Minchagebet

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Minchagebet. Zweite tägliche got­tesdienstliche Andacht, Gebetsverrich­tung zur zweiten Tageszeit, mittags oder nachmittags, die mit dem Morgen-und Abendgebet die drei gottesdienstli­chen Andachten jedes Tages bildet.

I. Gebot, Ursprung und Wichtig­keit. Das Gebot für das Minchagebet ist in dem Gebot für den Gottesdienst und das Gebet im Allgemeinen mit be­griffen. Das tägliche dreimalige Beten morgens, mittags (eigentlich nachmit­tags) und abends kennen schon der Psalmist und das viel spätere Daniel-buch. Als Grund dazu wird im Talmud der Wechsel oder die Verschiedenheit der drei Tageszeiten angegeben. Spä­tere Agadisten (s. Agada) führen den Brauch, zu diesen Tageszeiten zu beten, auf die Stammväter des israelitischen Volkes: Abraham, Isaak und Jakob hinauf, die an denselben gebetet haben sollen: Abraham das Morgengebet, Isaak das Nachmittagsgebet (Mincha) und Jakob das Abendgebet. Dagegen bringen die Gesetzeslehrer diese täg­ liche dreimalige Gebetsverrichtung mit den täglichen Morgen- und Abend-op­fern in Verbindung, so dass das Mor­gengebet wegen des täglichen Morgen­opfers ist, das Nachmittagsgebet oder das Minchagebet wegen des täglichen Abendopfers und das Abendgebet we­gen der noch nicht verkohlten Opfer­stücke des Abendopfers. Über die Wichtigkeit des Minchagebets zitiert der Talmud den Ausspruch R. Chelbos (im 4. Jahrh. n.): »Immer sei man des Minchagebetes bedacht, denn des Pro­pheten Elijahus Gebetserhörung ge­schah nur bei der Verrichtung des Min­chagebetes, nach 1. K. 18, als das Minchaopfer hinaufstieg, da betete er.« Andere Bestimmungen waren: kurz vor dem Minchagebet keine Beschäftigung vorzunehmen, als z. B. sich barbieren zu lassen, ins Bad zu gehen, eine Ge­richtssitzung zu halten u. a. m. Der Lehrer R. Josua ben Levi ging darin so weit, dass er um diese Zeit etwas von Speisen zu genießen verbot, was jedoch die Halacha nicht akzeptiert hat. Im Verhältnis zu den anderen Gebeten wird das Minchagebet dem Mussafge­bet vorgezogen, so dass wenn jemand das Mussaf- und Minchagebet zu ver­richten habe, er erst das Minchagebet verrichten soll.

II. Zeit und Dauer. Die Bestimmung der Zeit des Minchagebetes hängt eng mit der Zeitangabe der Darbringung des täglichen Abendopfers, mit dem es in Verbindung gebracht wird (s. oben), zusammen. Die Zeit des Abendopfers war gewöhnlich gegen 3 ½ Uhr (im Talmud 9 ½ Stunden der Tageszeit), dasselbe konnte jedoch schon in gewis­sen Fällen, nach 12 ½ Uhr (im Talmud nach 6 ½ Stunden der Tageszeit) darge­bracht werden. Man stellte daher zwei Zeiten für die Verrichtung des Mincha­gebets auf, die zu 12 ½ Uhr und die zu 3 ½ Uhr; erstere nannte man die Zeit des großen Mincha, dagegen letztere: die Zeit des kleinen Mincha. Die Dauer derselben wird nach einem Lehrer (R. Juda) bis 5 ¾ Uhr nachmittags bei glei­cher Nacht- und Tageszeit (im Talmud bis 11 ¾ Stunden vor der Tageszeit), von anderen zum Eintritt des Abends angegeben. Die Halacha hat zwischen beiden Angaben nicht entschieden und überlässt die Wahl dem Belieben jedes Einzelnen. III. Wesen und Bestand. Das Minchagebet besteht aus Ps. 145 am Shabbath und Fest mit dem Gebete, worauf sich an Wochenta­gen das Tachnu und das Alenugebet anschließt. Dem Achtzehngebet geht das halbe Kaddisch vor und das ganze Kaddisch nach.