beantworteten, war diese Arbeit des R. Jochanan b. S. eine Re­formation, Umbildung des Gesetzes nach den eingetretenen veränderten Zeitverhältnissen. Seine weitere Tätig­keit als Synedrialpräsident war die Ver­tretung des Judentums nach außen, die ihn bald in öftere Diskussionen mit den Häuptern der verschiedenen damaligen Sekten in Palästina verwickelte. Heid­nischer Seite waren es mehrere vor­nehme Römer, mit denen er verkehrte und die oft Fragen über vermeintliche Schwächen des jüdischen Gesetzes und des jüdischen Schrifttums an ihn richte­ten. In der Beantwortung solcher Fra­gen stellte er sich gewöhnlich auf den Standpunkt des Gegners und suchte ihn mit seinen eigenen Waffen zu bekämp­fen, wobei es oft nicht an ironischen Anspielungen fehlte. Dagegen ging er im Kreise seiner Jünger bei Erörterung desselben Gegenstandes auf die Sache tiefer ein, wo die Antwort allerdings an­ders ausfiel. So kam einem Heiden das Gesetz über das Verfahren mit der Asche von der verbrannten roten Kuh, dass sie, mit Wasser vermischt, die Kraft haben soll, den an einer Leiche Verunreinigten zu reinigen, gleich einer Zaubervorschrift vor und sprach darü­ber vor R. Jochanan b. S. seine Ver­wunderung aus. Dieser antwortete, ob er nicht die übliche Weise der Vertrei­bung böser Geister von Besessenen durch Kräuterräuchern und Wasserli­bation kenne, so, schloss er, verhält es sich mit diesem Gesetze. Es war eine Antwort nach der Denkweise und vom Standpunkte des Heiden, die seinen Jüngern ungenügend schien. Sie wie­derholten deshalb an ihn dieselbe Frage und erhielten in der Tat eine andere Antwort. »Wisset«, sprach er, »nicht das Wasser mit der Asche reinigt, auch die Leiche verunreinigt nicht, aber ein Gesetz Gottes ist es, worüber wir nicht weiter forschen sollen.« Eine zweite Diskussion, ebenfalls mit einem Hei­den, betraf die zweiten Gesetzestafeln der zehn Gebote, die zum Unterschiede von den ersteren Moses selbst herbei­schaffen sollte. »Warum«, fragte die­ser, »waren die ersten zwei Gesetzesta­feln von Gott und die zweiten nach Israels Abfall von Moses?« »So höre«, antwortete er ihm durch folgendes Gleichnis: »Ein König vermählte sich mit einer Frau aus der unteren Volks­klasse, von dem Sklavenstande. Er liebte sie so sehr, dass er selbst alles, auch Papier, Tinte und Feder zur Ab­fassung des Ehekontraktes herbeibrachte. Aber sie vergaß schnell ihre Königswürde und scherzte, wie früher, mit Sklaven. Der König konnte ihr diese Untreue nicht vergessen und ent­ließ sie. Da nahm sich ihrer ihr Braut­führer an. >Herr, o König! Berücksich­tige doch, bat er, ihren frühren Stand und verzeihe!< Diese Worte verfehlten nicht ihre Wirkung; er sprach: >So denn, besorge du jetzt alles zur zweiten Vermählung!< So sollte auch Moses nach dem Abfalle Israels durch die An­fertigung und Verehrung des goldenen Kalbes zur Wiederaussöhnung des Vol­kes mit seinem Gott die zwei steiner­nen Tafeln zur Wiederaufzeichnung der zehn Gebote selbst herbeischaf­fen.« Die dritte Frage bringt einige ver­meintliche Ungenauigkeiten in den Zahlenangaben der Leviten in 4. B. M. 3. 22., 28. 34. und 39., wo in der letz­ten Stelle die Gesamtzahl der Leviten auf 22 000 Mann angegeben wird, und doch lauten die Zahlenangaben dersel­ben in den ersten drei Stellen 22300, ferner spricht man in 2. B. M. 38. 2.6. 27. von 201 Kikar und Mane Silber, während nach Vers 27 daselbst nur 100 Kikar zur Verwendung kamen. Es war ein Römer namens Centaurikos, der dieselben zur Verteidigung ihm vorlegte. Er blieb mit derselben nicht zurück. In Bezug auf ersteres bemerkte er, dass die fehlenden 300 Leviten die 300 Erstgeborenen waren, die nicht in Anrechnung kommen konnten. Bei dem Zweiten sei zu bedenken, dass die Gewichte bei dem Heiligtum in doppeltem Verhältnisse zu den für den Pri­vatverkehr stand, so dass zoo heilige Kikar gleich 200 Profankikar waren. Eine vierte Frage machte ihn auf den Widerspruch von 1. M. 1. 20. und 1. M. 1. 19 aufmerksam. In einer fünften Unterredung wird er nach dem Tag ge­fragt, wo Heiden und Juden gemein­sam einen Freudentag haben. Er gab den Tag des Regens als solchen an. In einer Sechsten sollte er den Grund des Gesetzes 2. M. 21. 29. angeben, das auch den Besitzer eines stößigen Och­sen, der einen Menschen getötet, zum Tode verurteilt. Er antwortete: »Der Genosse des Mörders ist dem Mörder gleich.« Tiefer und eingehender waren seine Diskussionen mit den Sadducä­ern. Doch blieb er bei dieser Bekämp­fung der Sadducäer in der Theorie nicht stehen, sondern ging praktisch gegen dieselben vor. Er verhinderte, wie bereits erwähnt, einen sadducäi­schen Ritus vorzunehmen. Gegen den Alexandrinismus, der durch seine Ver­setzung des mosaischen Gesetzes mit griechischen Philosophemen demsel­ben seine ursprüngliche Einfachheit zu vernichten und es zu verflüchtigen schien, war seine strenge Zurückwei­sung jeder Forschung nach dem Grunde des Gesetzes mit der Angabe, dass wir die Gesetze als unabänderliche und un­erforschliche Befehle Gottes zu vollzie­hen haben. »Das Gesetz habe ich be­fohlen und dir ist es nicht gegeben, nach dessen Ursache zu forschen! «, war sein öfterer Ausspruch. Ebenso kennt man von ihm einen Ausspruch gegen die Auflösbarkeit des Gesetzes in der messianischen Zeit, der nicht ohne Beziehung auf das junge Christentum dasteht, das bekanntlich unter Paulus und seinem Anhange auf die Auflösung des Gesetzes drang. R. Josua, ein Schü­ler des R. Jochanan ben Sakai zitiert von ihm den Ausspruch: »Elijahu, der Prophet, kommt weder zu reinigen, noch zu verunreinigen; zu nähern, noch zu entfernen, sondern nur die gewalt­sam Entfernten wieder zu nähern so­wie die gewaltsam Genäherten wieder zu entfernen.«

III. Lehrtätigkeit, Lehrmethode, Halacha und Agada. Schon oben spra­chen wir von seiner Schülerzahl und den Ortschaften seiner Lehrtätigkeit: Es bleibt uns hier nur noch die anderen hierher gehörenden Gegenstände zu behandeln übrig. Die Lehrfächer sind auch bei ihm Halacha und Agada. Die Eigentümlichkeit seiner Vortragsweise und seiner Lehrmethode war, dass er nach sokratischer Manier sein Schüler durch mehrere an sie gerichteten Fra­gen die Wahrheit selbst finden ließ. So wollte er einst seine Jünger über die Vorzüge eines edlen Herzens belehren; er fragte sie nach dem Vorzüglichsten für den Menschen. Da gab der eine an: ein wohlwollendes Auge, der andre: ei­nen guten Genossen, der dritte: einen guten Nachbar; der vierte: die Kennt­nis der Zukunft; der fünfte endlich: ein gutes Herz. Darauf rief ihnen der Meis­ter zu: »Mir gefallen die Worte des letzteren, denn in seiner Angabe sind die der anderen mitbegriffen.« Wieder fragte er sie, welches das Böseste für den Menschen sei, von dem er sich fern zu halten habe. Auch da sprach der eine von einem bösen Auge; der andre von einem bösen Genossen; der Dritte von einem bösen Nachbar; der Vierte von einem Schuldner, der nicht bezahlt — bis der Fünfte wieder das böse Herz nannte. R. Jochanan b. S. hob wieder die Angabe des Letzten als die Rich­tigste hervor mit dem Bemerken, dass auch in dieser die der andren mitent-halten seien. Oft gibt er zum Scheine eine Meinung an, die er bald vor der Besseren eines seiner Jünger zurück­zieht. So lässt er neben seiner Meinung über Sprüche Salomos 14. 34. auch die seiner Schüler R. Elieser, R. Josua ben Chananja, R. Gamliel II., R. Elieser aus Modein, R. Nahum ben Hakana aussprechen und schließt die Debatte: »Den Worten des letzteren gebührt der Vorzug.« Um seinen Schülern zu zei­gen, wie man bei Irrtümern die Wahr­heit ungescheut einzugestehen habe, erteilt er ihnen in einer Gesetzesver­handlung auf ihre Fragen Antworten, die mit seinen früheren Aussagen in Widerspruch standen, und als sie ihn darauf aufmerksam machten, rief er ihnen zu: »Was ich selbst gesehen und gelernt, habe ich vergessen, geschweige, was ich gehört!. In den Diskussionen mit den Heiden nimmt er, wie bereits oben nachgewiesen, auf die Denkweise derselben Rücksicht, versetzt sich in ihre Meinung, um sie nach ihrer eige­nen Auffassung abzufertigen, oder bes­ser, um sie mit ihren eigenen Waffen zu bekämpfen. Höchst vorsichtig ist er im Vortrage von Lehren, die zu Irrtümern und Missverständnissen führen oder aus denen Betrüger und Diebe ihr Handwerk desto frecher zu treiben ler­nen könnten. Er nimmt Anstand, die betrügerischen Künste und Kniffe der Betrüger in ihrem Gebrauch der ver­schiedenen Maßgefäße und Gewichte öffentlich aufzudecken, damit die Un­redlichen nicht von solchen Schlechtig­keiten noch mehr lernen. Er ruft jedes Mal aus: «Wehe, wenn ichs sage, wehe, wenn ichs verschweige!. Seine weitere Methode in den halachischen Vorträ­gen war, dass er jede Halacha auf eine Schriftstelle im Mosaischen Gesetz zu­rückzuführen suchte, und die halachi­sche Bestimmung, für deren Begrün­dung sich keine Schriftstelle auffinden ließ, weniger fest für die Zukunft hielt. So wiederholte er oft, dass ein späteres Geschlecht die Halacha aufheben werde, die keine Schriftstelle zu ihrer Begründung hat; ein Verfahren, das er zur Beseitigung der Proteste von Seiten der Sadducäer einschlug und das auf einen endlichen Ausgleich und eine Versöhnung der Sadducäer mit den Pharisäern hinarbeitete. Hierher rech­nen wir auch seine Eigenheit, die hala­chischen Bestimmungen nur gelegent­lich bei Ereignissen und Vorfällen mitzuteilen. Ferner betrachtete er es als Pflicht, falsche Traditionen zu berichtigen und zwischen zwei älteren Mei­nungen zu entscheiden. Ein für alle Mal wurde im Synhedrion zu Jabne der Beschluss gefasst, dass mit Aus­nahme nur weniger Fälle die hilleli­tischen Halachas gegenüber den samai­tischen Gesetzeskraft haben. Rühmlich heben wir noch jene Art seiner Lehr­weise hervor, immer auf den Grund des Gesetzes zurückzugehen, und wo es sich tun ließ, Aufklärungen darüber zu geben. So gibt er den Grund des Ge­setzes von 2. M. 21. 37. von der vierfa­chen Erstattung des Diebstahls eines Lammes und der Fünffachen des Dieb­stahls eines Rindes darin an, weil der Dieb bei der raschen Wegschaffung des Gestohlenen mehr Mühe hat mit dem ersteren, das Lamm muss alsdann ge­tragen werden, als mit dem letzteren, das Rind kann rasch getrieben werden. In einem anderen Gesetz, das über den Dieb in Fällen härterer Strafen als über den Räuber verhängt, bezeichnet er als Grund: »Der Räuber, der am Tage sein Werk vollführt, achtet nicht auf Gott, so wie er nicht die Menschen fürchtet, aber der Dieb, der heimlich, gewöhn­lich des Nachts stiehlt, weil er am Tage die Menschen fürchtet, hält den Men­schen höher als Gott, ja er tut so, als wenn es Gott nicht sehen möchte.« Eine dritte Angabe von ihm betrifft den Grund des Gesetzes, das für den am Ju­beljahre nicht in Freiheit ziehenden Sklaven das Durchbohren seines Ohr-lappens bestimmt. Dieselbe fasst das Durchbohren des Ohrlappens als Bezeichnung des Ungehorsams und lau­tet: »Das Ohr, das den Ruf am Berge Sinai vernommen (3. M. 25. 55.): >Denn mir sollen die Israeliten Diener sein, meine Diener sind sie!' und gegen denselben taub gewesen, soll durch­bohrt werden.« Nicht minder reichhal­tig waren sein Lehren der Agada. Die­selben enthalten Mahnungen über den Kultus, Lehren aus der Ethik und der Geheimlehre, Regeln der Exegese, No­tizen für die Geschichte u. a. m. Von diesen haben wir einen großen Teil be­reits oben kennen gelernt; es folgen hier noch die Übrigen.

a. Kultus. Deren Gottesdienst, die Gottesverehrung, will er als einen Aus­druck der Liebe gegen Gott haben. So bezeichnet er die Gottesverehrung Hi­obs als unvollständig, sie geschah aus Furcht. Der Altar war für ihn ein Sym­bol des Friedens. »Von unbehauenen Steinen befiehlt das Gesetz ihn zu er­bauen, kein Eisen soll bei seiner Errich­tung gebraucht werden, weil das Eisen (das Schwert) das Menschenleben ver­kürzt, der Altar dagegen zur Verlänge­rung desselben geschaffen sei«, lautete seine Lehre darüber. Ein Ausspruch von tiefer Bedeutsamkeit war der von der Ersetzbarkeit des Opferkultus durch Werke der Menschenliebe, von dem wir schon oben sprachen. Nicht frei vom Einflusse seiner Zeit ist seine Mahnung an seine Schüler: »Möchte die Furcht vor Gott der Furcht vor Menschen gleichen!« Als diese sich darüber wunderten, fügte er hinzu: »Möchte der Mensch bei Übertretung eines Gottesgebotes darauf bedacht sein, dass kein Mensch ihn sehe..

b. Gesetzesstudium. Seine Lehre darüber war: »Hast du viel gelernt, so tue dir darauf nichts zugut, denn hierzu wurdest du geschaffen. «

c. Geheimlehre. Diesen Zweig des jüdischen Wissens wollte er höchst vor­sichtig behandelt haben; er war ein ent­schiedener Gegner der weitern Verbrei­tung desselben. Schüchtern bittet sein Schüler R. Elasar ben Arach den Meis­ter um die Erlaubnis, ihm seine For­schungen über die Merkaba (Ezechiel I.) vorzutragen. Er zögerte lange mit seiner Einwilligung, endlich entschied er sich. Erst nachdem dieser mit dem Beifall seines Meisters entlassen wurde, wagten auch die andren Jünger: R. Jose Hakohen und R. Simon ben Nathanel ihn zu ersuchen, auch ihre Vorträge aus der Merkaba anzuhören.

d. Mensch, Heide und Israel. »Das Sündenopfer, lehrte er, war zur Versöh­nung der Sünden des Israeliten, aber auch die Heiden haben eine Versöhnung ihrer Sünden bei Gott, durch Wohltätig­keit.« Der Israelit hat nach ihm nur der Ausübung des Gesetzes seine Rettung, seinen Nichtuntergang unter den Hei­den zu verdanken. »Heil Euch, Israe­liten! So ihr den Willen Gottes vollzieht, es vermag kein Volk euch zu vernich­ten! «, war sein öfterer Ausruf.

e. Obrigkeit, Fürst, Volk. Die Furcht vor der menschlichen Obrigkeit war ihm so bedeutsam, dass er sie seinen Jüngern als Bild der Gottesfurcht auf­stellte. Wir erkennen in diesem Aus­spruch eine Abspiegelung seiner Zeit, der Schreckensherrschaft der Römer nach der Zerstörung des jüdischen Staates. Im Übrigen verleugnete er nicht seine demokratischen Grund­sätze, die sich am deutlichsten in den Lehren von der Gleichheit aller Men­schen ausspricht. »Heil dem Ge-schlechte, dessen Fürst auch ein Sünd­opfer darbringen lässt!., war sein öfteres Wort. Ferner: »Ein Gesetz sei für das Volk und den Priester; für den Fürsten und die Niedrigen des Volkes. « Das Schrecklichste für ihn war die Sklaverei, die er als ein Eingriff in die göttliche Bestimmung des Menschen zur Freiheit hielt.

f. Andere Lehren. »Zu jeder Zeit seien deine Kinder weiß (rein), und das Öl fehle nie deinem Haupte (Koheleth 9. 8.), die weißen Gewänder und das Öl«, lehrte er, »sind Symbole der Werke der Tugend und der Erfüllung der Got­tesgebote. «

IV. Familie, Krankheit, Bekenntnis, Tod, Schüler und Würdigung. Von sei­ner Familie werden nur zwei Söhne ge­nannt, von denen ihm einer gestorben war. Der Tod desselben beugte ihn tief. Davon hörten seine Jünger (s. oben); sie besuchten ihn und brachten Tros­tesworte vor. Der eine sprach von dem Tode Abels und dem Schmerze Adams; der andere von dem Unglück und den Leiden Hiobs; der Dritte von dem Weh Davids bei dem Tode des Kindes von der Bathseba. Aber die Reden beru­higten ihn nicht: »Wie soll der Schmerz anderer mein Weh lindern!«, rief er ih­nen entgegen. Da endlich richtete der Letzte, R. Elasar ben Arach, einen Trostesruf an ihn. »Ein kostbares Kleinod, Meister, wurde einem Mann anvertraut. Täglich quälte ihn die Sorge, das ihm Anvertraute einst auch unbeschädigt zurückzuerstatten. Wie freute er sich der Stunde, wo dasselbe zurückgefordert und er es auch unver­letzt wieder zurückgeben konnte. So verhält es sich mit dir, o Meister! Du hast deinen Sohn noch unbefleckt, wie du ihn erhalten, zurückgegeben! « Der Mann hatte das richtige Wort gespro­chen. »Du hast mich getröstet, mein Sohn!«, rief der Meister ihm zu und ward ruhiger. Der andre Sohn war als berühmter Gelehrter unter dem Namen »R. Juda« gekannt. Auch in seiner Krankheit besuchten ihn seine Schüler, waren jedoch von seiner verzagten Stim­mung aufs Tiefste erschüttert. Er sah sie an und brach in Tränen aus. »Weshalb diese Tränen, Meister, Licht Israels!«, fragten diese erstaunt. »Führte man mich«, antwortete er ihnen, »vor das weltliche Gericht, würde ich da nicht zittern, und doch könnte seine Verurteilung durch verschiedene Zwischenfälle verhindert und gemildert werden, nun werde ich vor Gott zu Gericht gebracht! Da sind zwei Wege, der eine zur Hölle, der andre zum Paradies, weiß ich, wel­cher mir zugewiesen werde! « Als diese darauf um seinen letzten Segen baten, sprach er: »O, dass eure Ehrfurcht vor Gott der Furcht vor Menschen glei­che! « Verwundert riefen diese: »Nicht mehr?« Er entgegnete ihnen: »Möchte der Mensch bei Übertretung des Ge­setzes bedacht sein, dass ihn kein Mensch sehe! « Wir erkennen in diesen Ausdrücken die Ablegung eines schmerzlichen Selbstgeständnisses, ei­nen Rückblick auf sein Wirken, seine politische Tätigkeit in den stürmischen Kriegsjahren an der Spitze der Frie­denspartei, einen Ausbruch der inneren Unzufriedenheit darüber. Er starb ge­gen das J. 72. n. Die Geschichte hat ihm ein würdiges Denkmal gesetzt; sie hat sein Leben und seine Taten verzeichnet. In den gelehrten Kreisen wurde er »Va­ter der Weisheit und Vater der Ge­schlechter« genannt. Allgemein hieß es: »Mit dem Tode des R. Jochanan ben Sakai schwand der Strahl der Weis­heit. «