Kleidung - die Kleider in der talmudischen Zeit
Posted 6 yrs ago
Kleidung, die Kleider in der talmudischen Zeit.
I. Allgemeines.
Über das Anschaffen und Halten von Kleidern hat das talmudische Schrifttum folgende Lehren: »Die Zierde Gottes sind die Menschen und die Zierde des Menschen ist seine Kleidung«; »Über deine Verhältnisse kleide dich, nach deinen Verhältnissen genieße«, oder wörtlich: »Mehr auf dich, Gleiches in dich!. Einem anderen schien diese Lehre weniger realisierbar; er stellte daher den milderen Satz auf: »Immer genieße der Mensch unter seinen Verhältnissen, dagegen kleide er sich nach denselben.« Doch gab es auch welche, die da lehrten: »Nach deinem Vermögen speise, unter demselben kleide dich und über dasselbe wohne.« Solche Aussprüche sollten als keine absoluten Normen gelten, sondern nach Zeit und Verhältnissen zur Verwirklichung kommen. In diesem Sinne mahnten noch andere Sprüche: »In meiner Stadt ist es mein Name, außerhalb derselben mein Gewand, das mir Ehre verschafft!. Dagegen hatte man gegen eine Frau, die bei zerrissenen Kleidern Putzsachen trug, den spöttischen Ruf: »Nackt und doch beschuht! « Um nicht über seine Verhältnisse bei seinen Kleidern zu gehen, sprach man: »Einen Schuh, größer als mein Fuß, trage ich nicht.« Es galt daher als stehende Regel: »Zweierlei Kleidung halte man sich, eine für die Wochentage, die andre für Shabbath und Fest.« »Dein Gewand am Shabbath sei nicht das des Wochentages.. Diese Norm sollte in allen Verhältnissen, auch von den Ärmsten zur Ausführung kommen. R. Simlai, ein Lehrer des dritten Jahrhunderts, empfahl in einem Vortrage die Beachtung dieser Regel, da riefen ihm schluchzend die Ärmeren entgegen: "Meister, wir haben nur eine Hülle für Shabbath und Wochentag!« »Trotzdem«, entgegnete er ihnen, »könnet ihr dieser Pflicht nachkommen; ändert wenigstens die Art der Umhüllung! « Diese Sitte lebte sich so sehr ein, dass es allgemein hieß: »Gute Gewänder für den Shabbath! « Von der Farbe der Shabbath- und Festkleider wird die weiße für das Neujahrsfest angegeben. Eingehender ist die Aufstellung von Lehren für die Kleidung der verschiedenen Stände und Klassen.
a. Für die Familie. Die Frau hatte bei der Anschaffung von Kleidern den Vorzug vor dem Manne. Zur Anfertigung von Hochzeitsgewändern und sonstiger Ausstattung wurde ein Jahr bestimmt. Dem Manne wurde es zur Pflicht gemacht, für die Anschaffung wenigstens eines Gurtes, einer Kopfbedeckung, von drei paar Schuhen für die drei Hauptfeste und anderer Kleider im Minimalwerte von 5o Sus jährlich zu sorgen. Außerdem war es üblich, die Frau durch Festgeschenke, die meist in Kleidern bestanden, zu erfreuen. Von solchen Kleidern galten die golddurchwirkten als Zeichen des Stolzes; nur Brautpaare trugen prächtige Kronen, später traten an deren Stelle die von Rosen und Myrthen. Die Kleider der Frauen hatten lange Schleppen. Dieselben wurden, um sie wohlriechend zu machen, mit Parfüm begossen. Außerdem gehörte zum Putz der Frau fremdes Haar, das gekauft wurde. Auch silberne und goldene Zähne ersetzten die natürlichen, wenn sie fehlten. Man färbte graues Haar schwarz, um jung zu erscheinen, aber auch schwarzes Haar weiß, um alt auszusehen. Sogar vom Ersetzen der Augen durch goldene wird gesprochen. Fächer zur Abkühlung werden erwähnt, doch auch bei Männern üblich.
b. Handwerker und Geschäftsleute. An den Kleidern erkannte man den Handwerker und den Kaufmann; den Schreiber an der Feder unter seinem Ohre; den Schneider an der Nadel in seinem Gewande. So trug der Zimmermann einen Span, der Geldwechsler eine Münze, der Weber und Hechler einen Wollstreifen, der Schnellläufer das Schweißtuch auf seiner Schulter, der Hirt seine großen Sackgewänder, der Kleiderhändler den Mantel auf eine eigene Art zur Umhüllung, u. a. m.
c. Arme. Arme wurden mit Kleidung versorgt und es galt als Gesetz, des Armen Bitte um Kleidung ohne weitere Prüfung zu gewähren. Dabei sollte man seinen früheren Stand vor seiner Verarmung berücksichtigen, sodass z. B. demjenigen, der an milesische Gewänder gewöhnt war, dieselben verabreicht werden sollen.
d. Höhere Stände, Obrigkeitspersonen und Gelehrte. Zu den höheren Ständen in der talmudischen Zeit gehörten: der Patriarch, Nassi, in Palästina und der Exilarch in Babylonien. Ersteren zeichnete ein Ehrengewand aus, und letzterer hatte zum Abzeichen seiner Würde einen besonderen Gürtel um seine Lenden. Die Gelehrten in Babylonien, die im Dienste des Exilarchen standen, trugen in letzter Zeit auf ihren Kleidern Stempel des Exilarchen. Zur Ordination eines Gesetzeslehrers war in Babylonien ein Ordinationsgewand, ein goldener Mantel, üblich, den man über den Zuordinierenden warf. Im Allgemeinen war es der Gelehrtenstand, der viel auf Anstand und Reinlichkeit seiner Kleidung hielt. So gehörte das Gewand zu den Gegenständen, an denen man den Gelehrten erkannte. Als Todessünde galt es, bei den Gelehrten in schmutzigem Gewande zu erscheinen, eine Schande, wenn er sich in zerrissenen Schuhen zeigte.
e. Trauer- und Klagegewänder. Die schwarze Kleidung war Zeichen der Trauer, die von Sündern, die Buße taten, angelegt wurden. Auch die des Ehebruchs angeklagte Frau musste sie anlegen, ebenso der vom Bann Getroffene in den ersten dreißig Tagen; nicht selten auch der wegen eines schweren Verbrechens Angeklagte. Überhaupt war es Brauch, dass vor Gericht beide Parteien in gleichen Gewändern erschienen, damit der Richter nicht von der besseren Kleidung des Einen auch auf dessen besseren Charakter schließe. Kamen zwei vor Gericht, der eine in vornehmem Gewande und der andere in gewöhnlichem, so sagte man zu dem Reichen: »Du kleidest dich wie dieser, oder du bekleidest ihn dir gleich.. Bei Unglücks- und Todesfällen wurden als Ausdruck der Trauer Kleider zerrissen. Dasselbe geschah beim Anhören einer Gotteslästerung. Am Trauer- und Fasttage des neunten Ab um die Zerstörung Jerusalems und am Versöhnungstage, auch beim Gebet um Regen wurden die Schuhe abgelegt.
f. Reinigung, An- und Ausziehen der Kleider. Die Reinigung der Kleider sollte täglich vorgenommen werden. Diejenigen, welche Kleider zur Aufbewahrung nahmen, hatten die Pflicht, dieselben je dreißig Tage zu reinigen. Das An- und Ausziehen der Kleider war die Sache der Diener; die Schüler erwiesen diese Dienste gern ihren Lehrern. Auch ins Badehaus ließ man sich die Kleider von den Dienern nachtragen. Der Badende legte erst die Schuhe ab, dann die Kopfbedeckung, den Mantel, den Gurt, das Oberhemd, das Untergewand etc. Das Ankleiden nach dem Bade nahm den Anfang mit dem Unterhemd, den Schuhen etc. aufwärts. Bei den Schuhen war es Sitte, erst den rechten, dann den linken Fuß mit dem Schuh zu bekleiden, doch geschah es bei vielen entgegengesetzt. Dieses Ankleiden wurde von verschiedenen Benediktionen begleitet. »Preis dem, der die Nackten bekleidet!«, war der Segensspruch am Anfange des Wiederanlegens der Kleider. Beim Anziehen der Schuhe: »Preis dem, der für meinen Bedarf sorgt«, etc.
II. Spezielles.
I. Kopfbedeckung. Die Kopfbedeckung geschah aus Gesundheitsrücksichten, aber es war auch Sitte des Anstandes, mit derselben zu erscheinen. »Durch Trägheit sinkt das Gebälk«, d. h. fügt ein Gesetzeslehrer erklärend hinzu, »wenn der Mann zu träge ist, sein Haupt zu bedecken, sinkt das Gebälk, die Körperorganisation.« Andererseits lautete das Urteil über jemanden, der barhäuptig öffentlich erschien: »Wie ist doch dieser Mensch frech!« Die Benennungen für Kopfbedeckung waren: Mütze, Hut, Kopftuch u. a. m. »Barhäuptig« heißt: נילוי ראש, aber «bedeckten Hauptes«: כיםוי ראש.
2. Schuhzeug. Die Anschaffung von Fußbekleidung und ohne sie nicht öffentlich zu erscheinen — wurde mit vielem Nachdruck empfohlen. Ein Lehrer des dritten Jahrhunderts n. mahnt: »Man verkaufe die Balken seines Hauptes und schaffe sich für deren Erlös Schuhe an.« »Sieben sind gleichsam von Gott verbannt, zu ihnen gehört derjenige, der seinen Füßen die Schuhe entzieht.. Aber schon im ersten Jahrhundert n. war es R. Akiba, der seinem Sohn R. Josua empfahl: »Entziehe nicht deinen Füßen die Schuhe.« Nur auf heiligen Stätten, als z. B. im Tempel und vor dem Altar, war es Sitte, die Schuhbekleidung abzulegen. Wir haben zum Schluss noch einige hierher gehörende Volkssprüche zu verzeichnen. »Einen Schuh, der größer als mein Fuß ist, ziehe ich nicht an«, als Lehre, dass man sich nach den Verhältnissen zu richten habe. Ferner: »So lange der Schuh an deinem Fuße ist, tritt den Dorn nieder! «
3. Andere Kleider. Von anderen Kleidungsstücken kommen vor: a. das Hemd von Leinen, קולבן של פשתן; b. das Unterhemd, פירקס, auch: אפיקר יסין, als das dem Körper unmittelbar anliegt; c. das kurze Hemd, קרטסא, auch kurzes Gewand; d. das Beinkleid, אברסקין, auch ברקין. das Frauenbeinkleid, פמנליא, auch פמלייה, das Untergewand, מקטורת, auch אנקל, ein Untergewand mit Ärmeln; f. das Unterkleid von Wolle, חלוק של צמר mit kurzen Ärmeln, aber auch ohne dieselben; g. Socken, אנפיל אות; h. das lange Kleidungsstück, אנטנה; i. der Gürtel, פונדא Hohlgürtel; j. das Oberkleid, תקרק. das Schweißtuch, סודר; l. die Kopfbedeckung, המולה; m. das Armband, כלי ידים; n. das gestückte Oberkleid, פרנוד; o. ein umwurfartiges Obergewand mit einer Art Kapuze, בורסין; p. ein dreieckiges Gewand, טרינון; q. der Schleier, פובלתרין; r. ein Frauenmantel für den ganzen Körper, פלדסא u. a. m.