Am Haarez - Landvolk
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Am Haarez, Landvolk. Untere Volksklasse, der Gesetz und Kultur widerstrebende Teil des jüd. Volkes in Palästina (von zoo v. bis 400 n.), der in seiner jedem Aufschwunge feindlichen Abschließung immer mehr sittlich verfiel und so sich zu einem die bessere Volksklasse schädigenden Element entwickelte. Hyrkan I. ließ zur Regelung der Ablieferung der Zehnten und der Hebe von den Bodenprodukten Palästinas eine Landesvisitation anstellen, welche ergab, dass nur die Hebe, Theruma, aber nicht die Zehnten abgegeben wurden. Man kam überein, die Früchte der Landleute als zweifelhaft verzehnt, dmai, zu halten mit Ausnahme der von denjenigen, die sich über ihre Glaubhaftigkeit ausweisen konnten. Dieser Ausweis geschah entweder durch völligen Eintritt in den sich nun bildenden »Bund der Genossen«, Chaberbund oder nur durch Anlehnung an ihn als Neeman, Beglaubigter fliesen innsbruck. Das Landvolk, das sich nicht demselben anschloss und sich nicht seinen Anordnungen, betreffend die Aussonderung und Ablieferung der heiligen Abgaben von den Bodenprodukten und die Beobachtung der levitischen Reinheit, fügte, wurde als »Am-Haarez«, zum Landvolk gehörig erklärt, dem man jede Glaubhaftigkeit in Bezug auf Verzehnten und Beobachtung der levitischen Reinheitsgesetze absprach. So war die unselige Teilung des jüdischen Volkes in zwei Gruppen: in Am-Haarez, Landvolk, und Chaberim, Genossen, da, die sich immer weiter voneinander trennten, bis die Kluft zwischen beiden unausfüllbar wurde und sie sich mit einem unversöhnlichen Hass gegenüber standen. Die Verordnungen der Gesetzeslehrer gegen diesen widerstrebenden Volksteil, Am-Haarez, hatten jedoch nur einen defensiven Charakter, sich vor unbewussten Gesetzesübertretungen zu schützen und waren: a. die Früchte desselben, wie schon erwähnt, für zweifelhaft verzehnt, dmai, anzusehen; b. ihm keine trockenen und flüssigen Speisen zu verkaufen aus Besorgnis, er möchte sie verunreinigen; c. nicht bei ihm oder mit ihm zu speisen, nicht ihn in seinen Kleidern als Gast aufzunehmen; d. ihm keine Zehnten und keine Hebe anzuvertrauen sowie nichts in seiner Gegenwart vorzunehmen, was die Beobachtung der Reinheitsgesetze nötig machte hanfsamen kaufen tirol. Die Tochter, die Witwe und der Sklave eines Am-Haarez, wenn sie sich mit einem Chaber verheiratete oder zu ihm in Dienst trat, müssen sich erst in den Chaberbund aufnehmen lassen. Wie sich diese Scheidung beiderseits allmählich vollzogen und von welchen verhängnisvollen Folgen sie geleitet war, darüber geben uns die Aussprüche der Lehrer verschiedener Zeiten Aufschluss. R. Elieser ben Hyrkanosos (im 1. Jahrh. n.) schließt die Schilderung seiner Zeit mit den Worten: »Vom Tage der Zerstörung des Tempels verfällt das Landvolk immer mehr, niemand sucht und verlangt nach Religion; unsere Stütze ist nur der Vater im Himmel! « In Verbindung mit anderen Lehrern charakterisiert er den Am-Haarez in einer Weise, die schon über dessen erste Renitenz weit hinausgeht. »Wer ist ein Am-Haarez? Derjenige«, antwortet R. Elieser, »der nicht morgens und abends das Schema-Gebet verrichtet.« R. Josua bemerkt dazu: »Wer nicht Tephilin legt.« Ben Asai: »Wer seine Schaufäden am Gewande hat. « Man sieht, dass die Widersetzlichkeit dieser Volksklasse im z. Jahrh. n. sich schon auf die Nichtbeobachtung anderer Gesetze erstreckte. In weltlichem Verkehr war diese Kluft noch viel größer, die Erbitterung des Am-Haarez artete in Feindseligkeit aus. R. Akiba erzählt: »Zur Zeit, da ich Am-Haarez war, sprach ich: Käme mir ein Gelehrter in die Hände, ich bisse ihn wie ein Esel.« Doch glaube man nicht, dass es an Versöhnungsversuchen von Seiten der Gesetzeslehrer gefehlt habe marihuana anbauen. Man hat mehrere Bestimmungen zu Gunsten dieser Volksklasse erlassen. R. Gamliel II. (im z. Jahrh.) tritt für sie gegen R. Josua auf: Man habe von einem Am-Haarez nicht zu befürchten, er mache die Erstgeburten des Viehes, um sie für sich zu behalten, fehlerhaft. Dieser edle Patriarch ging in seinen Versöhnungsversuchen so weit, dass er seine Tochter mit einem Am-Haarez verheiratete. Nichtsdestoweniger kam die Wiedervereinigung zu Stande, die Trennung war schon zu weit, die gegenseitige Annäherung konnte nur von kurzer Dauer sein. In den Aussprüchen der Lehrer des 2. Jahrh. n. bemerken wir die feindliche Erbitterung auf beiden Seiten, nicht bloß bei dem AmHaarez, sondern auch bei dem Gelehrten. Es war nach dem barkochbaischen Aufstande, die Römer erließen die härtesten Verfolgungsedikte gegen das Judentum und brauchten zu ihrer Durchführung der jüdischen Helfershelfer; es ist nicht unwahrscheinlich, dass sich dieser dem Gelehrtenstande feindliche Volksteil als Angeber und Verräter brauchen ließ und großes Unheil über die Juden heraufbeschwor. Ich beziehe hierher den Ausspruch eines Lehrers dieser Zeit: »Keine Strafe der Welt, die nicht in Folge des AmHaarez eintritt.« Ein anderer Lehrer, R. Chia (im 2. Jahrh. n.), klagt: »Größer ist der Hass des Am-Haarez gegen den Gelehrten als der Hass der Heiden gegen Israel, die Frauen desselben übertreffen beide.« »wenn du«, bemerkt ein anderer, »dem Am-Haarez zurufst: >Das Deinige ist unrein!«, behauptet er: »Nein, das Deinige ist unrein.« Ein Dritter schildert ihn: »Wer da sagt, das Meinige gehört mir, aber auch das Deinige ist mein, der ist ein Am-Haarez.« Strengere Maßregeln gegen den AmHaarez, die fast seiner Ausschließung aus dem Judentume gleich kamen, waren die traurigen Folgen dieses feindlichen Verhaltens. R. Mair rät, in keine Eheverbindung mit dem Am-Haarez einzugehen. Eine spätere Braitha erhebt diesen Vorschlag zu einem völligen Verbot. R. Elasar und R. Jochanan (im 2. Jahrh.), diese sonst erleuchteten Männer, verzweifeln an einer möglichen Hebung dieser so sehr sittlich verkommenen und dem Judentum äußerst gefährlichen Volksklasse und möchten ihren Untergang. Es werden mehrere Gesetze gegen den Am-Haarez beschlossen: ihm, wenn er ein Aaronide ist, keine Hebe und überhaupt keine Priestergaben abzuliefern; den Gelehrten, wenn auch befleckter Abstammung, dem Am-Haarez-Aaroniden vorzuziehen; keine Zeugenaussage von ihm anzunehmen, ihm kein Geheimnis anzuvertrauen, ihn nicht zum Vormund über Waisen zu ernennen, oder zum Verwalter der Almosenbüchse zu machen, sich ihm nicht auf der Reise anzuschließen usw. Diese letzten Bestimmungen geben deutlich an, was man von dem Am-Haarez zu befürchten hatte. Doch erheben sich auch in dieser Zeit für ihn günstige Stimmen. R. Jose ist gegen solche Ausschließungen und will, dass jeder Israelit, auch der Am-Haarez, über die Reinheit des Weines und Öls glaubhaft sein soll. Noch im 4. Jahrh. n. beruft sich ein Gesetzeslehrer in Babylonien, Rab Papa, auf diesen Ausspruch und hält jede Zeugenaussage eines AmHaarez für rechtskräftig. Ein anderer, R. Jonathan im 2. Jahrh.) versteht R. Juda I. dahin zu bringen, dass er von seinem Grundsatze, keinem Am-Haarez Almosen zu reichen, absteht und in einem Hungerjahre auch für diese Volksklasse seinen Speicher zur Verteilung öffnen lässt. Eine andere Lehre von demselben ist: »Wer den Sohn eines Am-Haarez in der Thora unterrichtet, dem werden die über ihn beschlossenen Verhängnisse vernichtet.« Ein älterer Lehrer, R. Juda ben Ilai, meint, dass die Sünden des Am-Haarez wegen seiner Unwissenheit nicht so hoch zu rechnen seien als die des Gelehrten. Im 4. Jahrh. n. ist es Raba, der gegen den Ausspruch R. Jochanans, dass man die Lehrer »durch das Schema-Gebet am Morgen und Abend komme der Israelit vollends seiner Pflicht, Tag und Nacht das Gesetz zu studierenm, nach«, dem Am-Haarez verschweige, bemerkt: »Im Gegenteil, verkündet sie ihm immerhin, damit er den Eintritt zu uns nicht schwer halte«. Im Allgemeinen nahm man auf ihn in den Lehrvorträgen Rücksicht und mahnte mit Nachdruck, sich dessen Kindern anzunehmen: »Beachtet die Kinder des Am-Haarez, denn von ihnen geht die Thora aus.«