Talmud - Studium

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Studium, Belehrung. Nach­biblisches, umfangreiches Schrifttum der Juden mit seinen zwei Hauptteilen, der Mischna und der Gemara (s. wei­ter), in zwei großen veranstalteten Sammlungen, der jerusalemitischen und der babylonischen, von Lehren und Gesetzen des Rechts, der Ethik, des Kultus und des Dogmas, untermi­scht von ethno- und geographischen, geschichtlichen und naturwissenschaft­lichten Angaben und Schrifterläute­rungen der Volks- und Gesetzeslehrer der Juden in Palästina und Babylonien eines Zeitraums, angeblich von 1000 Jahren (500 v. und 500 n.).

I. Namen, Bedeutung, Teile, Trak­tate und Umfang. Zur Bezeichnung dieses Schrifttums werden drei Namen angegeben: 1. Talmud, Studium, deut­licher: palästinensischer Talmud; auch jerusalemitischer Talmud; ferner: ba­bylonischer Talmud; 2. Ulphana, Lehre, eine Benennung, die selten ge­braucht wird; 3. Gemara, lernen, deut­licher: Gemara der Abendländer (Pa­lästinenser) und unsere Gemara, d. h. die babylonische Gemara. Von diesen Benennungen ist erstere neuhebräisch, die zweite ost-aramäisch und die dritte westaramäisch; alle drei bedeuten mehr oder weniger: »Belehrung«, »Stu­dium«, »Gesetzesstudium« und »Ge­setzeserörterung«, worunter man hier in ihrer engeren Fassung die zwei Sammlungen von Lehren, Erläute­rungen, Erörterungen und weiteren Entwicklungen der in der Mischna nie­dergelegten Lehren, Gesetze und An­ordnungen zu verstehen hat, die nach der Abfassung der Mischna von den Gesetzeslehrern, Amoraim, in den Hochschulen (Talmudschulen) Palästi­nas und Babyloniens vorgetragen wur­den und den weiteren Ausbau des Ge­setzes bildeten. In weiterer Bedeutung bezeichnen dieselben auch die Mischna, wie dieselbe in den Talmudausgaben als Text diesen späteren Erläuterungen und Gesetzesverhandlungen vorgesetzt ist. Es ist eine Eigenheit des Judentums, dass bei ihm das Gesetz in allen seinen Gestalten und Entwicklungen »Lehre« und »Belehrung« heißt. So bedeuten: »Thora«, »Ulphana« und »Gemara« als Bezeichnungen der Auslegung und des weiteren Ausbaus dieses Schriftge­setzes: »Lehre« und »Belehrung«. Die Gesetzesvollziehung soll eine Beleh­rung, eine Verinnerlichung, die sittliche Bildung des Menschen erzielen, aber keine Werkheiligkeit bilden und keinen Knechtessinn erzeugen. Von diesen zwei Sammlungen erstreckt sich ers­tere, die palästinensische, genannt: »Talmud Jeruschalmi«, wie sie uns heute vorliegt, nur auf die vier Abtei­lungen der Mischna: auf 1. die von den Saaten, seder seraim; 2. die von den Festzeiten, seder moed; 3. die von den Frauen, seder naschim und 4. die von den Schäden, seder nesikim. Dagegen fehlen in derselben die zur Mischna­ordnung von den Weihungen, seder kodaschim, und zu der von der Rein­heit, seder toharoth, von der sich nur der Traktat Nidda, die Absonderung, erhalten hat. Außer diesen fehlen noch zu den vier letzten Abschnitten des Traktats Sabbat, zu drei Abschnitten des Traktats Makkoth, zu den Trak­taten Edajoth und Aboth. Dass der­selbe früher vollständiger gewesen, be­weisen die Zitate der Gelehrten in den 11. — 15. Jahrh. aus den fehlenden Tei­len unserer Ausgaben der jerusalemi­tischen Sammlung. Doch auch in den noch vorhandenen Teilen sind manche Gesetzesteile als z. B. der vom Zivil­recht sehr lückenhaft. Dagegen bietet diese Sammlung eine große Ausbeute für Geschichte, Geographie, Bibel­kunde, Sektenbildung und Archäologie überhaupt. Viel reichhaltiger ist die zweite Sammlung, der babylonische Talmud. Von den 61 Traktaten der sechs Ordnungen der Mischna existiert dieselbe zu 36 Traktaten, von denen die Mischnaordnung seder seraim (von den Saaten) und die von der Reinigung, toharoth, je nur einen Traktat hat, ers­tere den von den Segenssprüchen, Ber­achoth und letztere den von der Ab­sonderung, Nidda. Zu den anderen vier Mischnaordnungen fehlen nur we­nige Traktate als z. B. die von Aboth, Schekalim, Edajoth, Middoth, Kinnin und die Hälfte von Tamid. In unseren heutigen Talmudausgaben umfasst der babylonische Talmud zwölf starke Bände (in Folio oder in Großoktav), dagegen der jerusalemitische nur einen starken Band (Großfolio).

II. Wesen, Inhalt, Teile, Halacha, Agada, Prinzip, Vortrag, Sprache und Charakter. Der »Talmud« in seiner weiteren Bedeutung, das Schrifttum der Mischna und der Gemara, wie beide sich in unseren Talmudausgaben vorfinden, erstere als Text und letztere als Erläuterung und Ergänzung dessel­ben, bildet das Produkt der Gedanken­arbeit eines Jahrtausends, der Geiste­serzeugnisse auf dem Boden des Judentums von 500 v. bis 500 n., der Durchbildung und Durchdringung al­ler damals bekannten Wissensfächer, der religiösen und profanen, in freiem Wort, freier Behandlung und freier Deutung des Schriftwortes, des Bodens der neuen Ideen, Lehren und Gesetze. Es treten auf den Schauplatz ohne Übertreibung über tausend Gelehrte aus den verschiedensten Zeiten und in den entlegensten Gegenden des von Ju­den bewohnten Palästinas, Babyloni­ens, Alexandriens, Roms u. a. m.; in Palästina unter der Herrschaft der Per­ser, der Mazedonier, der Ptolemäer, der Seleuciden, der Makkabäer, der Hero­däer und der Römer; in Babylonien un­ter der Regierung der Perser, der Seleuciden, der Parther und der Neuperser. Es ist daher selbstverständlich, dass wir bei Beurteilung der Lehren, Gesetze und Angaben im Talmud auch den Ort, die Zeit und die Persönlichkeit ihrer Entstehung und Entwicklung mit in Betracht zu ziehen und das Zeitliche in demselben mit seinem jeweiligen Ein­fluss zu erwägen haben. Es kommen in ihm zur Erörterung, die Verhandlung und Feststellung des biblischen Schrift­tums, die Übersetzung und Erklärung desselben und nach ihm die Dogmatik, der Kultus, die Ethik, das Recht, das Polizeiwesen, die Normen für die Staats- und Länderverwaltung, die Städteordnung u. a. m. Neben diesen werden Lehren aus der Heilkunde, As­tronomie, Philosophie, Naturwissen­schaft u. a. m. vorgetragen; ebenso An­gaben zur Geographie und Geschichte, bald in engerem Sinn, bald in weiterer Fassung gemacht und besprochen. Der Vortrag wechselt in Ausdruck, Form und Ton nach seinem Gegenstand, den er behandelt. In der Gesetzesauslegung, den Gesetzesverhandlungen, dem Aus­bau des Schriftgesetzes, ist derselbe der des tiefen Denkers, des scharfsinnigen Forschers, streng nach den Gesetzen der Logik, in ernsten Diskussionen von Schluss zu Schluss aufsteigend, von Re­sultat zu Resultat sich fort bewegend, bis zuletzt das Gewonnene summiert und übersichtlich dargestellt wird. Es ist dies der Vortrag der Halacha, der in engerem Gelehrtenkreis, meist von den Gesetzeslehrern vor ihren Jüngern oder vor ihren Kollegen, gehalten wurde. Anders waren die Vorträge fürs Volk, die der Schrifterklärung und der religi­ösen Erbauung, der Agada. Ihre Spra­che war sanfter und weicher, viel herz­licher. Die Allegorie, die Fabel, die Sage, das Gleichnis, das Sprichwort u. a. m. fanden hier ihre geschickte Ver­wendung und Verwertung. »Halacha« und »Agada« bilden die zwei Haupt­bestandteile des Talmuds. Die Halacha stellt die Gesetze fürs Leben fest, be­schäftigt sich mehr mit der Praxis als mit der Theorie und hat den Ausbau des Schriftgesetzes nach den verän­derten Zeiten und Verhältnissen zur Aufgabe; das Gesetz soll ein Gesetz des Lebens werden. Zur Erhaltung des Ge­setzes hat sie eine Reihe von neuen Be­stimmungen, die den Namen: »Zäune«, sejagoth; Vorbeugungsfälle, geseroth, führen; ebenso eine große Menge von Institutionen, Anordnungen, Tekanoth; ferner Gesetzeserleichterungen und Gesetzesumbildungen, Kuloth oder Kulim, die den veränderten Zeitver­hältnissen vollständig Rechnung tra­gen. So sollen in ihr die zwei Faktoren, das Gesetz und das Leben, wo sie sich entgegenstehen, zum Ausgleich und zur fruchtbringenden Einheit gelangen, sich durchdringen und beleben. Wir haben in den Artikeln: »Halacha« und »Rabbinismus« ausführlich die Arbeit der Halacha in allen ihren Teilen ge­schichtlich besprochen und wollen das­selbe hier nicht wiederholen. Der zweite Bestandteil des Talmuds ist die Agada. Dieselbe ist das Produkt der freien Reflexion, die in ihren Aussprü­chen und Lehren das religiöse Bewusst­sein wecken und bilden will und in den Gesetzen die ihnen unterliegenden Ideen nachweist und dieselben in ihrer sittlich bildenden Bedeutsamkeit voll­zogen wissen möchte. Ihre Schrifter­klärungen, ihre Lehren und Mahnun­gen haben die religiös-sittliche Hebung des ganzen menschlichen Lebens in al­len seinen Verhältnissen zum Ziel. Die Gegenstände, mit denen sie sich be­schäftigt, sind: 1. Die Übersetzung und Erklärung des biblischen Schrifttums mit den hierher gehörenden Wissensfä­chern: Geographie, Geschichte, Gram­matik, Genealogie, Polemik und Apo­logetik; 2. die Lehren der Ethik: die Moral-, Klugheits- und Weisheitssprü­che, die Trost- und Ermahnungsreden in allen ihren Arten, die Sinn- und Denksprüche u. a. m.; 3. die Dogmatik und der Kultus als die Lehren von Gott, der Welt, dem Menschen, der Offenba­rung, dem Gesetz, der Traditionen, dem Gottesdienst, der Gottesfurcht, der Vergeltung u. a. m.; 4. die Geheim­lehre als die Theosophie, Dämonolo­gie, die Lehren von der Schöpfung und der göttlichen Weltregierung, der As­trologie, den Wundern u. a. m.; 5. die Poesien mit allen ihren Dichtungsgat­tungen, dem Gebet, der Sage, der Para­bel, der Fabel u. a. m.; 6. die Naturwis­senschaften: Astronomie, Mathematik, Arzneikunde mit allen ihren Fächern: Anatomie usw., Geologie, Rechenkunst, Zoologie, Botanik u. a. m.; 7. die Philosophie und die Psychologie; 8. die Sprachen-, Sitten-, Länder- und Völkerkunde u. a. m.; 9. der Sozialis­mus: der Mensch, die Familie, das Volk, die Gleichheit, die Arbeit, das Gewerbe, das Handwerk, der Handel, die Nahrung, die Preise, das Geld u. a. m. und 10. die Religionskunde, das Sektenwesen u. a. m. Wir haben diese Gegenstände als Artikel einzeln in dieser und der ersten Abteilung die­ses Werkes bearbeitet und gehen hier nicht weiter auf dieselben ein. Es bleibt uns hier nur noch das Nähere über den Talmud in seiner engeren Bedeutung, über den unter dem Namen »Gemara«, Lehre, Belehrung, in unseren Talmud-ausgaben der Mischna beigefügten Teil des Talmuds anzugeben. Der Talmud in dieser engeren Bedeutung enthält den nach der Abfassung der Mischna im 3. Jahrh. n. auf dieselbe gefolgten weiteren Ausbau des Gesetzes, die Ar­beit der Gesetzeslehrer in Palästina und Babylonien vom 3. Jahrh. bis Ende des 5. Jahrhunderts, die »Amoraim«, »Vortragende«, »Erklärer« heißen. Mit der Vollendung der Mischna im 3. Jahrh. n. unter dem Patriarchen R. Juda I. war der Abschluss des Gesetzes bis ins 3. Jahrh. n.; alle Ereignisse und Verhältnisse, welche die Zeit bis dahin geschaffen und die eine gesetzliche Ordnung erheischt haben, fanden in diesem Gesetzeskodex der Mischna ihre endgültige Regelung. Aber die Zeit stand nicht still und brachte immer neue Fälle zur Entscheidung, die neue Gesetzesdiskussionen hervorriefen. Hierzu kam, dass die in der Mischna niedergelegten Gesetze und Anordnun­gen in ihrer Fassung und Ausdrucks­weise den nachfolgenden Generatio­nen, besonders denen in den babylonischen Ländern, fremd wurden und eine Erklärung nötig hatten. Diese Erklärung, Auslegung und weitere Ausführung der Gesetzesaussprüche der Mischna war das Werk der nach­mischnischen Gesetzeslehrer, der Amo­raim, und bildet den Inhalt der Ge­mara. Die Gemara ist somit, wie dies die Bedeutung ihres Namens: »Lehre, Belehrung, Ergänzung und Vollen­dung«, aussagt in ihrer Hauptsache eine Ergänzung und Vervollständigung der Mischna, der in ihr niedergelegten Gesetze und Lehren. Sie bringt die Quellen der Gesetze und Anordnungen der Mischna, als z. B. die Gesetzesver­handlungen aus der Mechilta, der To­sephta, der Sifra und Sifre und aus an­deren Boraithas und zieht auch die entgegengesetzten Meinungen daselbst in Betracht, zitiert oft Aussprüche, die in der Mischna nicht vorkommen und beruft sich auf die Motive der Gesetze, um dadurch zu neuen Folgerungen und Entscheidungen zu gelangen. Oft wer­den unabhängig von der Mischna neue Gesetzesfragen aufgeworfen, neue Fälle erwogen, die auf Grund einer vernunft­gemäßen logischen Beurteilung sebara, oder Vergleichung, hekesch, beantwor­tet werden. So werden Gesetze eruiert, welche die Mischna noch nicht hat; auch neue Institutionen entstehen, über welche wir auf den Artikel »Rabbinis­mus« verweisen. Summieren wir das hier Angegebene, so besteht die Ge­mara in ihrem halachischen Teil aus Aussprüchen, Gesetzesbestimmungen, Erläuterungen und Anordnungen, die mit der Mischna im Zusammenhang stehen oder die unabhängig von ihr er­örtert werden und zur Entscheidung gelangen. Neben diesem halachischen Teil ist der ihrer Agada von nicht ge­ringer Bedeutung, von der wir schon oben und ausführlich in dem Artikel »Agada« angegeben haben. Wir gelan­gen nun zu der besonders in unserer Zeit aufgeworfenen Frage: »Was ist der Talmud?« Unsere Antwort auf die­selbe lautet: Der Talmud ist ausschließ­lich weder ein Religionsbuch, noch ein Gesetzbuch, weder ein Buch der Ge­schichte oder der Länder- und Völker­kunde oder der Archäologie überhaupt, noch ein Buch der Philosophie, der Na­turwissenschaft oder der Rechts-, Staats- und Sittenlehre, sondern ist ein Buch von allem diesen, ohne speziell nur eines von diesen Wissensfächern sein zu wollen. Wir übertreiben nicht, wenn wir sagen, der Talmud mit seiner Mischna und Gemara ist eine große En­zyklopädie alles Wissenswerten, wie dasselbe unter den Juden dieser Jahr­hunderte seine Pflege und Entwicklung gefunden; er bringt Lehren und Mei­nungen aus allen Zweigen der damali­gen Wissenschaft, der religiösen und profanen, die nicht immer übereinstim­men und ein streng gegliedertes harmo­nisches Ganzes bilden, sondern die sich oft widersprechen und nach der Zeit und ihrem Ort beurteilt und behandelt werden müssen. Der Talmud will, wie sein Name »Belehrung« andeutet, nur lehren und belehren, ohne eine dogma­tische Zwingburg sein oder eine rituelle Zwingherrschaft ausüben zu wollen. Wie der Pentateuch »Thora«, Lehre, Belehrung, heißt, nur lehren und beleh­ren will, sein Gesetz nur als Thora »Lehre« und »Belehrung« hinstellt und nicht ausschließlich Religiöses, son­dern neben ihm auch Geschichte, Völ­kerkunde, geographische Notizen u. a. m. enthält, so will der Talmud in strenger Anschließung an die Thora und in der konsequenten Fortführung ihrer Lehren und Gesetze nur ein Buch der Belehrung, des Studiums und der Forschung sein. Von seinen vielen Aus­sprüchen darüber nennen wir: »Mögen die einen verbieten, die anderen erlau­ben, es sind die Lehren dieser und jener Worte des lebendigen Gottes.« »Wende in ihr (der Thora) um, wende in ihr um, denn alles ist darin, in ihr schaue dich um, in ihr werde alt und grau; von ihr weiche nicht, denn es gibt kein bes­seres Maß als sie.«

III. Abfassung der beiden Talmude, ihre Zeit und weitere Geschichte.

a. Die Abfassung des Talmud Babli oder des babylonischen Talmuds. Die Abfassung des Talmuds unterscheidet sich von der anderer Werke, indem die Abfassung hier nur im Sinne eines Sam­melns und Ordnens zu nehmen ist. Sein Inhalt war vorher schon da, existierte lange in den öffentlichen Lehrversamm­lungen sowie die Gesetzeserörterungen und Gesetzesverhandlungen in den grö­ßeren und engeren Gelehrtenkreisen waren die Stätten, wo derselbe seine Pflege, Erhaltung und Erweiterung ge­funden. Da brachen in der ersten Hälfte des vierten Jahrhunderts unter der Herr­schaft Sapor II. auch in Babylonien, wie früher im 2. Jahrh. in Palästina, Religi onsverfolgungen gegen die Juden aus, die Lehrstätten wurden geschlossen und die geistige Arbeit erlitt gewaltsame Un­terbrechung. In solch schweren Zeiten, wo vieles von den mündlich verhandel­ten, meist dem Gedächtnis überlieferten Lehren, Gesetzen und Anordnungen verlorengegangen sein mag, erwachte das Verlangen, diesen enorm angehäuf­ten Traditionsstoff endlich gleich dem der Mischna gesammelt und geordnet zu sehen. Nach dem Wiedereintritt ru­higer Zeiten unter der Regierung Jesdi­gerds I. (400-421) machte man sich an die Verwirklichung dieses so sehr rege gewordenen Wunsches. Es war dies das Werk des vom Jahr. 375 bis 427 in Sura lehrenden Schuloberhauptes Rab Aschi. Sein langes Leben, seine große, geistige Begabung und die erfolgte Zeit des Friedens befähigten ihn, sich an die Sammlung und Ordnung der mündlich tradierten Lehren, Gesetze und Geset­zesverhandlungen als der Erörterung und Erläuterung und Ergänzung der Mischna zu machen. Wir unterschei­den in dieser großen Arbeit drei Perio­den: 1. die des Sammelns; 2. die des Ordnens und Redigierens und 3. die der Ergänzung und der Vervollständi­gung. Zweimal wurden sämtliche mündlich tradierten Lehren, Gesetze, Erörterungen und Diskussionen, wie dieselben als Erläuterung und Vervoll­ständigung der in der Mischna nieder­gelegten Gesetze in den Hochschulen Babyloniens vorgetragen und behan­delt wurden, in den Gelehrtenver­sammlungen der Monate Nissan und Tischri gesammelt, diskutiert, geordnet und redigiert. Erst wurde der so sehr zerstreute Stoff gesammelt, geordnet und in eine gewisse Fassung gebracht. Dann folgte die Revision und Redak­tion der veranstalteten Sammlung und Ordnung. Die erste Sammlung wird unter dem Namen »erste oder frühere Wiederholung«, genannt und als un­vollständig und unkorrekt bezeichnet, dagegen ist die zweite als die rechtsgül­tige schon im Talmud anerkannt. Doch muss der große Meister an dem Rie­senbau seines Werkes »Talmud«, wie dies nicht anders möglich war, noch manche Lücken und Unvollkommen­heiten entdeckt haben, denn noch in seinen letzten Lebensjahren, erzählt man, hatte er den Wunsch, alles noch­mals einer Revision zu unterwerfen. Was ihm nicht vergönnt gewesen, ha­ben seine Nachfolger vollführt. Mare-mar, R. Jdi b. Abin, R. Nachmann ben Huna, Mar, der Sohn Rab Aschis, Rabba Thuspha und Rabina (488 - ­500) und endlich R. Jose (471 — 520), das Schuloberhaupt von Pumbaditha waren die letzten Amoraim, durch wel­che die Redaktion des Talmuds zum Abschluss gelangte und die Gestalt eines sorgfältig redigierten Ganzen er­hielt. Ob diese Sammlung, Abfassung und Redaktion des Talmud, wie die­selbe von Rab Aschi begonnen und von Rab Jose beendet wurde, gleich schrift­lich geschehen, sodass der Talmud bald niedergeschrieben wurde, ist eine Frage, die auch hier, wie schon in Be­zug auf die Abfassung der Mischna aufgeworfen wurde und zu geteilten Meinungen führte. Bekanntlich werden Aussprüche von den Lehrern des 3. Jahrh., von R. Chija, R. Jochanan, R. Simon b. Lackisch u. a. m. gegen das Niederschreiben von Halachoths zi­tiert. Wir haben uns in dem Artikel »Mischna«, wo wir diese Verbotsaus­sprüche gesammelt und besprochen haben, für die Annahme einer schriftli­chen Abfassung der Mischna erklärt und zwar aus dem Grunde, weil selbst die Autoren dieser Verbotsaussprüche schriftlich Halachoths und Agadoths verzeichneten und dieselben zu ihren Vorträgen benutzten und zum Lernen aus Büchern nachdrucksvoll ermahn­ten. Das Verbot, die mündliche Lehre niederzuschreiben, wurde, wo es Not tat, nicht beachtet. Wir wiederholen unsere daselbst ausgesprochene Mei­nung auch in Bezug auf die Abfassung des Talmuds und behaupten, dass dieselbe unter der nochmaligen Revision der oben genannten letzten Amoräer, besonders des Rabina und R. Jose, nunmehr schriftlich vorgenommen wurde. Die Notwendigkeit drängte, sich über jedes Bedenken eines vorhan­denen Gegenverbots hinwegzusetzen. Bekanntlich brachen wieder unter Jes­digerds III. im Jahre 436 Religionsver­folgungen gegen die Juden aus, die nach seinem Tod, als Chokatwarda zur Herrschaft gelangte, etwas nachließen, aber sich desto heftiger unter seinem Nachfolger Phiruz wiederholten. Die Abhaltung von Lehrversammlungen wurde verboten und die Jugend den El­tern entrissen und für den Magierkul­tus erzogen. Wie die Erinnerung an die hadrianischen Verfolgungen und die Furcht vor Wiederholung derselben den Patriarchen R. Juda I. zur Samm­lung und schriftlichen Abfassung der Mischna bewogen haben, so unternah­men auch diese letzten Amoräer, in Be­tracht der in ihren Tagen sich erneu­ernden Religionsverfolgungen, die unter R. Aschi veranstalteten Talmud­sammlungen nochmals zu ordnen und niederzuschreiben. Aber die vollendete Gestalt, wie dieselbe uns heute vorliegt, verdankt der Talmud den auf die Amo­raim gefolgten Saburäer (500 — 550). Dieselben, welche die endgültige Ent­scheidung in der Feststellung der religi­ösen und richterlichen Praxis trafen, legten die letzte Hand an diese Samm­lung und vervollständigten sie durch mehrere Zusätze. Ihre Tätigkeit hier hat einige Ähnlichkeit mit der der So­pherim bei der Feststellung der bibli­schen Schriften. Wie diese, so traten auch sie nicht selbstschöpferisch auf, sondern arbeiteten an der Feststellung des Textes, an der Einteilung und Anei­nanderreihung der Traktate und ihrer Abschnitte u. a. m. Die letzten Saburäer waren Giza und Simuna. Ersterer starb im J. 541. Die von ihnen gemachten Zusätze waren erst als erklärende, er­gänzende Bemerkungen, Erläuterungen und Dezisionen am Rand geschrieben und wurden später in den Text aufge­nommen. Dergleichen Zusätze entstan­den noch später von den Gaonen.

b. Die Abfassung des jerusalemiti­schen Talmuds. Die Angaben über die Abfassung des jerusalemitischen Tal­muds weichen in neuerer Zeit von de­nen der älteren Zeit bedeutend ab. Maimonides nennt den Lehrer R. Jochanan (im 3. Jahrh. n.) als den Sammler und Abfasser desselben. Da­gegen wird von den Neueren starkes Bedenken erhoben, da im Jeruschalmi Lehrer genannt werden, die im 5. Jahrh. zur Zeit Rab Aschis gelebt ha­ben; ferner wird im babylonischen Tal­mud keine Erwähnung des jerusalemi­tischen Talmuds gemacht und endlich bringt letzterer Bräuche, minhagim, und Gesetze, die ersterer noch nicht kennt. Die Abfassung des Jeruschalmi kann daher erst nach der des babyloni­schen Talmuds, etwa im 7. Jahrhundert erfolgt sein. Wie die Abfassung der Mischna auch die Tätigkeit zur Abfassung der halachischen Schriften als z. B. des Sifra, des Sifre, der Tosephta, der Mechilta u. a. m. hervorgerufen hat, so bewirkte die Sammlung und Abschließung des babylonischen Tal­muds die des jerusalemitischen. Meh­reres über denselben verweisen wir auf die vortrefflichen Arbeiten von Z. Frankel, »Meba Jeruschalmi« und in Geigers Monatsschrift 1870. Über den Inhalt der Talmuden vergleiche die Ar­tikel: »Halacha«, »Agada« u. a. m. Zur Literatur der Talmudausgaben und der Talmudmanuskripte gehören die vor­trefflichen Arbeiten Zunzens in Geigers Festschrift B. V., Lebrechts in seinen »Wissenschaftlichen Blätter«, Berlin 1862 und die des Rabbinowitz in sei­nen »Dikduke Sopherim«, wozu in Brülls Jahrbuch Jahrg. IV. Frankls Mo­natsschrift 1857 und Geigers M. 1844 nachzulesen wären. Übersetzungen der Mischna und des Talmuds gibt es in la­teinischer, arabischer, englischer, fran­zösischer und deutscher Sprache. Von anderen Hilfsquellen zum Studium des Talmuds empfehlen wir: Levy Wörter­buch zu den Talmuden und Midra-schim; vorzüglich: Kohut, Aruch ha­schalom, Lexikon zum Targum, Talmud und Midraschim, Wien 1882.