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Proselyt

Posted 6 yrs ago

Proselyt am Tore, oder Beisaß-Proselyt. »Proselyt« ist eine griechische Benennung, die bei den griechisch redenden Juden und im jü­disch-griechischen Schrifttum eine all­gemeine Bezeichnung für »Fremder« im Sinne von »Einwanderer« und »Übergetretener« zur jüdischen Reli­gion war und in der griechischen Bibel­übersetzung »Septuaginta«, für das hebräische »ger«, gesetzt wird. Da das jüdische Staatsgesetz von Fremden, die sich dauernd in Palästina niederlassen wollten, die Anerkennung und Nicht­übertretung gewisser Religionsgesetze forderte (s. weiter), sodass dieser, wenn er sich hierzu verpflichtete, schon da­durch sich teilweise zur Religion des Judentums bekannte, so wurde das Wort »Proseleyt«, hebräisch »ger«, im Sinne von »Übertreter« zum Judentum, »Neujude« gebraucht. Diese Gesetze, deren Beobachtung von den Fremden, Proselyten, gefordert wurden, waren: nicht den Götzen zu opfern und über­haupt Götzendienst zu treiben, nicht Gott zu lästern, sich des Blutgenusses zu enthalten u. a. m. Die Beschneidung war nur dann ihm unerlässlich, wenn er am Pessachmahl teilnehmen wollte, sonst wurde dieselbe nicht von ihm ge­fordert. Die Lehre der talmudischen Zeit haben diese Gesetze unter der Be­nennung »Noachidische Gebote« zu­sammengefasst und in Folgendem an­gegeben: keine Götter zu verehren, nicht Gott zu lästern, keinen Mord zu begehen, jede Blutschande und andere Buhlereien zu vermeiden, nicht zu rau­ben, die Obrigkeit und deren Gesetze zu respektieren, keine von noch leben­den Tieren abgeschnittenen Gliedteile sowie deren Blut zu genießen. Mit der Verpflichtung, nach diesen Gesetzen zu leben, erhielt er nicht bloß das Recht, im Lande zu wohnen, sondern war auch politisch mit den anderen Israeli­ten völlig gleichberechtigt. Ausdrück­lich befiehlt das Gesetz: »Gleich dem Einheimischen unter euch soll der Fremdling sein, der bei euch weilet, und du sollst ihn wie dich selbst lieben, denn Fremde wart ihr im Lande Ägyp­ten, ich der Ewige, euer Gott!« »Ein Gesetz sei für euch und den Fremden«; »Hält sich ein Fremder in eurem Lande auf, so drückt ihn nicht, denn Fremd­linge waret ihr im Lande Ägypten«; »Liebet den Fremdling«; »Der Ewige, euer Gott, der Gott aller Götter, der Herr der Herren, der keinen Unter­schied der Person kennt, er liebt den Fremden, gibt ihm Brot und Kleidung; so liebet auch ihr den Fremden«; »Der Fremde soll mit dir leben.« So schützte ihn das Gesetz vor Totschlag, körperli­cher Beschädigung, Eigentumsberau­bung, Übervorteilung, vor jeder Unter­drückung im Gericht u. a. m., so dass sich ihm auch bei begangenem unvor­sätzlichem Morde die Thora der Asyl­stätten öffneten. Ebenso genoss er die Wohltaten aller staatlichen Institutio­nen und war es den Israeliten befohlen, ihn am Shabbath nicht zur Arbeit an­zuhalten u. a. m.. Proselyten, die sich ganz zum Judentum bekannten, wer­den im biblischen Schrifttum aus der Zeit des ersten Staatslebens selten ge­nannt. Desto mehr wird von solchen Proselyten im zweiten jüdischen Staat und nach demselben gesprochen. Die­selben hießen zum Unterschied von den obigen: »die Fremden, die sich dem Ewigen anschlossen«; oder: »die sich zum Judentum bekehrten.« So werden im Schrifttum des Talmud zwei Klas­sen von Proseyten unterschieden: a. die der Proselyten, die sich nur zur Beob­achtung der sieben noachidischen Ge­setze verpflichteten, und b. die sich zur ganzen Religion des Judentums mit al­len seinen Lehren und Gesetzen be­kannten. Der Proselyt der ersten Klasse hieß: »Beisaßproselyt«, ger toschab, d. h. ein Proselyt, der das Recht der Ansässigkeit erworben hat; oder »Pro­selyt des Tores«, ger schaar, d.h. ein Proselyt, dem man verpflichtet ist, wenn er arm geworden, zu erhalten, nach der ausdrücklichen Angabe: »Dem Fremden in deinem Tore sollt du es geben.« Beide Namen kommen schon im Pentateuch vor, aber sie wur­den zur genaueren Angabe der Klasse des Proselyten erst gegen Ende des zweiten jüdischen Staatslebens und nach demselben, als die Zahl der Pro­selyten beider Klassen sich stark ver­mehrt hatte, gebraucht. So heißt es in Bezug darauf im Talmud: »Wer ist ein Ger Toschab, ein Beisaßproselyt?« R. Mair (im 2. Jahrh. n.) sagt: »Wenn er sich vor drei Gelehrten (Chaberim) verpflichtet hat, keine Götzen zu ver­ehren.« Andere Gelehrten geben an, dass er sich zur Beobachtung der sie­ben »Noachidischen Gesetze« ver­pflichten muss. Der Grund der Nicht­zulassung von Heiden, sich in Palästina unter jüdischer Herrschaft niederzulas­sen, war die Besorgnis, sie würden die Israeliten zum Götzendienst verführen (2. Mos. 13). Der bei den Proselyten wegfiel, die sich wenigstens zur Beob­achtung der »Noachidischen Gesetze« verpflichteten. Die Form der Aufnahme solcher Proselyten wird von den spä­teren Lehrern angegeben; sie bestand darin, dass der Proselyt vor drei Ge­lehrten feierlich versprechen musste, von nun ab keine Götzen mehr zu ver­ehren, aber nach anderen, die sieben noachidischen Gebote zu beobachten. Diese »Proselyten am Tore« oder »Bei­saßproselyten« waren gegenüber den anderen Juden gleichsam die »Halbju­den« oder die »Heidenjuden« inner­halb des Judentums, eine Teilung ähn­lich der im Christentum, wie sie daselbst in den ersten zwei Jahrhun­derten n. durch Paulus hervorgerufen wurde, wo die Christen, die an der Be­obachtung des mosaischen Gesetzes festhielten, die Beschneidung und die Speisegesetze usw. beobachteten, »Ju­denchristen« hießen, dagegen die an­deren, die sich teilweise davon lossag­ten, »Heidenchristen« der Proselyten am Tore, unterschieden sich die grie­chisch redenden Juden, die Hellenisten, von ihren Brüdern, den palästinensi­schen Juden, den Nationaljuden. Ers­tere erkannten und ehrten in diesen Proselyten den starken Zug zum Ju­dentum und entschuldigten ihre Halb­heit in der Beobachtung des Gesetzes in Erwägung ihrer bisherigen Lebens­gewohnheit. So kam es, dass die Zahl solcher Halbproselyten in den Län­dern, wo die hellenistischen Juden leb­ten, ungeheuer zunahm. Dagegen wa­ren die letzteren jeder Halbheit abgeneigt und drangen auf den ganzen Eintritt derselben in das Judentum, auf die volle Anerkennung seiner Lehre und die vollständige Beobachtung sei­nes Gesetzes. Diese zwei Gestalten im Judentum traten sichtbar bei der Be­kehrung des adiabenischen Königs Iza-tes hervor. Der hellenistische Jude, der Izates erst das Judentum lehrte, drang auf keine Beschneidung und begnügte sich mit der Anerkennung der Lehre des Judentums. Nicht dieser Meinung war der später eingewanderte palästi­nensische Jude, der Izates offen er­klärte, er sei erst mit der Vollziehung des Gesetzes der Beschneidung an sich ein wahrer Bekenner des Judentums. Die Aufnahme von Halbproselyten, von Proselyten am Tore, betrachteten diese Nationaljuden als ein Notbehelf, eine Konzession, zu der sie sich in den Zeiten des jüdischen Staatslebens ver­stehen mussten. So kam es dazu, dass nach der Zerstörung und Auflösung des jüdischen Staates, wo die Juden nur noch eine religiöse Gemeinschaft bildeten, diese Halbproselyten im Ju­dentum keinen Anhalt mehr fanden; ihre Aufnahme unter dieser Form wurde ihnen völlig verweigert. Von ei­nem Gesetzeslehrer des 3. Jahrhunderts n., von R. Simon b. Elasar wird der be­deutungsschwere Ausspruch zitiert: »Der Beisaßproselyte, ger toschab, hat im Judentum zur Zeit, da es kein Jubel­jahr mehr gibt (d. h. seitdem die poli­tische Herrschaft der Juden aufgehört hat), keine Stätte mehr. Von R. Jocha­nan (ebenfalls im 3. Jahrh. n.) wurde die Lehre verbreitet: »Ein Beisaßprose­lyt, ger toschab, der nach zwölf Mona­ten sich nicht der Beschneidung unter­zogen hat, ist einem Min (Sektierer) unter den Heiden gleich zu achten«, d. h. die Israeliten sind von den gegen ihn vorgeschiebenen Pflichten frei. An­dere aus dieser Zeit stellen von vorne herein die Bedingung an den Beisaß­proselyten, dass er alle Gebote des Ju­dentums mit Ausnahme der Speisege­setze zu erfüllen habe. So hat Maimonides in Bezug auf diese Aus­sprüche ein für allemal normiert: »Man nimmt keinen Beisaßproselyten, ger to- schab, auf, als nur zur Zeit, da das Ju­beljahr in seiner vollen Gesetzlichkeit besteht. « Das Judentum hat hiermit den entgegengesetzten Weg des Christen­tums eingeschlagen; es hat jede Halb­heit von sich gewiesen und öffnete seine Pforten nur den ganzen und wirklichen Proselyten, eine Maßregel, die dem Christentum gar zugute kam; die Zahl seiner Anhänger wurde dadurch unge­heuer vermehrt. Doch waren mit dieser Maßregel nicht alle Gesetzeslehrer ein­verstanden. Noch im 4. Jahrhundert n. betrachtet Rab Juda einen Nichtjuden, der den Götzendienst verworfen hat, als einen Beisaßproselyten, dem er an seinem Festtage Geschenke zusandte und behauptete, dass die öffentliche Ablegung des dem Beisaßproselyten vorgeschriebenen Bekenntnisses nur im Bezug auf die Übernahme der Verpflich­tung seitens der Juden, ihn zu ernähren, angeordnet war, aber sonst nicht nötig sei. Greifen wir weiter hinauf, so sind es die Lehrer des zweiten Jahrhunderts n., die für die Würdigkeit eines solchen Proselyten und für die Aufrechterhal­tung der Verpflichtungen gegen ihn das warme Wort sprechen. R. Juda hebt ausdrücklich die Verpflichtung des Is­raeliten gegen ihn hervor und lehrt: »Diesen, den Beisaßproselyten zu er­nähren, ist deine Pflicht.« Von R. Mair ist der Ausspruch bekannt: »Ein Nicht­jude, Goj, der sich mit der Thora be­schäftigt, ist einem Hohenpriester gleich zu achten.« Im ersten Jahrhundert n. war es R. Josua, der den Ge­rechten unter den Heiden einen Anteil im Jenseits verheißt. Ebenso erklärt der Patriarch R. Juda I. den Kaiser Antoninus als der ewigen Seligkeit würdig. Diese sämtlichen Lehrer, die für den Beisaßproselyten hier eintreten, gehö­ren zur Zeit nach der Auflösung des jüdischen Staates, und dennoch erken­nen sie den Beisaßproselyten vollstän­dig an. Auch Maimonides, der nach obigem Zitat, nach der Zerstörung des Tempels nichts von der Aufnahme ei­nes Beisaß-Proselyten wissen will, kann sich den Meinungen der anderen hier genannten Lehrer nicht völlig entzie­hen und erklärt ausdrücklich: »Wer sich zur Beobachtung der sieben Noa­chidischen Gebote verpflichtet und die­selben wirklich vollzieht, gehört zu den Frommen unter den Heiden; er hat ei­nen Anteil im Jenseits.«