Simon ben Jochai
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Simon R., auch: Simon ben Jochai, Volks- und Gesetzeslehrer, Tana, in Palästina von 140 bis 163 n.
I. Geburt, Erziehung, Bildung, Kenntnisse und Ordination. Von seiner Geburt und Jugend wissen wir nur, dass sein Vater »Jochai« hieß, der bei der römischen Behörde angesehen war. Auch von seiner Mutter wird erzählt, dass sie lange bei ihm lebte und er sich veranlasst sah, sie zu bitten, am Shabbath keine unnützen Reden zu führen.
Seine Ausbildung zum Gesetzeslehrer genoss er in Jabne, der Stadt, die damals der Sammelplatz der jüdischen Gelehrten war, bei den im ersten Viertel des zweiten Jahrhunderts n. dort lebenden, hervorragenden Gesetzeslehrern und Synhedristen R. Gamliel II., R. Josua und R. Akiba. Ausgerüstet mit einem tiefen Forschergeist nahm er die Aussprüche seiner Lehrer erst nach einer kritischen Prüfung auf, forschte nach deren Grund und verwarf von denselben, was nicht mit seiner Meinung übereinstimmte. Hörte er eine gesetzliche Bestimmung von einem Lehrer, so ruhte er nicht, bis er die Meinung eines anderen über dieselbe hörte und fragte nicht danach, wenn solche zu Tage tretende Meinungsverschiedenheit oft zu Zerwürfnissen führte. So fragte er einst R. Josua, ob man zur Verrichtung des Abendgebetes gesetzlich verpflichtet sei. Dieser verneinte es; das Abendgebet, antwortete er, ist dem freien Willen des Menschen überlassen. Aber der lernbegierige Jünger begnügte sich damit nicht und wandte sich mit derselben Frage an den Patriarchen R. Gamliel II., der das Abendgebet als gesetzliche Pflicht für jedermann erklärte und von R. Josua wegen seiner Entscheidung Aufklärung forderte, was bekanntlich zu den Zerwürfnissen zwischen beiden führte und mit der Absetzung des Patriarchen endete. Am meisten hingezogen fühlte er sich zu seinem Lehrer R. Akiba, den er tief verehrte und den er als treuer Jünger noch im Gefängnis aufsuchte und um Fortsetzung seiner Belehrungen dringend bat. Es dürfte hier am Ort sein, einige Züge von dem innigen Verhältnis dieser beiden, wie sie uns die Agada aufbewahrt hat, mitzuteilen. Bei seinem ersten Zusammentreffen mit R. Akiba, es war dies schon im reiferen Alter, kurz vor seiner Verheiratung, richtete dieser, um dessen Scharfsinn zu prüfen, an ihn die Gesetzesfrage: »Wenn man ihm draußen das Maul verbunden und ihn (den Ochsen) so herein geführt?« Dieselbe bezog sich auf das Gesetz in 5. M. 25. 4: »Du sollst dem Ochsen das Maul beim Dreschen nicht verschließen.. Er antwortete kurz und treffend mit einer parallelen, anderen Gesetzesstelle, die den Priestern bei Verrichtung ihres Dienstes im Heiligtum das Trinken von Wein usw. verbietet: »wenn sie in die Stiftshütte treten (3. M. 10. 8)«, die doch das Weintrinken auch draußen vor dem Dienst im Heiligtum verbietet. Die Stadt seines neuen Aufenthaltes war »Bne Berak«, wo R. Akiba sein Lehrhaus hatte und von einer zahlreichen Jüngerschaft umgeben wurde. Hier, in der Mitte der Lernbegierigen, verweilte er dreizehn Jahre und erwarb sich eine umfangreiche, ebenso gründliche Gesetzeskunde, die ihn von den anderen Jüngern Akibas vorteilhaft auszeichneten. Seine Zeitgenossen rühmten von ihm: »Er hat viel gelernt, aber wenig vergessen und was er vergessen hat war die Kleie seines Wissens.« »Man möge seine Lippen küssen, er versteht die Sachen auf das Richtige zurückzuführen.« Auch sein Lehrer Akiba rief ihm eines Tages zu: »Bei deinem Leben, ich und dein Schöpfer, wir kennen deine Kraft! « Er selbst erinnerte sich in seinen späteren Jahren dieser Studienzeit und ermahnte im Hinblick auf dieselbe seine Schüler: »Meine Söhne, schärft euch meine Grundsätze ein, denn dieselben sind die ausgesuchtesten und besten von den Grundsätzen R. Akibas!« Eine Erklärung dieses seines Ausspruches findet man in der Art und Weise, wie er die Gesetzesauslegungen seiner Lehrer aufnahm. Er nahm von denselben nur diejenigen in sich auf, welche nach reiflicher Erwägung richtig gefunden wurden. So traf es sich, dass er die Gesetzeserklärungen seines Lehrers verwarf und die seinigen an deren Stelle setzte. »Vier Gegenstände«, sprach er oft, »hat R. Akiba erklärt, aber ich lege es anders aus und ziehe meine Erklärung der seinigen vor.« Mit solcher Selbstständigkeit verfuhr er mit den Aussprüchen der anderen Gesetzeslehrer, gegen die er seine eigene Meinung vorbrachte und die Gesetzesentscheidung danach traf. Seinem Zeitgenossen Jehuda ben Jlai gefiel diese Verfahrungsweise Simons nicht, er äußerte sich missliebig darüber: »Er mahle viel, aber bringe wenig heraus!. R. Simon, dem dieser Tadel seines Zeitgenossen hinterbracht wurde, stellte ihn darüber zur Rede. Dieser fühlte sein Vergehen und verteidigte sich, dass man seinen Ausspruch missdeute; er wollte damit sagen: »Erlerne viel und lasse wenig verloren gehen.« Auch die Weise der Erweiterung seiner Einsicht und seines Urteils deutet er uns in einer Lehre an, die er seinen Jüngern zur Beachtung empfiehlt. Dieselbe lautet: »Wichtiger ist die Praxis der Thora, die man durch den Umgang mit dem Gelehrten kennen lernt, als der Erwerb der Thora, als ihre Theorie«, denn man fragte: »Ist wohl hier Elisa, der das Wasser auf die Hände des Propheten Elia gegossen (1 K. 3. 11 ), aber nicht der bei Elia gelernt hat.« Er sucht gern die Gelehrten in ihrer Häuslichkeit auf, verweilte bei ihnen längere Zeit und beobachtete ihr Tun und Lassen daselbst. So erzählte er, dass er am Laubhüttenfest bei dem Patriarchen R. Gamliel II. verweilt habe, als dieser sich über seinen Sklaven, der unter dem Tisch in der Laubhütte die Nacht über geschlafen hatte, äußerte: »Seht, mein Tobi ist ein Gelehrter, er weiß, dass Sklaven frei von der Pflicht sind, in der Laubhütte zu wohnen.« Aus dieser Äußerung, sprach später R. Simon, lernte ich zwei Bestimmungen kennen: »i. Dass Sklaven nicht zur Vollziehung des Gesetzes von der Laubhütte verpflichtet sind und z. dass man mit dem Schlafen unter dem Tisch nicht demselben genügt.« Unzertrennlich war sein Zusammenleben mit seinem Lehrer R. Akiba, in dessen Nähe wir ihn noch zur Zeit treffen, als dieser nach der unglücklichen Katastrophe des barkochbaischen Aufstandes zum Tod verurteilt wurde und sich für sein Märtyrertum vorbereitete. Rührend ist da das Bild, wie der Lehrer seinen Jünger, um ihn vor einem ähnlichen Geschick zu bewahren, von sich weist und ihm jede Belehrung verwehrt, was diesen desto stürmischer in seinen Bitten um dieselbe macht. Er wird trotz der auch ihm drohenden Todesgefahr nicht müde, seinen Lehrer im Gefängnis aufzusuchen und um Mitteilung von Lehren zu bitten. Akiba verharrt bei seiner Verweigerung jedes ferneren Unterrichts; er will nicht mehr lehren. Da droht ihm dieser: »Ich sage es meinem Vater Jochai, der dich der strafenden Obrigkeit überliefern wird!. Erregt antwortet dieser: »Mein Sohn, größer ist die Liebe in der Kuh, das Kalb zu säugen, als das Verlangen des Kalbes, gesäugt zu werden!. R. Simon erwidert: »Die Gefahr, ohne Lehre zu bleiben, ist größer, als jede andere!« Da erst fühlte sich der Lehrer getroffen, es war eine wunde Stelle in seinem Herzen, die sein Jünger berührt hatte; er gab nunmehr seinem Verlangen nach und teilte ihm mehrere Regeln mit, die das Studium und die Ausbreitung des Gesetzes betrafen. Akiba hatte die Freude, in ihm einen der eifrigsten Gesetzesjünger zu erkennen und erteilte ihm und R. Mair auch die Autorisation als Lehrer. Dieselbe bestand damals in der Auflehnung der Hände des Lehrers auf den Kopf des Jüngers, mit der eine öffentliche Erklärung seiner Reife zum Gesetzeslehrer verbunden war. Nach dem Märtyrertod seines Lehrers ließ er sich noch mit mehreren anderen Gesetzesjüngern von dem Gesetzeslehrer R. Juda ben Baba zum Lehrer ordinieren Auch von diesem Lehrer vermochte er sich wegen des ihm bevorstehenden Märtyrertodes nur schwer zu trennen. Es war von Seiten der Römer bei Todesstrafe verboten, das jüdische Gesetz zu lehren und die Gesetzesjünger zu Lehrern zu ordinieren. Die Ordination wurde von Aufpassern verraten und Lehrer mit Jüngern wurden fast bei der Tat überrascht. Die Jünger sahen den Feind auf sich zurennen, da rief R. Juda ben Baba ihnen zu: »Meine Söhne, eilt davon!« Da fragten diese: »Was wirst du tun, unser Lehrer?« Er antwortete: »Ich bleibe und liege einem Stein gleich, der sich nicht bewegt.« Die ordinierten Gesetzesjünger ergriffen nach der Weisung ihres Lehrers die Flucht, aber er selbst erlitt gar bald den fürchterlichen Märtyrertod.
II. Lehrtätigkeit, Schule, Prinzipien, Äußerung gegen Rom, Flucht, Höhlenleben, fernere Wirksamkeit. R. Simon wurde ein ebenso eifriger Gesetzeslehrer, wie er ein Gesetzesjünger gewesen. Das Gesetzesstudium war sein einziger Beruf, ohne Unterbrechung widmete er sich demselben Tag und Nacht. »Du sollst darin nachsinnen Tag und Nacht«, die Erfüllung dieses Ausspruches in seiner wörtlichen Bedeutung erklärte er als Pflicht und machte sie zu seiner Lebensaufgabe. Schon dadurch bildete er eine Ausnahme von seinen anderen Kollegen, die zu ihrem Unterhalt ein Gewerbe nebenbei betrieben. »Nur Männer seinesgleichen«, heißt es, »denen das Thorastudium zur einzigen Lebensaufgabe geworden, brauchen nicht ihr Studium zum Gebet zu unterbrechen.« Die Stadt Thekoa in Untergaliläa, die wegen ihrer vortrefflichen Olivenbäume berühmt war, wählte er zu seinem Wohnsitz und errichtete daselbst sein Lehrhaus, das von Jüngern aus nah und fern aufgesucht war. Es war nach den stürmischen Jahren der hadrianischen Verfolgungsedikte, als beim Regierungsantritt des Antoninus Pius eine mildere und nachsichtsvolle Politik von Rom aus sich auch in Palästina geltend machte. Die verfolgten Gesetzeslehrer durften sich wieder unbehindert sehen lassen und als die religiösen Häupter des Volkes ihre unterbrochene Tätigkeit wieder aufnehmen. In dem alten Jabne, dem früheren Sitz des Synhedrions, traf er erst mit R. Juda und R. Elieser b. J. zusammen, mit denen er eine Art Synhedrialsitzung hielt, wo wohl die Erhebung des R. Simon b. Gamliel II. zum Patriarchen geschah. Später nimmt er auch an den Sitzungen des Synhedrions zu Uscha teil, das sich nun aus den heimgekehrten Gesetzeslehrern zusammensetzte und wieder vollzählig geworden. Nach Beendigung derselben begab er sich nach seinem Lehrhaus zu Thekoa, doch treffen wir ihn auch in anderen Städten, als z. B. in Sidon, wo er sich längere Zeit aufhielt und als Gesetzeslehrer zur Vornahme von Ehescheidungen u. a.m. aufgesucht wurde. Von seinen Lehrvorträgen heben wir besonders seine Prinzipien hervor, durch welche sich seine Gesetzesauslegungen und Gesetzesentscheidungen von denen seiner Kollegen, auch von denen seiner Vorgänger vorteilhaft unterschieden und auszeichneten. »R. Simon«, heißt es, »sucht den Grund des Schriftgesetzes auf.« Er forschte nach dem Grund des Gesetzes und scheute es nicht, nach demselben seine Gesetzesentscheidungen zu treffen und neue Resultate zu folgern. Ebenso stellte er den Grund für verschiedene Halachoths und ältere rabbinische Institutionen auf. Er ging weiter, machte gegen die Angaben anderer auf den wahren Grund des Gesetzes aufmerksam und tadelte die Zeitgenossen, dass sie denselben nicht kannten und entschied gegen dieselben. Sah er, dass rabbinische Erschwerungen sich nicht gesetzlich nachweisen lassen, so hob er dieselben ungescheut auf oder änderte dieselben. Dieses mutige Eingreifen in das innerste Wesen des Gesetzes rief auch bald Gegner hervor. So rief ihm einst R. Juda zu: »Du verleugnest die Halacha!« Seine anderen Verdienste um die Halacha waren, dass er für deren Gesetze Begründungen in dem Schriftgesetz aufsuchte, doch begnügte er sich dabei oft auch nur mit einer geringen Andeutung; ebenso bediente er sich der exegetischen Regeln seiner Vorgänger. Vorzüglich verdient machte er sich durch die Aufstellung von allgemeinen Normen für Gesetzesentscheidungen sowie durch die Zusammenfassung mehrerer gleicher Gesetze unter bestimmten Zahlen, die dem mündlichen Vortrag, auch dem Gedächtnis der Jünger sehr zugute kam. So lehrte er, bis ein plötzliches Ereignis ihn aus seiner friedlichen Tätigkeit riss. Die verleumderische Zunge der geheimen Auflaurer, unserer Geheimpolizei nicht unähnlich, deren die römische Herrschaft sich auch in Palästina zur eigenen Sicherstellung bediente, schwang gegen ihn ihre Geißel und jagte ihn aus den ihm lieb gewordenen Kreisen. Der Vorgang war folgender: R. Juda rühmte eines Tages in Gegenwart R. Simons und R. Joses die Bauten der Römer: »Wie schön sind die Werke dieses Volkes (der Römer), sie gründeten Städte, bauten Brücken und errichteten Bäder.« Dieses Lob hörte R. Jose, er schwieg. Aber R. Simon mochte diese römerfreundliche Äußerung nicht ohne Gegenbemerkung hingehen lassen; er entgegnete: »Alle ihre Bauten sind Werke des Eigennutzes. Sie bauen Brücken, um Steuern zu erheben; Bäder, um sich gütlich zu tun und die Städte, um sie mit Schändlichkeiten zu füllen.« Diese freimütige Äußerung kam ihm teuer zu stehen. Unbemerkt verweilte in ihrer Nähe ein Spion, es war Jehuda, der Sohn einer Proselytenfamilie, ein Schüler R. Simons selbst. Der Scherge verriet seinen Lehrer; er machte von der gepflogenen Unterhaltung bei der römischen Behörde die Anzeige. Da trafen, wahrscheinlich von dem römischen Prokonsul in Syrien, folgende Befehle ein: »Juda, der erhöht, werde erhöht; Jose, der geschwiegen, gehe in die Verbannung und Simon, der geschmäht, soll des Todes sein!« So wurde dieses Lehrerkollegium in Folge der Denunziation gesprengt und R. Simon musste sich durch die Flucht retten. Er suchte mit seinem Sohn Eleasar eine Höhle auf, in der sie sich gegen 13 Jahre versteckt hielten. Es war eine schwere Prüfung für den Mann von solchem regem Geist und diesem Feuereifer sich in dieser Einsamkeit zu finden. Verrat und Verleumdung bezeichnete er in seinen späteren Lehren als die schwersten Sünden. »Verleumde nicht einen Sklaven bei seinem Herrn, auch nicht das Geschlecht, das seinem Vater flucht.« »Erst dachte ich mir, wäre ich am Berge Sinai gewesen, als das Gesetz gegeben wurde, hätte ich Gott um einen doppelten Mund für den Menschen gebeten, einen zum Thoralernen und den anderen zum profanen Gebrauch, als zum Essen, Trinken u. a. m. Nun verzichte ich gern auf mein Verlangen. Die Welt kann kaum bei Menschen mit einem Munde, die Verrat und Angeberei üben, bestehen, hätten dieselben gar einen doppelten Mund, wie würde es mit ihr ausgesehen haben!« »Größer ist die Sünde der Übervorteilung mit Worten als die mit Geld.« In der Höhle nährte er sich von den Früchten der Johannisbrotbäume, die in der Nähe wuchsen. Aber wund wurde sein Körper und auch sein Geist erhielt einen starken melancholischen Beisatz; er verlor jene Frische und Helle, die ihn früher auszeichnete, er neigte sich jetzt der Mystik zu: R. Simon, der früher nur rationalistisch dachte und lehrte, wurde durch den Aufenthalt in der Höhle zum Mystiker umgeschaffen. Das Düstere und Dunkle der Höhle dreizehn Jahre lang hatte unvertilgbare Spuren in ihm zurückgelassen; sie verdüsterten Geist und Gemüt. »Der Mensch darf in dieser Welt nicht vollauf lachen«, war nun seine Lehre. Beinahe dreizehn Jahre verweilte er hier, ehe er sich zum ersten Mal herausgewagt hatte. Er verließ die Höhle, sah jedoch einen Vogel, auf den ein Jäger anlegte, der aber glücklich noch davon flog. Das war ein Zeichen für ihn. »Kein Vogel kann ohne den Willen Gottes getötet werden, sollte es nicht so mit dem Menschen sein?« Er fasste Mut und verließ die Höhle. Niemand dachte mehr an ihn, man sah seine Wiedererscheinung als ein Wunder an und der Wiedererschienene galt als Wundermann und wofür ihn die Welt hielt, hielt er sich selbst. Wir haben eine Menge von Sagen, die seine Wiedererscheinung gleichsam als eine Wiedergeburt, ausgerüstet mit Gotteskraft, beschreiben. »Er zog aus der Höhle und sah die Menschen pflügen und ernten«, er rief: »Diese Menschen lassen die Arbeit für das ewige Leben und beschäftigen sich mit dem Leben des Augenblickes!« Wohin beide, Vater und Sohn, ihren Blick warfen, verbrannte alles. Da rief eine Himmelsstimme ihnen zu: »Ginget ihr aus der Höhle, um die Welt zu zerstören, zurück in dieselbe!« Sie kehrten zurück und verweilten in ihr noch zwölf Monate. Erst nach dieser Zeit verließen sie nochmals die Höhle, jetzt auf immer. Wieder sind es Wundersagen, die ihn verherrlichen. Er erblickte in Tiberias seinen Angeber Jehuda ben Gerim und er sprach erstaunt: »Noch lebt dieser?« Er schaute ihn an und der Angeber wurde zum Steinhaufen verwandelt. Er ging aufs Feld und sah, wie die Leute am Erlassjahr den Nachwuchs des Getreides ablösen. »Dürft ihr das?«, fragte er sie. »Aber du selbst hast uns dasselbe erlaubt«, antworteten diese. »Das tut nichts, meine Kollegen waren dagegen und so reißt ihr einen Zaun (rabbinische Bestimmung) ein und wer einen Zaun einreißt, wird von der Schlage gebissen.« Und siehe da, es dauerte nicht lange und sie fühlten den Schlangenbiss. Viele seiner Jünger, die nach dem Ausland gingen und reich zurückkehrten, rief er zu, das schätzt ihr so hoch, tretet her. Er schrie: »Ebene, Ebene fülle dich mit Golddenaren! « Die Ebene war voll von Gold- denaren. Er sprach: »Wer hier seinen Anteil nimmt, hat ihn nicht im Jenseits! « Am rührendsten wird sein Zusammentreffen mit seinem Schwiegersohn R. Pinchas ben Jair geschildert. Dieser sieht ihn an und kann sich vor Schluchzen nicht halten. »Wehe, dass ich dich so sehe!«, und blickte auf den von Wunden entstellten Körper. »Sage doch lieber«, entgegnete R. Simon: »Wohl mir, dass ich dich so wieder sehe!« »Denn hättest du das nicht an mir gesehen, so würdest du auch anderes nicht in mir gefunden!« »Drei vortreffliche Geschenke«, lehrte er, »hat Gott Israel gemacht, aber jedes war nicht ohne Leiden zu erhalten, die Thora, Palästina und das Leben in der künftigen Welt.« Von ersterem heißt es: »Heil dem Mann, den der Herr züchtigt, von deiner Lehre belehrst du ihn« (Ps. 94, 13); vom zweiten: »Erkenne, dass der Ewige dich züchtigt, wie ein Vater seinen Sohn« (5. M. 8.), worauf folgt: »Denn der Ewige, dein Gott, bringt dich in ein gutes Land« und vom dritten: »Der Weg des Lebens sind die Mahnungen der Zucht (Spr. Sal. 6, 23).« Die Freiheit hatte bald auf ihn ihre gute Wirkung ausgeübt. In den warmen Quellen des Tiberias gesundete auch bald wieder sein Leib. Er fühlte sich gleichsam neugeboren und nahm sich vor, Dankbarkeit gegen diese Stadt zu üben. Tiberias war bekanntlich von Herodes Antipas zu Ehren des Kaisers Tiberias teilweise auf Gräbern erbaut. Einige Teile derselben waren für die Priester völlig unzugänglich, man nannte sie in frommen Kreisen die »Gräberstadt«, so dass es nur durch Geschenke und Freiheiten eine Bewohnerschaft heranzuziehen möglich war. R. Simon untersuchte die verschiedenen Stadtteile und machte die Plätze kenntlich, wo Leichen sich befanden; er ordnete später die Fortschaffung derselben an und erklärte die Stadt für »rein«. Als gegen seine Reinsprechung der Stadt Tiberias sich dennoch Stimmen erhoben, da berief er sich auf eine alte Tradition, welche diese Reinerklärung unterstützte. R. Simon zeigte sich dadurch seinen Kollegen im Wiederbesitz seiner früheren Geisteskraft; auch diese erkannten in ihm gern den Kollegen wieder, dem sie ihre alte Verehrung erneuerten. Die Zeit erheischte es auch wieder einen großen Mann an der Spitze zu haben. Wieder haben römische Edikte den Juden ihre Religionsübung verboten. In der geschichtlich bekannten Ebene Ri-mon kamen sieben Gelehrte zusammen, um die Verlängerung des Jahres um einen Monat zu bestimmen. Zu diesen gehörten: R. Mair, R. Juda, R. Jose, R. Rimon, R. Nechemia, R. Elieser b. J. und R. Jochanan, der Sandalenanfertiger. »R. Simon, heißt es daselbst, erfreute sich in dieser Versammlung einer besonderen Wiederbeachtung.« Es wurde die Absendung einer Gesandtschaft nach Rom beschlossen und R. Simon wurde für dieselbe auserwählt. Er erklärte sich zur Reise bereit, aber erbat sich den Sohn R. Joses zum Begleiter. Der Vater R. Jose sträubte sich erst dagegen, er nannte dies »seinen Sohn dem Henker preisgeben«, aber R. Simon, der von seiner eigenen Hingebung sprach, verstand ihn nachgiebiger zu stimmen. Der Erfolg der Mission war ein überaus glücklicher. Die neuen Verfolgungsedikte gegen die Juden wurden aufgehoben. Von dieser glücklichen Reise R. Simons nach Rom weiß sein Begleiter R. Eleasar, Sohn R. Joses, noch später vieles zu erzählen. Von einer ferneren Wirksamkeit R. Simons haben wir keine Nachricht mehr. Er starb und dessen Leiche wurde in eine Höhle unweit Meron gebracht, wo später auch die Leiche seines Sohnes beigesetzt wurde. Diese Grabesstätte beider wird heute noch gezeigt und aufgesucht. Traditionell wird der 18. Ijar (33. des Omer) als Todestag unseres R. Simon angegeben. Voller Verehrung erinnern sich noch die Späteren dieses bedeutenden Mannes. »So lange R. Simon b. J. lebte, war kein Regenbogen (das Symbol der Langmut Gottes gegen die Sünder) gesehen«, hieß es. »Möge Segen auf das Haupt R. Simons kommen«; »O, dass die Mutter einen Sohn habe wie R. Simon!« »Lasset uns einen Ehrensessel dem R. Simon bereiten!« Die größten Lehrer nach ihm haben seine Halachoths verbreitet. Die Schrift »Sifre« wird ihm zugeschrieben. Zum Schluss bringen wir noch
III. Seine Lehren der Agada.
A. Religiöses.
a. Gott, Gottes Einheit. Die Erhaltung des Glaubens an die Einheit Gottes war eines seiner Hauptziele. Er lehrte daher: »Wer mit Gottes Namen ein anderes Wesen, als mitbegriffen, vereinigt, sollte der Welt entrissen werden.« So fluchte er denjenigen, welche den Namen »Elohim« in 1. M. 6. 2 auf den Gott beziehen und als Bezeichnung eines Gotteswesens auslegen; man soll darunter nur »die Söhne der Großen« verstehen.
b. Gottvertrauen. Seine Jünger fragten: »Warum fiel das Manna den Israeliten in der Wüste täglich, jeden Morgen? Nicht lieber einmal für das ganze Jahr?« Er antwortete mit folgendem Gleichnis: »Ein König hatte einen Sohn, für den er an einem Tag des Jahres seinen Unterhalt für das ganze Jahr bestimmte. Der Sohn erschien nur einmal des Jahres vor dem Vater. Da besann sich der Vater und verabfolgte ihm jeden Tag nur den Bedarf auf einen Tag. Siehe, der Sohn machte täglich seinem Vater die Aufwartung. So verhielt es sich mit der göttlichen Spende des Manna, an jedem Morgen nur für einen Tag, damit die Israeliten täglich Gott ihr Herz vertrauensvoll zuwenden.«
c. Gebet. »Sei bedacht des Schema und der Tephilla, und so du betest, betrachte dein Gebet nicht als etwas Bestimmtes; sondern es sei ein Gebet um Barmherzigkeit und Gnade vor Gott, denn gnädig und barmherzig ist Gott, langmütig und groß an Huld, der sich des Bösen bedenkt!« »Still und leise soll gebetet werden, um die nicht zu beschämen, die reuevoll ihr Sündenbekenntnis im Gebet ablegen.« Er mahnte, dass man einen bestimmten Ort zum Gebet habe und lehrte: Die ersten zwei Abschnitte des Schemas sind, damit man erst das Reich Gottes anerkenne und dann die Vollziehung des Gesetzes auf sich nehme.
d. Gesetzesstudium. Darüber sind von ihm zwei sich widersprechende Lehren. Die eine lautet: »So der Mensch morgens und abends nur die Abschnitte des Schema liest, kommt er seiner Pflicht, die Thora Tag und Nacht zu studieren, nach.« Dagegen erklärte er auf einer anderen Stelle gegen die Annahme R. Ismaels, dass man bei dem Gesetzesstudium nicht die Arbeit um den Lebensunterhalt zu verabsäumen brauche: »So der Mensch pflügt zur Zeit, aussät zur Zeit, erntet zur Zeit, drischt zur Zeit, das Getreide schaufelt zur Zeit, was wird aus dem Gesetzes-studium werden? Aber so Israel den Willen Gottes vollzieht, wird ihre Arbeit durch andere bestellt.« Der biblische Ausspruch: »Und sinne darin Tag und Nacht«, (Josua 1. 8) soll nach ihm wörtlich erfüllt werden, ein Verlangen, gegen das sich die bedeutendsten Gesetzeslehrer seiner Zeit und nach ihm erklärt hatten. »Viele«, sprach Abaji (im 4. Jahrh. n.), »haben wie R. Simon b. J. getan, aber sie erlangten nichts, dagegen befolgten andere die Lehre R. Ismaels und sie erreichten alles.«
e. Gesetzesänderung, Auflösung des Gesetzes. Die Auflösung des Gesetzes war im 2. Jahrh. n. in jüdischen Kreisen oft Gegenstand der Erörterung. Von Rom aus wurde dessen fernere Ausübung in den hadrianischen Edikten mit der Todesstrafe belegt und in dem Paulinismus des jungen Christentums die Aufhebung desselben ausgesprochen. Unser R. Simon äußerte sich darüber in Folgenden: Das fünfte Buch Moses suchte Gottes Richterstuhl auf und klagte: »König Salomo hat mich entwurzelt. Wird doch jedes Testament, von dem ein Teil ungültig geworden, im Ganzen ungültig! Salomo hat einen Teil meiner Gesetze aufgehoben, wird dadurch nicht das ganze Gesetz vernichtet?« »Das Gesetz bestimmt, der König solle sich nicht viele Frauen nehmen, aber Salomo hat es getan; er soll sich nicht viele Pferde anschaffen, er hielt dieselben in großer Zahl; er soll nicht viel Silber und Gold aufhäufen, er war darin unersättlich.« »Gehe und sei unbesorgt!«, rief Gott ihm zu, »Salomo wird nicht da sein und hundert andere seinesgleichen, aber ein Jota von dir soll nicht schwinden!« In Bezug auf die gesetzliche Praxis lehrte er: »Ein Prophet oder ein Lehrer, der die Aufhebung eines Teils des Gesetzes und die fernere Erhaltung des anderen Teils desselben gelehrt, ist frei von der im Gesetz bestimmten Strafe auf Verleitung zur Gesetzesübertretung.« Auf einer anderen Stelle nennt er den Gelehrten, der sich von der Thora losgesagt hat: »Anstifter eines Vergehens, das nie gut gemacht werden kann.« Dennoch lehrte er, nicht einen Gelehrten, der seine Gesetzeskunde vergessen, zu verachten, denn in der Bundeslade lagen neben den ganzen Gesetzestafeln auch die von Moses zerbrochenen.
f. Gottesfurcht. Gott hat in seinem Schatzhaus nur die Gottesfurcht.
g. Sünde. Dieselbe wird in ihren Folgen warnend vorgeführt. »Siehe, das Bett Salomos, sechzig Helden umgeben es, von den Helden Israels. Alle vom Schwert umgürtet, kampfgeübt; jeglicher mit dem Schwert um seine Hüfte gegen den Schrecken der Nacht.« Solange der Mensch von Sünden rein ist, geht von ihm Furcht und Schrecken aus, aber so er gesündigt, kommt Furcht und Schrecken über ihn.
h. Verführung zur Sünde. Das Schwere dieses Vergehens spricht er in folgender Lehre aus: »Zwei Völker zogen Israel auf seinem Zug in der Wüste mit dem Schwert entgegen, die Ägypter und die Edomiter (2. M. 15, 9; 4. M. 20. 18); zwei andere näherten sich den Israeliten, um sie zur Sünde zu verführen, die Moabiter und Ammoniter (4. M.).« Da gebot das Gesetz gegen erstere: »Du sollst den Ägypter nicht meiden und den Edomiter nicht verabscheuen« (5. M. 23. 8), aber gegen letztere: »Es kommen keine Ammoniter und Moabiter in die Gemeinde des Ewigen.« (5. M. 23. 4.)
i. Buße. Dieselbe, lehrte er, ist auch von dem größten Sünder Gott wohlgefällig. »War jemand sein ganzes Leben ein Bösewicht und wurde er am Ende seines Lebens gottergeben«, von dem sagt die Schrift: »Der Frevel des Frevlers, er wird nicht wegen desselben straucheln an dem Tag, da er von seinem Frevel umkehrt (Ezech. 33. 12)«. »Die Sünden Davids mit Bathseba und die der Israeliten am goldenen Kalb«, lehrte er ferner, »sind geschehen, damit wir von beiden lernen, dass der Mensch auch auf die schwersten Vergehungen Buße tun kann.« Endlich bestimmte er gegen die Meinung seiner Kollegen, dass die vom Chaberbund abgefallenen in jedem Falle, auch wenn sie ein öffentliches Ärgernis gegeben, wieder aufgenommen werden können.
j. Gegenseitige Verpflichtung, Bürgschaft des einen für den anderen. »Der eine Mann sündigt und über die ganze Gemeinde willst du zürnen!« (4. M. 16. 22) Die Erklärung dieses Ausrufes gibt er durch folgendes Gleichnis: »In einem Schiff, das von Menschen stark besetzt war, ergriff der eine einen Bohrer und fing unter seinem Sitz zu bohren an.« Erschrocken riefen die anderen ihm zu: »Was machst du da? « Dieser entgegnete: »Seid unbekümmert, ich bohre doch nur unter meinem Platz!« »Lasse ab, denn die Fluten dringen dann auch zu uns!«, erwiderten diese. »So ist es«, schließt diese Erklärung, »mit der Sünde des einen, die den anderen mit wegrafft. «
B. Ethisches.
a. Arbeit. In der Würdigung der Arbeit ging er den anderen seiner Zeit mit dem Beispiel voran. »So oft er das Lehrhaus besuchte, sah man ihn einen Korb auf den Schultern tragen und als man ihn darüber zur Rede stellte, antwortete er: Groß ist die Arbeit, sie ehrt den Mann.«
b. Führung. »Drei Kronen gibt es, die Krone der Thora, die des Priestertums und die des Königtums, doch ragt über alle die Krone des guten Namens«, denn es heißt: »Besser ein guter Name als köstliches Öl (Kohel 7. 1.).« Eine andere Lehre darüber lautet: »Vorzüglicher ist der gute Name, auch als die Bundeslade, denn diese zog nur drei Tage vor den Israeliten in der Wüste einher (4. M. 10), aber der gute Name dringt von einem Ende der Welt zum anderen; vorzüglicher ist ein guter Name als die Priesterwürde und das Königtum, denn beides hörte in Israel auf, aber der gute Name schwindet nie.«
c. Geselligkeit und Anstand. »Sei im Dienste gegen das Oberhaupt schnell, gegen die Jugend leicht und empfange jeden Menschen mit Freundlichkeit.« Ferner: »Man komme nie plötzlich, unangemeldet in das Haus seines Freundes.«
d. Lüge und Beschämen. »Das ist die Strafe der Lügner, dass man auch ihrer Aussage der Wahrheit keinen Glauben schenkt.« »Besser, es werfe sich der Mensch in einen siedenden Kalkofen, als er seinen Nächsten beschäme.«
e. Mahl. »Drei, die an einem Mahl gesessen, ohne Worte der Lehre gesprochen zu haben, haben gleichsam von einem Totenmahl genossen.«
f. Träume. »So wie kein Getreide ohne Stroh wächst, gibt es keinen Traum ohne eitles Geschwätz.«
g. Eltern und Kinder. »Wer einen Sohn hinterlässt, der sich dem Studium der Thora widmet, ist gleichsam nicht gestorben. « Andererseits mahnt er zur sorgfältigen Erziehung. »Wer böse Zucht (ungeratene Kinder) in seinem Haus hat, hat Schlimmeres als den Krieg Gog Magogs.« Mit Nachdruck mahnt er zur Elternverehrung. »Groß ist die Elternverehrung, denn Gott hat sie höher gestellt als seine eigene Verehrung.« Das Gebot für die Elternverehrung lautet unbedingt, aber das der Gottesverehrung bedingungsweise, denn es heißt: »Ehre den Ewigen von deinem Vermögen« (Spr. Sal. 3, 9), d.h. wenn du etwas besitzt. »Dagegen bist du zur Elternverehrung verpflichtet, wenn du auch nichts besitzt.«
h. Heiligkeit der Ehe, Ehescheidung. In Sidon, wo R. Simon sich oft aufhielt, begab sich ein Ehepaar zu ihm, das durch ihn geschieden sein wollte aus dem Grund, weil es zehn Jahre zusammen gelebt und die Ehe kinderlos geblieben. Er sann nach, sie von ihrem Entschluss abzubringen und sprach endlich zu ihnen: »Da euch kein Zank trennt, sei es ratsam, eure Trennung ebenso durch ein Mahl feierlich zu begehen, wie es eure Vereinigung, die Vermählung, gewesen. Sie befolgten diesen Rat und beide waren beim Mahl höchst vergnügt. Zum Schluss forderte der Mann die Frau auf, sich bei ihrem Scheiden das Liebste aus seinem Haus mitzunehmen. Der Mann hatte sich an dem Wein viel zu gut getan und lag nun berauscht, halb besinnungslos da. Sie packte den Mann auf ihren Rücken und trug ihn in das Haus ihrer Eltern. Bei seinem Erwachen sagte sie: >Nun, ich habe das mir Liebste aus deinem Haus mitgenommen!< Beide beschlossen darauf, ihr Eheleben weiter zu führen.«