Talmudlehrer
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oder Talmudweise. Die Lehrer im talmudischen Schrifttum kommen unter vier Benennungen vor: 1. Sopherim, Schriftgelehrte; 2. Tanaim, Lehrer, Volks- und Gesetzeslehrer; 3. Amoraim, Erklärer und Dolmetscher und 4. Saboraim, Verständige, Gesetzeskundige oder Gelehrte. Von diesen gehören die Sopherim der Zeit von Esra bis Simon dem Gerechten (430 — 219), es waren dies die Männer der großen Synode während der ganzen Dauer derselben; die Tanaim der Zeit von Simon dem Gerechten (219 v.) bis zur Abfassung der Mischna (200 n.) durch den Patriarchen R. Juda I.; die Amoraim von dem Patriarchen R. Juda I. bis zum Schluss des Talmuds (190 — 500 n.) und die Saboraim oder Saboräer von da ab (500 bis 550). Alle vier haben an dem großen Werk der religiösen Volksbildung und Volksbelehrung sowie an dem des Gesetzesausbaues während eines Jahrtausends rüstig gearbeitet. Es waren die Sopherim die ersten Schrifterklärer und Ausleger des Schriftgesetzes und bildeten somit die erste Periode der Schriftforschung. Ihnen folgten die Tanaim, welche die von den Sopherim aus dem Schriftgesetze hergeleiteten Gesetzesbestimmungen und die von ihnen getroffenen neuen Anordnungen anerkannten, sie weiter lehrten und dieselben durch neue Gesetzesherleitungen und Gesetzesauslegungen vermehrten, auch selbstständig neue Gesetzesinstitutionen hervorriefen und so das Schriftgesetz weiter ausbauten. Diese Lehrtätigkeit machte die zweite Periode der Schriftforschung aus. Einen Abschluss derselben brachte die schon erwähnte Abfassung der Mischna im 3. Jahrh. Die dritte Periode gehörte den Amoraim, welche sich die Erklärung und Weiterentwicklung der in der Mischna niedergelegten Gesetze zu ihrer Aufgabe machten. Mit den letzten Amoräern R. Aschi und R. Abina (gegen 500) war das Werk der Erläuterung und Vervollständigung der Mischna abgeschlossen; die auf sie folgenden Lehrer, die Männer der vierten Periode, unter dem Namen »Saboraim« hatten schon die von letzteren veranstaltete Sammlung und Abfassung der Mischnaerläuterungen und der Gesetzesdiskussionen unter dem Namen »Talmud« als Ganzes und Abgeschlossenes vor sich, an dem sie nichts weiter ändern durften. Ihre Aufgabe war, die verschiedenen Partien in demselben zu erklären und die gesetzliche Entscheidung bei der Divergenz der Meinungen in den daselbst verzeichneten Gesetzesdiskussionen für die Praxis festzustellen. Diese Feststellung geschah durch verstandesgemäße Durchdringung des Gesetzesfalles, weshalb sie ihren Namen »Saboräer«, »Verständige« erhielten.