Synagoge Versammlungshaus
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aram. Versammlungshaus.
I. Name, Entstehung, Würdigung und weitere Geschichte. Der Name »Synagoge« ist griechisch und war bei den griechisch redenden Juden in Alexandrien, Palästina, in den Städten Kleinasiens und Griechenlands, besonders in Rom üblich. Derselbe bedeutet »Versammlung«, »Versammlungsort« und entspricht vollständig der dafür in den Targumim und in den Talmuden vorkommenden aramäischen Benennung: »Khenischta«, »Versammlung« oder deutlicher: .Be Khenischta«, »Versammlungshaus«, von dem sich das neuhebräische: » Kneseth «, Versammlung, deutlicher: »Beth Hakneseth«, »Versammlungshaus«, gebildet hat. Die hebräischen biblischen Namen für »Gotteshaus« sind: »Haus des Gebetes«; »Beth Tephila«; »Haus des Ewigen«; »Haus Gottes«; »Heiligtum«; »Haus des Heiligtums« u. a. m., die jedoch nur den Tempel in Jerusalem bezeichnen, aber übertragen auch als Benennung für »Synagoge« vorkommen. Die Synagoge als Stätte der Gottesverehrung durch Gebet und Lehre ohne den Opferdienst ist eine nachbiblische Institution, die jedoch ihrem Wesen nach in die exilische Zeit hinaufreicht. Der Name »Synagoge«, aramäisch »Khenischta« heißt »Versammlung«, nämlich Versammlung zur gemeinsamen Andacht und religiösen Belehrung. Solche Versammlungen fanden in der exilischen Zeit statt. Man versammelte sich an Fest- und Fasttagen in Babylonien sowie später in Palästina bei dem Propheten, hörte dessen Reden an, betete und fastete. Es bildeten sich religiöse Vereine zu Gebet und Belehrung. Man hielt Gottesdienst ohne Tempel und Altar, ohne Priester und Opfer; es waren die ersten Anfänge der Synagoge, des synagogalen Gottesdienstes, der auch nach dem Wiederaufzuge der Israeliten aus den babylonischen Ländern nach Palästina unter Esra und Nehemia und nach Wiedererbauung des Tempels in Jerusalem aus Israels Mitte nicht nur nicht schwand, sondern sich noch befestigte und sich weiter entwickelte. Gebet und Lehre, die Grundlage des wieder erstandenen Tempelkultus in Jerusalem. Esra erkannte für die Regeneration des Judentums kein besseres Mittel als die Volksbelehrung durch das göttliche Wort; er führte die Vorlesung aus der Thora vor dem versammelten Volk ein. Dieser schlossen sich Gebete an. So hatte der wiedereingeführte Tempelgottesdienst den im Exil sich gebildeten synagogalen Gottesdienst nicht verdrängt; er blieb neben ihm bestehen und bildete sich weiter aus. Der Tempel selbst musste eine Halle, die Quaderhalle, zur Synagoge hergeben; es wurde in derselben gebetet und gelehrt. Und als der Tempel wieder zerstört wurde und sein Opferdienst aufgehört hatte, war es die Synagoge, welcher die große Aufgabe geworden, der Mittelpunkt des religiösen Lebens des jüdischen Volkes zu werden. Da sammelten sich seine zersprengten und zerstreuten Reste zu einem Ganzen zusammen, um mit und in seinem Gott zu erstarken, fortzuleben und weiter zu wirken. Es ist daher kein Wunder, wenn die Agada und die alten Übersetzungen der Synagoge ein höheres Alter vindizieren und sie neben dem Lehrhaus als die schönste Institution des Judentums feiern, die für dessen Erhaltung unentbehrlich geworden. »Die Synagoge«, heißt es in den Targumim, »ist nächst dem Tempel das zweite Heiligtum.« Ähnlich bezeichnen die Volks- und Gesetzeslehrer im Talmud die Synagoge als den Tempel zweiten Ranges. »Und ich werde ihnen sein zum kleinen Heiligtum (Ezechiel 11.16.), das sind«, lehrte R. Jizchak« (im 3. Jahrh. n.), die Synagogen und Lehrhäuser in Babylonien.« »Eine Zuflucht warst du uns von Geschlecht zu Geschlecht (Psalm 90. 2.), das sind«, lehrte Raba (im 4. Jahrh. n.), »die Synagogen und die Lehrhäuser.« »Lasset uns aufstehen zu den Weinbergen (Hohld. 7. 13.); das bezieht sich auf die Synagogen und Lehrhäuser«, war die Lehre eines Dritten. »Noch bleibt ein Rest unserem Gott (Sach. 9. 7.), darunter«, lehrte ein Vierter, »sind die Synagogen und Lehrhäuser gemeint.« »Lasset uns sehen, ob der Weinstock blüht (Hohld. 6. 11.), das«, heißt es ferner, »erinnert an die Synagoge und das Lehrhaus. « So erhoben sich Synagogen in allen Ländern und Städten, wo Israeliten sich ansiedelten. Es waren Synagogen während des zweiten Staatslebens und nach demselben in Palästina: auf den Dörfern und in den Städten, in Jerusalem, in der Quaderhalle des Tempels und in allen Teilen, Straßen und Vorstädten daselbst in großer Zahl. Ein jedes Gewerbe hatte seine eigene Synagoge, wo sie sich zusammenfanden; ebenso jede Landsmannschaft der verschiedenen Länder, von denen die Synagoge der Cyrener, der Alexandriner, der Afrikaner u. a. m. genannt werden. Von anderen Städten werden Synagogen namhaft gemacht, die von Lydda, die mit großem Luxus ausgestattet war; die von Tiberias, deren es daselbst dreizehn gab und Cäsarea, wo eine den Namen Aufruhrssynagoge führte, weil in ihr der Aufstand gegen die Römer begonnen hatte; die von Nazaret, Kapernaum, u. a. m. Von den Synagogen der anderen Länder werden besonders rühmlich hervorgehoben, die zu Alexandrien, Antiochien, Damaskus und Rom; ferner die von Antiochia in Pisidien, Thessalonick, Jkonium, Ephesus, Beroe, Korinth, Athen. In Babylonien waren sehr alte Synagogen in Nehardea, deren Gründung auf den König Jechonja zurückgeführt wird, Huzal, Mata Mechasja u. a. m. In Babylonien wurde die Synagoge gezeigt, in der Daniel gebetet haben soll und Josephus spricht von Synagogen zur Zeit der Makkabäer und der makkabäische Psalm 74. klagt im V. 8. »Sie haben niedergebrannt alle Versammlungsstätten Gottes..
II. Bau und innere Einrichtung. Zum Bau einer Synagoge konnten die jüdischen Ortseinwohner gezwungen werden. Der Bau soll auf einer erhöhten Stelle ausgeführt werden, sodass die Synagoge über alle Häuser der Stadt hervorrage und darf nach seiner Vollendung nicht eher niedergerissen werden, bis eine andere Synagoge da ist. So baute man Synagogen auf Anhöhen, an Straßenecken, Torwegen mit Beziehung auf Spr. Sal. 1. 20. 21.; ferner außerhalb der Stadt an fließenden Gewässern, auch auf freiem Feld. Für den Bau der Synagogen auf Anhöhen eiferten besonders die Gesetzeslehrer des 3. und 5. Jahrh. n. in Babylonien. Rabh (im 3. Jahrh.) prophezeit den Städten ihren Untergang, deren Häuser das Gotteshaus überragen (Sabbath 11a): Dagegen glaubt Rab Aschi die Stadt Sura sei davor bewahrt, weil ihre Synagogen hoch über die Häuser hervorragen. (Das.)a. Innerer Raum. Der innere Raum der Synagoge wurde nach dem Abriss des Tempels zu Jerusalem in drei Abteilungen geschieden. Der erste Raum von der Tür ab entsprach dem Vorhof des Tempels, der Sammelstätte für das Volk und wurde auch hier für die Synagogenbesucher, für die Beter, bestimmt; es war die erste Abteilung. Die Zweite bildete der mittlere Raum, eine Erhöhung mit dem Pult, Tisch, wo der Vorbeter beim Vorbeten seinen Stand hatte und wo die Vorlesungen aus der Thora stattfanden; ähnlich dem inneren Raum des Tempels, Hechal, wo der Altar, der Tisch mit den Schaubroten, die Leuchter u. a. m. standen. Die dritte Abteilung endlich war, gleich dem dritten Raum des Tempels, dem Allerheiligsten, der die Bundeslade, die Kherubim u. a. m. aufnahm, die Stätte der heiligen Lade, welche die Thorarollen, die Pentateuchrollen, bewahrte und die, ähnlich dem Allerheiligsten im Tempel, durch einen Vorhang von dem zweiten Raum geschieden wird.
b. Die Ostseite. Die Ausführung des Baues geschah so, dass der Eingang an der Westseite gegen Osten hinkam, auch dass der dritte Raum mit der heiligen Lade, den Gesetzrollen und dem Vorhang die Ostseite einnahm, der die Beter ihr Gesicht während der Andacht zuwenden. Diese Verordnung war für die jüdischen Bewohner der Länder, die westlich von Jerusalem lagen, damit sie ihre Richtung während des Gebetes gegen Jerusalem nehmen. Dagegen wendeten die Juden in Jerusalem und Palästina ihr Gesicht beim Beten nach Westen hin, weil auf dieser Seite das Allerheiligste war. Die Bestimmungen darüber lauteten: »Befindet man sich außerhalb Palästinas, wende man sich Palästina zu; in Palästina nach Jerusalem hin; in Jerusalem, gegen den Tempel, im Tempel gegen das Allerheiligste. « Ein anderer Lehrer weist auf den Bericht von Daniel hin, dass er im Beten sein Gesicht Jerusalem zuwandte. Diese Bestimmungen stießen jedoch auch auf Opposition. Der Lehrer R. Abin bemerkt, dass diese Rücksicht gegen Jerusalem und den Tempel nur für die Zeit des Bestandes des Tempels Geltung haben könne. Ein Lehrer aus früherer Zeit, R. Ismael (im z. Jahrh.), so wie ein Lehrer des 3. Jahrh., R. Oschaja, lehren: »Die Gottheit ist überall.. Endlich verbietet ein Lehrer des 4. Jahrh. n., R. Scheschet, ganz und gar, im Gebet sein Gesicht nach Osten zu wenden, weil dies die Sitte der Minder (Sektierer) sei. Nichtsdestoweniger erklären sich wieder andere Lehrer, an obige Bestimmungen festzuhalten. R. Abbahu, der in Palästina wohnte, behauptete gegen alle anderen, dass die Gottheit, Schechina, im Westen, d. h. auf der Seite des Allerheiligsten, weile. R. Josua ben Levi dankt den Lehrern, welche die Weltgegend bestimmten, der man sich beim Gebet zuwenden soll und R. Abin und andere suchen neue Begründungen für diesen Brauch auf.
c. Die Anhöhe, Bima, das Almemar, der Betpult. Ein zweiter Gegenstand, den wir zu erwähnen haben, betrifft die Herstellung einer Anhöhe, des so genannten Almemars, der im Talmud genannten »Bima«, Anhöhe, für die Thoravorlesungen, die Verrichtung der Gebete u. a. m. Von den sehr großen Synagogen, als z. B. von der Basilika in Alexandrien, wird berichtet, dass dieselbe in der Mitte stand, damit die Thoravorlesung und der Prediger in allen Räumen gehört und der Synagogendiener mit seiner Fahne, mit der er dem Volk nach allen Seiten hin das Zeichen gab, um in das »Amen« einzufallen, daselbst gesehen werde. Ob auch in den kleineren Synagogen diese Anhöhe in der Mitte ihren Platz hatte, darüber kommt im talmudischen Schrifttum nichts vor. Maimonides (im 12. Jahrh. n.) Tephilla 11. 3. bestimmt den Platz der Bima in der Synagoge in der Mitte nach dem Muster der genannten großen Synagoge Alexandriens. Aber schon sein Kommentator Joseph Karo (gest. 1575) nennt Synagogen, welche diese Anhöhe nicht in der Mitte, sondern am äußersten Ende oben haben und schließt mit den Worten, dass die Bestimmung des Standes der Anhöhe, Bima, in der Mitte der Synagoge auf keiner gesetzlichen Pflicht basiert und je nach Zeit und Verhältnissen geändert werden könne. In richtiger Konsequenz dieser Angabe hat er in seinem Schulchan Aruch dafür keine Bestimmung aufgestellt und überließ diese Angelegenheit dem Ermessen der Gemeinden. Aber auch gegen ihn erhob sich R. Moses Iserles in Krakau (gest. 1573) und bestimmte nach Maimonides den Ort für die Bima in der Mitte. In neuester Zeit hat sich der überwiegende Teil der Gemeinden in Deutschland, Österreich, Ungarn, England, Frankreich u. a. m. für die Angaben des Joseph Karo entschieden; der Stand der Bima, des Almemars, ist nicht in der Mitte, sondern oben. Dass auch in der talmudischen Zeit in den Synagogen das Almemar, die Stätte zum Gebet und zur Thoravorlesung, nicht in der Mitte, sondern oben vor dem heiligen Schrein seinen Platz hatte, ersehen wir aus den Bezeichnungen: »Der Vorbeter stellte sich zum Gebet vor die Theba, den heiligen Schrein«, der bekanntlich nicht in der Mitte, sondern am äußersten Ende oben seinen Platz hatte.
d. Innere Einrichtung und Ausstattung. Im ersten Raum oben, der dem Allerheiligsten in der Stiftshütte und im Tempel entsprach, war die heilige Lade, aron hakodesch, theba, mit den Pentateuchrollen, den Thoras, gewöhnlich schon in einer Nische in der Wand, vor der ein Vorhang hing, der diesen heiligen Raum von dem an ihn anstoßenden, dem zweiten, schied. In diesem zweiten Raum, ähnlich dem Hechal im Tempel, waren: 1. die Stufen, die zur heiligen Lade führten und die auch diePriester, Ahroniden, bestiegen, um hier den Priestersegen zu sprechen; 2. die ewige Lampe, dicht daran 3. die Kanzel für den Prediger, Darschan; 4. der Vorbeterpult, ein Tisch, bedeckt mit einer Decke, auf dem oder in seiner Nähe ein oder zwei mehrarmige Leuchter und der achtarmige Chanukaleuchter standen. Der dritte Raum, gleich dem Vorhof des Tempels, war für die Anwesenden, für das Volk, die Beter. Die Sitze derselben waren in erster Reihe der Ostseite entlang zu beiden Seiten. Vor der heiligen Lade waren die Sitze für die Schriftgelehrten und die Ältesten, die Vorsteher u. a. m., die mit ihrem Gesicht gegen das Volk saßen. Das Volk saß in dem dritten Raum reihenweise mit dem Gesicht zur Ostseite, den Gelehrten und den Ältesten auf den Sitzen an der Ostwand, zugewandt. 5. Verwaltung und Beamte. Zu den Männern der Verwaltung und des Dienstes gehörten:
1. das Oberhaupt, Rosch hakneseth, griechisch: Archisynagogus, dem das Kollegium der Vorsteher, der Ältesten, zur Seite stand, um mit ihnen über die Ordnung und die Zucht in der Synagoge zu wachen und die Schuldigen zu vermahnen oder über sie Strafen zu verhängen. Von dem Vorsteherkollegium werden welche als Almosensammler und Almosenverteiler, gabai zedaka, genannt.
2. der Abgesandte, Bote der Gemeinde, scheliach zibbur, zu dessen Funktionen gehörten das Vorbeten und das Vorlesen aus der Thora, ebenso die Führung der Korrespondenz der Gemeinde;
3. der Aufseher und der Diener der Synagoge, chasan hakneseth. In der Synagoge des Tempels zu Jerusalem reichte der Chasan dem Hohenpriester die Thora, aus der er vorlas. Auch beim Opfer war er behilflich; er bewahrte die Pflanzenarten am Laubhüttenfest; begleitete Wallfahrer mit den Erstlingsfrüchten, fungierte als Gerichtsdiener und unterrichtete und beaufsichtigte die Schuljugend u. a. m. In den großen Städten bestellte man auch zehn Männer, die ihren Unterhalt von der Gemeinde erhielten und dafür die Pflicht übernahmen, stets beim Gottesdienst anwesend zu sein.
III. Zweck, Aufgabe und Hochhaltung, Gesetze und Lehren. Obenan setzen wir hier die Worte Philos über den Zweck der Synagoge. »Denn die jüdischen Bethäuser in den einzelnen Städten sind ja nichts anderes als Lehranstalten der Klugheit, Tapferkeit, Mäßigkeit und Gerechtigkeit, der Barmherzigkeit und Heiligkeit, kurz jeder Tugend, die Menschliches und Göttliches kennt und ordnet.. Der Zweck der Synagoge war nach diesem Ausspruch, das Judentum, wie es in Lehre und Leben zum Ausdruck kommen soll, dem Gemüt seiner Besucher mahnend vorzuführen. Die Synagoge war daher nicht bloß eine Stätte des Gebetes, sondern auch die der Lehre; bezeichnend dafür ist die im Mittelalter für »Synagoge gebrauchte deutsche Benennung: »Schul« oder »Schule«. In der Synagoge wurde täglich Gottesdienst gehalten, gebetet und studiert, die Jugend unterrichtet, die Leiche eines gelehrten und ausgezeichneten Mannes zur Abhaltung eines Trauergottesdienstes aufgebahrt und Leichenreden gehalten; ferner wurden Gerichtssitzungen veranstaltet, die kalendarischen Bestimmungen getroffen, Trauungen vollzogen, den Trauernden Trost gespendet u. a. m. Die Volks- und Gesetzeslehrer des zweiten und der folgenden Jahrhunderte, als ihnen durch den verunglückten barkochbaischen Aufstand jede Hoffnung auf die Wiedererbauung des Tempels genommen war, wendeten ihre volle Aufmerksamkeit der Pflege und der Erhaltung der Synagoge zu. Gleich dem Lehrer R. Jochanan b. S., den sie sich zu ihrem Vorbild aufstellten, der auf die Synagoge die Berechtigung des Tempels zu Jerusalem in vielen Sachen übertrug, drangen sie auf die Hochhaltung der Synagoge. Dieselben verboten in der Synagoge jede das Gotteshaus entehrende Handlung, als z. B. Lachen, Scherzen, Schwätzen, u. a. m. Mit Anstand und in Ruhe soll der Eintritt in das Gotteshaus und das Verlassen desselben sein. In das Gotteshaus gehe man rasch, aber beim Herausgehen langsam. Man verwies denen, die profan von der Synagoge sprachen, die Synagoge »Volkshaus« und die heilige Lade schlechtweg »Lade« nannten. Mit Nachdruck wurde gemahnt, nicht in der Synagoge zu essen oder zu trinken und mancher Gesetzeslehrer hielt es schon für eine Profanierung, in die Synagoge vor Regen oder Hitze seine Zuflucht zu nehmen. Nur die Synagogen auf den Feldern, meist in Babylonien, machten hiervon eine Ausnahme; sie dienten zugleich für Fremde zur Herberge. Doch wird ausdrücklich bemerkt, dass dieselben nicht in dem inneren Betraum sich aufhielten und schliefen, sondern in den Nebengemächern. Unermüdlich sind die Lehrer des 3. und 4. Jahrh. n. mit ihren Mahnungen zum fleißigen Besuch der Synagoge. So lehrte Abba Benjamin: »Das Gebet findet nur in der Synagoge seine Erhörung«; R. Simon ben Lakisch: »Wer eine Synagoge in der Stadt hat und dieselbe nicht zum Gebet aufsucht, wird >Böser Nachbar< genannt«; R. Josua ben Levi: »Besucht morgens und abends die Synagoge, damit euer Leben sich verlängere«; derselbe: »Stets beeile man sich, den ersten zehn Personen in der Synagoge anzugehören«; Rabh: »Gesegnet sei dein Kommen«, d.i., dein Haus sei in der Nähe der Synagoge; R. Abbahu: »Sucht den Ewigen, so er sich finden lässt«, d.i. in der Synagoge; »Wer da betet in der Synagoge, bringt gleichsam ein reines Mehlopfer dar« u. a. m. Diesem schließen wir hier noch einige agadische Lehren über die Aufgabe und die Bedeutung der Synagoge. »Ich schlafe, aber mein Herz ist wach (Hohld. 5. 2.)«, so lautet der Gottesruf: »Ich schlafe in Bezug auf den Tempel, der zerstört ist, aber mein Herz ist wach für die Synagogen und die Lehrhäuser.« »Ich baue mir Häuser (Koheleth 2. 4.)«, das sind die Synagogen und die Lehrhäuser; »Wasserbehälter (Daselbst)«, das sind die Lehrvorträge in denselben; »Von ihnen zu tränken den Wald von frisch wachsenden Bäumen (Das.)«, das sind die Kinder, welche in den Synagogen lernen. »Ich komme in meinen Garten (Hohld. 5. 1.)«, das sind die Synagogen und die Lehrhäuser; »Meine Schwester, o Braut! (Das)«, das sind die Andächtigen; »Ich pflücke Myrrhe und Gewürze (Das.)«, das sind die Lehren der Bibel; »Ich genieße meinen Wald und meinen Honig und meine Milch (Das.)«, das sind die Aussprüche der Halacha und Agada; »Ich trinke meinen Wein und meine Milch (Das.)«, das sind die guten Werke; »Von diesen esset, Gesellen, trinket und berauschet euch, Freunde!«